Auch wenn derzeit eine Fristverlängerung im Raum steht, kontaktieren Sie uns bitte frühzeitig, da sonst eine rechtzeitige Bearbeitung nicht gewährleistet werden kann.
Finanzminister der Länder Abgabefrist für Grundsteuererklärung wird verlängert
Die Abgabefrist für die Grundsteuererklärung wird um drei Monate bis Ende Januar 2023 verlängert.
Die Abgabefrist für die Grundsteuererklärung wird um drei Monate bis Ende Januar 2023 verlängert.
Grundsteuer Wichtige Informationen zur Grundsteuererklärung
bdp unterstützt Sie bei der Abgabe der Feststellungserklärungen mit einem komplett digitalisierten Verfahren. Hier erläutern wir, wie es funktioniert.
bdp unterstützt Sie bei der Abgabe der Feststellungserklärungen mit einem komplett digitalisierten Verfahren. Hier erläutern wir, wie es funktioniert.
Die Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärungen zum 31. Oktober 2022 rückt näher. Zwar sollten die meisten der fast 36 Mio. Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer inzwischen Informationsschreiben von den zuständigen Finanzämtern bekommen haben, jedoch fällt die Abgabequote derzeit noch gering aus. Laut einer Umfrage des Handelsblatts waren im Bundesdurchschnitt Ende August 2022 lediglich 10,3 Prozent der Erklärungen bei den Finanzämtern eingegangen. Brandenburg liegt dabei mit 5,2 Prozent und Berlin mit 6,7 Prozent unter dem Durchschnitt. Befragt wurden insgesamt 16 Länderfinanzministerien.
Komplexe Erklärung
Neben den zu Beginn aufgetretenen IT-Problemen, stellt die Komplexität der Erklärung Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer meist vor einige Herausforderungen. Je nach Bundesland sind unterschiedliche Bewertungsmodelle und damit unterschiedliche Angaben erforderlich. Berlin und Brandenburg setzen dabei wie die Mehrzahl der Bundesländer auf das Bundesmodell.
Bei Wohngrundstücken sind für die Abgabe im Wesentlichen die folgenden Informationen notwendig:
- Lage des Grundstücks
- Grundstücksfläche
- Bodenrichtwert
- Gebäudeart
- Wohnfläche
- Baujahr des Gebäudes
Aber auch eine Kernsanierung und die Anzahl von Pkw-Stellplätzen kann je nach Bewertungsmethode eine Auswirkung auf das Ergebnis haben. Für die Ermittlung des Bodenrichtwerts stellen die Bundesländer teilweise eigens dafür vorgesehenen Portale zur Verfügung: www.bodenrichtwerte-boris.de/borisde/
Ertragswert- oder Sachwertverfahren
Je nach Gebäudeart kommt für die Bewertung entweder das Ertragswertverfahren (bspw. bei Einfamilienhaus, Zweifamilienhaus, Wohneigentum und Mietwohngrundstücken) oder das Sachwertverfahren (bspw. bei Teileigentum, Geschäftsgrundstücken, gemischt genutzten Grundstücken und sonstigen bebauten Grundstücken) zum Einsatz.
Beim Ertragswertverfahren beträgt die wirtschaftliche Gesamtnutzungsdauer einheitlich 80 Jahre. Insbesondere bei der Ermittlung der hier anzugebenden Wohnfläche sollte genau vorgegangen werden, da sonst eventuell eine zu hohe Grundsteuer gezahlt wird! Die Wohnfläche umfasst alle Gebäudeflächen, die zu Wohnzwecken genutzt werden können. Zubehörräume wie bspw. Keller- oder Abstellräume, Waschküchen, Bodenräume, Trocken- und Heizungsräume gehören nicht zur Wohnfläche.
Beim Sachwertverfahren am Beispiel eines Bürogebäudes wird von einer Nutzungsdauer von 60 Jahren ausgegangen. Die hierfür erforderliche Nutzflächenermittlung bezieht sich auf alle Gebäudeflächen die für betriebliche, öffentliche oder sonstige Zwecke genutzt werden und für deren Berechnung insbesondere die DIN 277 zur Anwendung kommt.
Bei den Angaben zur Wohn- und Nutzfläche empfiehlt sich eine genaue Prüfung und im Einzelfall sogar die Beauftragung einer professionellen Wohn- und Nutzflächenberechnung, um fehlerhafte Angaben und daraus resultierende zu hohe Abgaben zu vermeiden.
bdp hilft bei der Zusammenstellung
Auch wenn die Grundsteuererklärung für Privatpersonen auf den ersten Blick kompliziert erscheint, kann die Abgabe unter Zuhilfenahme der zahlreichen Informationsangebote und Hilfestellungen mit etwas Geduld durchaus gemeistert werden. Insbesondere Eigentümerinnen und Eigentümer eines einzelnen Ein- oder Zweifamilienhauses oder einer Eigentumswohnung können dank ELSTER oder über das Tool „Grundsteuererklärung für Privateigentum“ des Bundesministeriums für Finanzen Ihre Erklärung abgeben.
Bei komplexeren Erklärungen von mehreren Wohn- oder auch Geschäftsgrundstücken gibt es jedoch im Einzelfall einige Dinge zu beachten, die sonst womöglich zu einer zu hohen Grundsteuer führen könnten. Um dies zu vermeiden, unterstützt Sie bdp gerne bei der Zusammenstellung der erforderlichen Informationen und der Abgabe der Erklärung. Auch wenn derzeit eine Fristverlängerung im Raum steht, kontaktieren Sie uns bitte so frühzeitig wie möglich, da sonst unter Umständen eine rechtzeitige Abgabe nicht mehr gewährleistet werden kann.