Häufig fehlen gerade in kleinen und mittleren Unternehmen geeignete Instrumente bzw. auch die Manpower, um den vielen Vorschriften für Krisenunternehmen nachzukommen. Hier kann bdp helfen.

Die Verantwortlichkeiten von Geschäftsführern einer GmbH, UG sowie GmbH & Co. KG sind in verschiedenen Gesetzen formuliert. Das betrifft auch das Handeln der Geschäftsführer in der Krise.

Das GmbH-Gesetz regelt in § 43 allgemein die Haftung der Geschäftsführer gegenüber der Gesellschaft. Im Handelsgesetzbuch finden sich diverse Straf- und Bußgeldvorschriften hinsichtlich der Bilanzierung. In der Insolvenzordnung findet sich in § 15a (4) eine Strafvorschrift und in § 15b eine Vorschrift zur Haftung der Geschäftsführer gegenüber der Gesellschaft bei verspäteter oder unterlassener Antragstellung. 

In § 18 (2) Insolvenzordnung findet sich der Hinweis auf den Prognosezeitraum von 24 Monaten für das Erkennen einer drohenden Zahlungsunfähigkeit und damit für die Krisenfrüherkennung. Die Pflicht der Geschäftsführer zur Krisenfrüherkennung und zum Krisenmanagement findet sich dagegen in § 1 des StaRUG.

Wie kann ein geeignetes Frühwarnsystem eingerichtet werden?

Die betroffenen Unternehmen müssen ein geeignetes Frühwarnsystem etablieren, um eine drohende Zahlungsunfähigkeit rechtzeitig erkennen zu können. Als Mindestanforderung an ein solches Frühwarnsystem betrachten wir eine integrierte und rollierende Unternehmensplanung über diesen Zeitraum.

Um jeden Zeitpunkt im laufenden Geschäftsjahr abzudecken, ist tatsächlich eine Planung auf Monatsebene für das laufende und die beiden folgenden Geschäftsjahre erforderlich. Eine rollierende Planung erzwingt eine monatliche Aktualisierung der Ist-Zahlen und des Forecasts. 

So sinnvoll und wünschenswert eine frühzeitige Krisenerkennung ist, so problematisch ist deren Umsetzung vor allem bei kleineren Unternehmen. 

Wie können die erhöhten Anforderungen dennoch erfüllt werden?

Unterstützung

Wir empfehlen, den Steuerberater bzw. einen Unternehmensberater anzusprechen, in welchem Umfang dieser Unterstützung leisten kann. bdp verfügt über entsprechende Kompetenz und geeignete Tools, um mit vertretbarem Aufwand eine integrierte und rollierende Planung inklusive von Plan-Ist-Vergleichen als Frühwarnsystem zu etablieren. 

Dokumentation

Wesentliche Grundlagen, Annahmen und Parameter der Planung müssen dokumentiert werden. Das betrifft insbesondere Auftragsbestand und Umsatzerlöse, Kostenstrukturen aber auch Kapitaldienste. Bei Letzterem ist besonderes Augenmerk auf befristete Kreditlinien, endfällige Darlehen oder auch auf sogenannte Ballonraten bei Mietkauf und Leasing zu legen.

Konservative Planung

Für die Funktion als Frühwarnsystem ist es dann auch notwendig, die Entwicklung von Umsatz und Ergebnis konservativ zu planen. Besteht bereits eine Ergebnisplanung, sollte von dieser ein vorsichtiges Szenario abgeleitet werden.

Zeitnah fortgeschriebene Planung

Mit der Erstellung der Monatsabschlüsse in der Finanzbuchhaltung sind die Ist-Zahlen in die Planungsrechnung zu übernehmen. Die so fortgeschriebene Planung muss in geeigneter Weise archiviert werden, idealerweise zusammen mit einer monatlichen verbalen Bewertung durch die Geschäftsführung. Vor allem bei negativen Planabweichungen muss die Dokumentation umfangreicher werden und ggf. durch Maßnahmepläne und Plananpassungen ergänzt werden.

bdp kann Sie auf verschiedene Weise unterstützen

Neben dem Tagesgeschäft erfordert die Entwicklung der Liquiditätslage der kommenden 24 Monate eine besondere Aufmerksamkeit.

Häufig fehlen gerade in kleinen und mittleren Unternehmen geeignete Instrumente bzw. auch die Manpower, um der Pflicht zur Krisenfrüherkennung nachzukommen. bdp kann Sie hierbei auf verschiedene Weise unterstützen:

  • Einrichten einer integrierten Planung (GuV, Liquidität, Bilanz)
  • Laufende Fortschreibung der integrierten Planung auf Basis der jeweiligen Istzahlen als 24-Monate-Forecast und damit als Krisenfrüherkennungssystem
  • Ableitung von Handlungsoptionen und Festlegung von Maßnahmen im Sinne eines Krisenmanagements

Aber auch in einer bereits fortgeschrittenen Krise können wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite stehen, z. B. durch die Erstellung von Fortführungsprognosen, Sanierungskonzepten oder auch mit der Prüfung auf das Vorliegen von Insolvenzantragsgründen. 

Eine frühzeitige Befassung mit diesen Fragen kann zum einen das Haftungsrisiko von Geschäftsführern deutlich reduzieren und zum anderen auch Wege aus der Krise eröffnen. Gern stellen wir Ihnen unverbindlich unsere Tools bzw. unterstützende Leistungen für den Aufbau eines geeigneten Frühwarnsystems vor.

Sanieren statt liquidieren: Restrukturierung konkret

Kapitel 2: Sanierungsplanung  Was muss der Sanierungsberater können?

Ein Sanierungsberater muss über umfassende Erfahrung und überzeugende Fähigkeiten verfügen, um erfolgreich akzeptierte Sanierungspläne umzusetzen.

Ein Sanierungsberater muss über umfassende Erfahrung und überzeugende Fähigkeiten verfügen, um erfolgreich akzeptierte Sanierungspläne umzusetzen.

Kapitel 4: Überschuldung beseitigen   Welche Maßnahmen helfen?

Ohne positive Fortführungsprognose ist bei Überschuldung ein Insolvenzantrag zwingend. Der kann sowohl durch Eigenkapital- als auch durch Fremdkapitalmaßnahmen verhindert werden.

Ohne positive Fortführungsprognose ist bei Überschuldung ein Insolvenzantrag zwingend. Der kann sowohl durch Eigenkapital- als auch durch Fremdkapitalmaßnahmen verhindert werden.

Kapitel 8: Restrukturierung ohne Insolvenz  Moderne Werkzeuge

Mit dem Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz (StaRUG) gibt es einen gesetzlichen Rahmen, um Restrukturierungen früh und vor allem diskret einleiten zu können.

Mit dem Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz (StaRUG) gibt es einen gesetzlichen Rahmen, um Restrukturierungen früh und vor allem diskret einleiten zu können.

Kapitel 9: Tools für die Krisenerkennung  Frühwarnsystem ist Pflicht

Häufig fehlen gerade in kleinen und mittleren Unternehmen geeignete Instrumente bzw. auch die Manpower, um den vielen Vorschriften für Krisenunternehmen nachzukommen. Hier kann bdp helfen.

Häufig fehlen gerade in kleinen und mittleren Unternehmen geeignete Instrumente bzw. auch die Manpower, um den vielen Vorschriften für Krisenunternehmen nachzukommen. Hier kann bdp helfen.

Kapitel 10: Wichtige Fristen und Pflichten   Wann ist ein Insolvenzantrag fällig?

Die verschiedenen im Zuge der Coronapandemie zwischenzeitlich geltenden Fristerleichterungen sind nun allesamt weggefallen! Geschäftsführungen müssen wieder genau und weit in die Zukunft planen.

Die verschiedenen im Zuge der Coronapandemie zwischenzeitlich geltenden Fristerleichterungen sind nun allesamt weggefallen! Geschäftsführungen müssen wieder genau und weit in die Zukunft planen.

Kapitel 11: Grundzüge des Insolvenzverfahrens  Bei Gericht

Das Insolvenzgericht entscheidet über das Verfahren und kontrolliert es. Aber Gläubiger und Schuldner haben auch erheblichen Einfluss

Das Insolvenzgericht entscheidet über das Verfahren und kontrolliert es. Aber Gläubiger und Schuldner haben auch erheblichen Einfluss

Kapitel 12: Grundzüge des Insolvenzplanverfahrens  Sanierung des insolventen Unternehmens als Ziel

Ein Insolvenzplanverfahren bietet den Verfahrensbeteiligten die Möglichkeit, vom Regelinsolvenzverfahren abweichende Vereinbarungen im Hinblick auf die Umgestaltung oder völlige Neuordnung des insolventen Unternehmens zu treffen.

Ein Insolvenzplanverfahren bietet den Verfahrensbeteiligten die Möglichkeit, vom Regelinsolvenzverfahren abweichende Vereinbarungen im Hinblick auf die Umgestaltung oder völlige Neuordnung des insolventen Unternehmens zu treffen.

Kapitel 13: Grundzüge der Eigenverwaltung   Selbst am Steuer bleiben

Durch die Eigenverwaltung sollen die Kenntnisse des schuldnerischen Unternehmens zum Vorteil aller Gläubiger genutzt und Planungssicherheit eingeräumt werden.

Durch die Eigenverwaltung sollen die Kenntnisse des schuldnerischen Unternehmens zum Vorteil aller Gläubiger genutzt und Planungssicherheit eingeräumt werden.

Kapitel 18: Steuerliche Risiken  Liquiditätsabfluss vermeiden

Die steuerlichen Konsequenzen von Sanierungsmaßnahmen müssen vorab gründlich geprüft werden, da sie massive liquiditätswirksame Auswirkungen haben können.

Die steuerlichen Konsequenzen von Sanierungsmaßnahmen müssen vorab gründlich geprüft werden, da sie massive liquiditätswirksame Auswirkungen haben können.