Unsere Leistungen:
Die nachfolgenden Leistungen können in der Gesamtheit oder auch ausschnittsweise durch den Mandanten abgerufen werden:
-
Prüfung auf das Vorliegen von Insolvenzantragsgründen gemäß IDW S11
-
Die Geschäftsführung eines Unternehmens ist bei erkennbaren Krisensituationen verpflichtet, das Vorliegen einer Überschuldung und/oder Zahlungsunfähigkeit zu prüfen.
Aus verschiedenen Gründen ist es für die Geschäftsführung empfehlenswert, diese Aufgabe sachkundigen Experten zu übertragen:
- Begrenzung der eigenen Haftung
- Objektivierung der Ergebnisse
- möglicherweise fehlende Kenntnisse zum Insolvenzrecht
- Entlastung der Managementkapazitäten zugunsten anderer Aufgaben.
-
Erstellung von Fortführungsprognosen bzw. Sanierungsgutachten gemäß IDW S6
-
Die überwiegende Zahl der mittelständischen Unternehmen ist bankenfinanziert. Damit kommt den Banken dann auch häufig eine entscheidende Rolle in einem Restrukturierungsprozess zu.
Die Regularien der Finanzinstitute verlangen aber für die weitere finanzielle Begleitung von Krisenunternehmen und Kreditentscheidungen in diesem Zusammenhang das Vorliegen und Prüfen eines Sanierungskonzeptes, mindestens jedoch einer Fortführungsprognose.
Ein für die Finanzinstitute prüffähiges Sanierungskonzept muss vielen Formalien genügen. Mit der Beauftragung von bdp wird genau das sichergestellt.
-
Begleitung bei den Verhandlungen mit den Beteiligten im Restrukturierungsprozess
-
Die Begleitung der Verhandlungen durch bdp im Zuge einer Restrukturierung verschafft viele Vorteile:
Oft ist das Vertrauen der Gläubiger in das Management des Unternehmens bereits eingeschränkt. bdp wirkt hier kompensierend, kann Konflikte auf die Sachebene zurückholen und Kompromisslösungen entwickeln.
Das Management des Unternehmens wird entlastet. bdp bereitet Verhandlungsrunden professionell vor, moderiert diese und bereitet die Verhandlungsergebnisse auf. Einzelne Verhandlungen können nach Absprache mit dem Management dann auch nur durch bdp geführt werden.
-
Unterstützung bei der Kommunikation im Restrukturierungsprozess
-
Im Prozess der Restrukturierung steigen die Informationsbedürfnisse der Gläubiger, Mitarbeiter und ggf. auch der Shareholder deutlich an. Verkürzte Berichtszeiträume, detailliertere Berichte sowie Rückfragen zu diesen sind häufig zu beobachten. Das bindet Kapazitäten beim Management und mindestens auch beim Finanzbereich häufig noch in der Phase der Erstellung eines Sanierungskonzeptes, also zu dem Zeitpunkt, in dem ohnehin bereits eine erhebliche Mehrbelastung entsteht.
bdp fügt die verschiedenen Informationsbedürfnisse in eine standardisierte Form, so dass statt vieler Berichte nur ein Bericht erstellt wird. Dieser Bericht wird dann durch bdp aufbereitet und an die jeweiligen Adressaten verteilt. Rückfragen gehen dann ausschließlich an bdp. Häufig lassen sich Rückfragen bereits durch bdp beantworten. Eine spürbare Entlastung des Managements ist die Folge.
-
Umsetzung der Maßnahmen zur Restrukturierung und Interimsmanagement
-
Eine erfolgreiche Restrukturierung benötigt vor allem Eines: die schnelle und konsequente Umsetzung der verabschiedeten Maßnahmen.
bdp ist in der Lage, das Projektmanagement und Maßnahmencontrolling aber auch unmittelbar Umsetzungsverantwortung zu übernehmen. Dies kann in verschiedenen Formen erfolgen:
- Moderation von Meetings zur Berichterstattung über den Stand der Umsetzung
- Übernahme der Funktion des CRO (Chief Restruction Officer) mit entsprechender Umsetzungsverantwortung
- Übernahme von Linien- oder Geschäftsführungsfunktionen.
-
Beratung zu insolvenzrechtlichen Fragen
-
Bei der Restrukturierung von Unternehmen gewinnen insolvenzrechtliche Fragen an Bedeutung, wenn diese sehr spät begonnen wird, unvorhergesehene Ereignisse die Restrukturierung beeinträchtigen oder aber die vorgeschlagenen Maßnahmen nicht von allen am Prozess Beteiligten mitgetragen werden.
So sind dann periodische oder anlassbezogene Prüfungen auf das Vorliegen von Insolvenzantragsgründen unabdingbar.
Für den Fall des Scheiterns der Restrukturierung muss das Management einer Kapitalgesellschaft unverzüglich den Insolvenzantrag stellen. Die Sanierung in der Insolvenz wird aber sehr erschwert, wenn das Unternehmen unvorbereitet ist.
Die Möglichkeiten des ESUG sollten in diese Vorbereitung einfließen. Es ist zu untersuchen,
- ob eine Eigenverwaltung die Sanierung befördern kann
- ob ggf. ein Schutzschirmverfahren eingeleitet werden kann in Verbindung mit einem Insolvenzplan, der an das bestehende Sanierungskonzept anknüpft
- ob ein Gläubigerausschuss eingesetzt werden kann bzw. muss
- besondere Anforderungen an einen Insolvenzverwalter gestellt werden müssen (z.B. Branchenerfahrung, Erstellung von Insolvenzplänen u.a.)
- ob die Zuständigkeit eines anderen Insolvenzgerichtes vorteilhafter ist (bei Konzernen bzw. Unternehmensgruppen)
bdp verfügt über vielfältige Erfahrungen und bietet kompetente Beratung zu diesen Fragen, Unterstützung bei der Vorbereitung des Insolvenzantrags sowie die erforderlichen Voraussetzungen für den Sonderfall der Eigenverwaltung..
Drei Schritte zur treffsicheren bdp-Unternehmensanalyse
Die treffsichere Unternehmensanalyse kann ein klares Bild für Sie, mögliche Geschäftspartner:innen oder gar Banken liefern.
In drei Schritten
- QuickCheck
- Fortführungsprognose
- Sanierungsgutachten
geben wir Ihnen ein realistisches, verständliches und hilfreiches Bild um Ihre Situation einschätzen zu können, potenziell gegenzusteuern und letztendlich Ihre Liquidität zu sichern!
Abhängig vom Einzelfall werden betriebswirtschaftliche, bilanzielle, rechtliche und steuerrechtliche Fragestellungen durch das jeweilige Projektteam bearbeitet. Bei Bedarf werden weitere Experten aus unserem Netzwerk das Projektteam ergänzen.
Die interdisziplinäre Zusammensetzung des Projektteams stellt für den Mandanten einen wichtigen Vorteil dar: die Bearbeitungszeiten verkürzen sich durch die unmittelbare Kommunikation der Experten.