Das Steueraufkommen der wichtigsten kommunalen Einnahmequelle soll sich nicht verändern. Doch werden die Kommunen die Neuregelung nicht doch für eine Steuererhöhung nutzen?
Mitte Oktober hat der Deutsche Bundestag der Reform der Grundsteuer zugestimmt. Die Bundesregierung bezeichnet die neue Regelung als fair, einfach und verfassungsfest. Doch daran bestehen Zweifel.
Die neue Grundsteuer soll ab dem 01. Januar 2025 gelten. Zwei Punkte sollen jedoch unverändert bleiben: Insgesamt soll das Steueraufkommen durch die Reform nicht steigen, und das kommunale Hebesatzrecht bleibt bestehen.
Die Grundsteuer zählt zu den wichtigsten Einnahmequellen der Kommunen. Im vergangenen Jahr kamen so rund 14,2 Milliarden Euro zusammen. Steuerpflichtig sind alle Eigentümer von Grundstücken und Gebäuden. Bislang können Vermieter die Grundsteuer über die Nebenkostenabrechnung auf die Mieter umlegen. Das will allerdings die Berliner Senatorin für Stadtentwicklung und Wohnen, Katrin Lompscher (Partei: Die Linke), abschaffen. Die Grundsteuer fällt, anders als die Grunderwerbssteuer, jedes Jahr an.
Bislang lagen der Grundsteuer die sogenannten Einheitswerte zugrunde. Diese stammen allerdings in den alten Bundesländern aus dem Jahr 1964, in den neuen Bundesländern sogar aus dem Jahr 1935, und waren dem Bundesverfassungsgericht zu alt. Im April 2018 erklärte es die bisherige Regelung für verfassungswidrig und forderte eine neue gesetzliche Regelung bis Ende dieses Jahres.
Aufkommensniveau soll gleich bleiben
Künftig soll sich die Grundsteuer anhand der Grundstücksfläche und der Gebäudeart, des Gebäudealters, des Bodenrichtwerts und der Höhe einer statistisch ermittelten Nettokaltmiete errechnen. Für die Bundesländer besteht jedoch eine Öffnungsklausel. Das bedeutet, sie können eigene Regelungen erlassen. Beispielsweise will Bayern die Grundsteuer künftig allein nach der Grundstücksgröße berechnen. Hier liegen die meisten Daten bereits vor.
Nach Angaben der Bundesregierung soll sich das Aufkommensniveau insgesamt nicht ändern. Dennoch kann die Reform für den Steuerzahler teurer oder preiswerter werden. Denn die Bundesländer können einen Hebesatz und damit die tatsächlich zu zahlenden Beträge festlegen. Nach Angaben der Senatsfinanzverwaltung lag beispielsweise in Berlin bisher die Grundsteuer zwischen 14 und 46 Eurocent je Quadratmeter.
Vieles steht noch nicht fest, einige Tendenzen sind jedoch schon heute absehbar. Für die Eigentümer und Mieter in den Innenstadtlagen dürfte es ab 2025 teurer werden. Denn hier sind die Immobilienpreise und die Mieten in den zurückliegenden Jahren stärker gestiegen als auf dem Land. Dort dürfte es dagegen preiswerter werden. Bei Einfamilienhäusern gilt grob, dass sich an der Grundsteuer für ältere Gebäude wohl nur wenig ändert, für neuere dürfte sie steigen.
Bundesländer dürfen abweichen
Die neue Bewertung der Immobilien erfolgt erstmals zum 01. Januar 2022. Die Gemeinden können für bislang unbebaute, aber baureife Grundstücke einen erhöhten Hebesatz festlegen. Dadurch soll die Bautätigkeit angeregt werden.
Bis Ende 2024 haben die Länder die Möglichkeit, vom Bundesrecht abweichende Regelungen zu entwickeln. Die neuen Regelungen gelten dann ab 2025.
Positiv daran ist, dass jetzt wahrscheinlich Rechtssicherheit herrscht. Außerdem bleibt den Kommunen eine wichtige Einnahmequelle erhalten. Nachteilig ist dagegen, dass die neue Grundsteuer zu kompliziert ist. Allein der Stadtstaat Berlin muss für dieses Vorhaben voraussichtlich mehr als 100 neue Stellen schaffen. Schließlich besteht die Befürchtung, dass die Kommunen die neue Regelung doch für eine verkappte Steuererhöhung nutzen.