Mit IDW S11-Gutachten prüft bdp entsprechend dem verbindlichen Standard der deutschen Wirtschaftsprüfer, ob Gründe für einen Insolvenzantrag vorliegen.

Die derzeitige Insolvenzwelle ist das Ergebnis eines perfekten Sturms aus lang anhaltender konjunktureller Schwäche und drastisch gestiegenen Kosten. Viele schwächere Unternehmen, die in der Niedrigzinsphase und mit KfW-Unterstützung während der Pandemie überlebt haben, stehen nun bei stark gestiegenen Kosten unter massivem Druck.

Unternehmen, die sich in wirtschaftlich schwierigen Fahrwasser bewegen, die aber an das Fortbestehen ihres Unternehmens glauben, sollten vorinsolvenzlich handeln und formellen Notwendigkeiten nicht aus dem Wege gehen.

In der Krise ist die Geschäftsleitung gesetzlich verpflichtet, regelmäßig mit Blick auf Zahlungsunfähigkeit bzw. Überschuldung zu prüfen, ob die Pflicht für einen Insolvenzantrag besteht. Macht die Geschäftsleitung hier Fehler, muss sie mit zivilrechtlichen und im Extremfall strafrechtlichen Konsequenzen rechnen.

Ein Gutachten nach IDW S11 hilft diese Risiken für die Geschäftsleitung zu minimieren ggf. auszuschalten. Das Gutachten behandelt die insolvenzrechtliche Fortbestehensprognose und deckt zudem die handelsrechtliche Fortführungsprognose ab. Es folgt dabei dem Standard S11 des Instituts der deutschen Wirtschaftsprüfer (IDW).

Ein IDW S11-Gutachten dient der Beurteilung des Vorliegens von Insolvenzseröffnungsgründen. Die Insolvenzordnung (InsO) kennt drei Insolvenzeröffnungsgründe: die Zahlungsunfähigkeit (§ 17 InsO), die drohende Zahlungsunfähigkeit (§ 18 InsO) sowie die Überschuldung (§ 19 InsO). Ein IDW S11-Gutachten ist eine gutachterliche Stellungnahme (z. B. von Wirtschaftsprüfern) zum Vorliegen von Gründen für einen Insolvenzantrag. Sie dient der Geschäftsführung zur eigenen Entlastung oder der Bank zur Aufrechterhaltung der Kreditlinien.

In der gutachterlichen Stellungnahme wird im Wesentlichen auf

  • die Ist-Zustand-Analyse der aktuellen Liquiditätssituation im Unternehmen inhaltlich eingegangen,
  • der kurzfristige Finanzierungsbedarf mit einem Prognosezeitraum von 13 Wochen festgestellt und
  • die mittelfristige Prognose zur Entwicklung der Liquidität bis zum Ende des folgenden Geschäftsjahres dargestellt.

Neben dem Erstellen des Gutachtens wird empfohlen, ein detailliertes Liquiditätsmanagement zu betreiben, welches eine wöchentliche Analyse der Zahlungsfähigkeit bzw. Zahlungsunfähigkeit vornimmt. Diese wiederkehrende Prüfung der Liquiditätsentwicklung ist ein wesentlicher Kern der Fortbestehensprognose und Fortführungsprognose.

Zusätzlich werden liquiditätsverbessernde Maßnahme (z. B. Ausweitung der Kreditorenziele, Verkürzung der Debitorenziele, Abbau Vorräte u. Ä.) geplant und umgesetzt, um den Fortbestand des Unternehmens zu sichern, und einen positiven Effekt auf die Zahlungsfähigkeit zu erzielen.

Bitte sprechen Sie uns gerne an, wenn Sie hierzu Fragen haben