Waren Sie am 01. Januar 2022 Eigentümerin oder Eigentümer von Grundbesitz? Dann müssen vermutlich auch Sie bis zum 31. Oktober 2022 eine Grundsteuererklärung abgeben.

Grundsteuer Wichtige Informationen zur Grundsteuererklärung

bdp unterstützt Sie bei der Abgabe der Feststellungserklärungen mit einem komplett digitalisierten Verfahren. Hier erläutern wir, wie es funktioniert.

bdp unterstützt Sie bei der Abgabe der Feststellungserklärungen mit einem komplett digitalisierten Verfahren. Hier erläutern wir, wie es funktioniert.

Die Grundsteuer oder auch Grundbesitzsteuer, zählt zu den ältesten bekannten Steuerarten, die auf das Eigentum an Grundstücken sowie dessen Bebauung erhoben wird. Grundsätzlich ist jede Person, die in Deutschland ein Grundstück besitzt dazu verpflichtet, diese Steuer zu zahlen.

Im Jahr 2018 wurde die bisherige Regelung zur Grundsteuererhebung vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt, da es bislang öfters dazu gekommen ist, dass gleichartige Grundstücke bei der Berechnung der Grundsteuer unterschiedlich behandelt wurden. Dies ist ein klarer Verstoß gegen die vom Grundgesetz garantierte Gleichbehandlung. Als Folge wurde dem Gesetzgeber aufgegeben, die Bewertung von Grundstücken im Zusammenhang mit der Grundsteuer neu zu regeln.

Obwohl die Grundsteuerreform erst ab dem 01.01.2025 zur Anwendung kommen wird, werden Grundstücksbesitzer bereits ab dem Frühjahr 2022 durch Allgemeinverfügung, teilweise aber auch durch Einzelaufforderung, von den Finanzämtern aufgefordert eine Erklärung zur Feststellung der Grundsteuer auf elektronischem Wege abzugeben.

Aus diesem Grund werden die Grundsteuerpflichtigen so gut wie aller Bundesländer im Zeitraum von April bis Juli 2022 angeschrieben. Die Bundesländer Berlin, Hamburg und Hessen versenden allerdings keine Schreiben, sondern stellen lediglich Informationsblätter bereit. Wir empfehlen unseren Mandanten, die Einzelaufforderungen bzw. Informationsschreiben erhalten, diese möglichst unverzüglich an bdp weiterzuleiten. Sollten Sie kein Schreiben bekommen, da Sie beispielsweise Grundstücke in einer der drei oben genannten Bundesländer besitzen, so müssen Sie eigenständig tätig werden und Ihren zuständigen Steuerberater kontaktieren. Sie finden die Steuernummer bzw. das Einheit-Aktenzeichen für Ihre Grundsteuererklärung auf den bisherigen Bewertungsbescheiden eines Grundstücks.

bdp empfiehlt professionelle Begleitung

Auch wenn in der Vergangenheit so mancher Steuerpflichtiger ohne Steuerberater ausgekommen ist, gestaltet sich die Erklärung zur Feststellung der Grundsteuerwerte, verglichen mit einer Einkommenssteuererklärung, deutlich unübersichtlicher und komplexer. Beispielsweise folgen einige Bundesländer wie Berlin und Brandenburg einem Modell mit wertabhängiger Komponente, wohingegen andere Bundesländer unter anderem auf ein Flächen-Faktormodell oder ein modifiziertes Bodenwertmodell setzen. Insbesondere bei mehreren Grundstücken in unterschiedlichen Bundesländern kann es schnell unübersichtlich werden. Wir empfehlen daher, dass Sie sich bei der Grundsteuererklärung professionell begleiten lassen.

In Zukunft sind der Bodenrichtwert, die Nettokaltmiete, die Grundstücksfläche, die Immobilienart und das Alter des Gebäudes die wesentlichen Einflussfaktoren auf die Grundsteuerbemessung. Diese Daten finden Sie zum Beispiel im Kaufvertrag, in der Flurkarte, im Grundbuchblatt, im Grundsteuerbescheid oder in der Teilungserklärung.

Wie wir Sie unterstützen können

Bei der Erstellung der Feststellungserklärungen setzt bdp auf die Software Grundsteuer Digital der fino taxtech GmbH, ein Softwarepartner der DATEV. Sollte ein Grundbuchblatt nicht vorliegen, kann bdp auf Wunsch einen digitalen Grundbuchauszug anfordern und somit die erforderlichen Daten vervollständigen. Wir stellen Ihnen außerdem gerne entsprechende Vorlagen mit den erforderlichen Daten zur Verfügung.

Auf Wunsch können Mandanten auch über das Mandantenportal von Grundsteuer Digital Ihre persönlichen und Grundstücksdaten eingeben. Somit haben Mandant und bdp jederzeit den Überblick, ob und für welche Grundstücke die Daten bereits vorliegen.

Nach dem Zusammenstellen der Daten erfolgt die Übermittlung der Feststellungserklärung an die zuständigen Finanzämter auf elektronischem Wege. Das wird voraussichtlich ab Juli 2022 möglich sein. Die neuen Grundsteuerbescheide werden in der Regel anschließend direkt von der Gemeinde an den Mandanten versendet. In einem solchen Fall empfehlen wir die Weiterleitung der Bescheide unmittelbar nach Empfang an den zuständigen Steuerberater bzw. Mitarbeiter, um diese fristgerecht prüfen zu können und ggf. Wiederspruchfristen zu wahren.

Selbstverständlich steht Ihnen bdp gerne für Rückfragen zur Verfügung. Wir unterstützen Sie gerne bei der Zusammenstellung der notwendigen Informationen, der Übermittlung der Feststellungserklärung an die zuständigen Stellen und der Prüfung der Bescheide.

Grundsteuer

Grundsteuer  Neuregelung gilt ab 2025

Das Steueraufkommen der wichtigsten kommunalen Einnahmequelle soll sich nicht verändern. Doch werden die Kommunen die Neuregelung nicht doch für eine Steuererhöhung nutzen?

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Grundsteuer  Steuererklärung noch in 2022

Alle deutschen Immobilienbesitzer müssen bis Oktober 2022 eine elektronische Steuererklärung zur Wertermittlung abgeben.

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Grundsteuer  Komplexe Erklärung

Waren Sie am 01. Januar 2022 Eigentümerin oder Eigentümer von Grundbesitz? Dann müssen vermutlich auch Sie bis zum 31. Oktober 2022 eine Grundsteuererklärung abgeben.

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Grundsteuer  Wichtige Informationen zur Grundsteuererklärung

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Geringe Abgabequote  Aktuelles zur Grundsteuer

Auch wenn derzeit eine Fristverlängerung im Raum steht, kontaktieren Sie uns bitte frühzeitig, da sonst eine rechtzeitige Bearbeitung nicht gewährleistet werden kann.

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Grundsteuer  Die Abgabefrist ist abgelaufen. Und nun?

Zum Stichtag fehlten noch rund ein Viertel der Grundsteuererklärungen. Wir befragen bdp Partner und Steuerberater Christian Schütze zu den Konsequenzen.

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Grundsteuer   Wert zu hoch angesetzt?

Die neue Grundsteuer könnte ab 2025 für viele Besitzer von Wohnungen und Häusern teuer werden. Jetzt sorgte der Bundesfinanzhof für einen Hoffnungsschimmer.

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