bdp unterstützt Sie bei der Abgabe der Feststellungserklärungen mit einem komplett digitalisierten Verfahren. Hier erläutern wir, wie es funktioniert.
Finanzminister der Länder Abgabefrist für Grundsteuererklärung wird verlängert
Die Abgabefrist für die Grundsteuererklärung wird um drei Monate bis Ende Januar 2023 verlängert.
Die Abgabefrist für die Grundsteuererklärung wird um drei Monate bis Ende Januar 2023 verlängert.
Für die Grundsteuerreform, die ab 2025 in Deutschland gelten soll, müssen etwa 35 Millionen Immobilien neu bewertet werden. Aus diesem Grund müssen Grundstückseigentümer in 2022 eine Erklärung zur Feststellung der Grundsteuer abgeben. Die Erklärung ist spätestens bis zum 31. Oktober 2022 abzugeben, wird voraussichtlich jedoch erst ab dem 01.07.2022 möglich sein.
Bitte beachten Sie das im Anschreiben des Finanzamts angegebene Einheitswert-Aktenzeichen bzw. die Steuernummer
Vor Kurzem haben einige Bundesländer damit begonnen Informationsschreiben an die Grundstückseigentümer zu versenden und über die Notwendigkeit der Abgabe der Erklärung zu informieren. Dem in den Erklärungen angegebene Einheitswert-Aktenzeichen bzw. der Steuernummer kommt besondere Bedeutung zu, da ohne Aktenzeichen bzw. Steuernummer eine Übermittlung der Erklärung nicht möglich ist. Darüber hinaus sind weitere grundstücksbezogene Informationen erforderlich. Diese variieren jedoch nach Bundesland, da es hierbei darauf ankommt, ob dort das Bundesmodell oder ein individuelles Landesmodell zur Anwendung kommt.
Die Software GrundsteuerDigital, die empfohlene Lösung von DATEV zur Grundsteuerreform
Um die Abgabe der Feststellungserklärungen zu vereinfachen, setzt bdp auf die Software GrundsteuerDigital, die empfohlene Lösung von DATEV zur Grundsteuerreform. Dies ermöglicht einen vollständig digitalen Grundsteuerprozess und Kollaboration mit Mandanten und Mandantinnen.
bdp Grundsteuer-Postfach
Für Anfragen oder Weiterleitung von Dokumenten zum Thema Grundsteuerreform nutzen Sie bitte das hierfür eingerichtete Postfach
Download der Vorerfassungsbögen
Die jeweiligen Ausfüllhilfen bzw. Importvorlagen in Abhängigkeit vom Bundesland, finden Sie hier:
https://hilfe.grundsteuer-digital.de
Sofern Sie die Daten direkt über unsere Mandantenportal vornehmen wollen, kontaktieren Sie uns bitte zwecks Freischaltung.
Selbstverständlich steht Ihnen bdp gerne für Rückfragen zur Verfügung. Wir unterstützen Sie gerne bei der Zusammenstellung der notwendigen Informationen, der elektronische Übermittlung der Feststellungserklärung und der Prüfung der Bescheide.