In einer neuen Serie erläutern wir die Methoden des modernen Krisenmanagements und geben Ihnen zunächst einen Überblick
Wenn ein Unternehmen in die Krise geraten ist, muss zwingend der Kurs geändert werden. In unserer neuen Serie zum Turnaround-Management wollen wir Ihnen als Unternehmer und Manager einen Überblick geben, wie Sie diese Wende schaffen können. Wir informieren darüber, wie Sie die notwendigen Veränderungen erkennen, welche Handlungsmöglichkeiten Sie haben und wie Sie entsprechende Maßnahmen erfolgreich umsetzen können. Wir erläutern aber auch, was zu tun ist, wenn tatsächlich Insolvenz beantragt werden muss und welche (neuen) Möglichkeiten die Insolvenzordnung für einen Neuanfang bietet. In dieser Ausgabe führen wir ins Thema ein und legen dar, was Sie in dieser Serie erwartet.
Einführung: Unternehmenskrisen und Krisenvorbeugung
Unter Turnaround-Management versteht man die Wende eines Unternehmens aus einer potenziell existenzgefährdenden Verlustsituation in eine langfristige Gewinnsituation.
Wie wir bereits ausführlich in bdp aktuell Ausgabe 90 (November 2012) berichtet haben, kann eine Unternehmenskrise viele Ursachen haben, sowohl externe als auch interne. Auch die Krisensymptome sind bei jedem Unternehmen anders ausgeprägt. Eines haben solche Krisen jedoch alle gemein: Je schneller man handelt, desto größer sind der Handlungsspielraum und die Chancen, die Rentabilität des Unternehmens wiederherzustellen.
Jedes Unternehmen sollte monatlich unbedingt eine aussagekräftige und belastbare betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA) erstellen. Diese ist für den Unternehmer das „Herzstück“ seines Steuerungsinstrumentariums. Mithilfe der BWA ist es ihm möglich, die permanente und bewusste Planung und Steuerung seines Unternehmens zu betreiben.
Auch ist eine fortlaufende Potenzial- und Risikoanalyse durchzuführen. Nur so erkennt der Unternehmer die Ursachen für mögliche Umsatzschwächen, hat einen Überblick über die Kostenstrukturen und weiß sein Unternehmen im Vergleich mit den Kennzahlen der Branche einzuschätzen.
Die regelmäßige Ergebnis- sowie Liquiditätsplanung sind wichtige Planungs- und Kontrollinstrumente. Mit der Ergebnisplanung hat ein Unternehmen die Möglichkeit, systematisch und nachvollziehbar die Erlös- und Kostenstruktur zu kontrollieren und damit zu steuern. Mit der Liquiditätsplanung, die sich in die kurzfristige Liqui-Dispo (täglich) und die mittelfristige Liquiditätsplanung (ca. zwölf Monate) aufteilt, lassen sich die Zahlungsströme in gleicher systematischer und nachvollziehbarer Weise steuern. Liquiditätsengpässe werden frühzeitig erkannt, sodass Korrekturmaßnahmen ergriffen werden können.
Allein mit diesen beiden Instrumenten und einer Analyse der laufenden betriebswirtschaftlichen Auswertung ist ein großer Schritt getan, um eine mögliche Unternehmenskrise zu verhindern bzw. dieser rechtzeitig zu begegnen.
Die einzelnen Insolvenzgründe und deren Feststellung
Die Kardinalfrage ist, wie man im eigenen Unternehmen feststellt, ob bereits ein Insolvenzgrund vorliegt und eine Antragspflicht gegeben ist. Hierfür muss man natürlich wissen, welche Insolvenzgründe es gibt und was deren Voraussetzungen sind. Die Insolvenzordnung kennt drei Insolvenzgründe:
- Zahlungsunfähigkeit,
- drohende Zahlungsunfähigkeit und
- Überschuldung.
Gerade im Bereich der Überschuldung hat sich in den letzten Monaten einiges getan. So wurde Ende 2012 die Entfristung des Überschuldungsbegriffes beschlossen und ist bereits in Kraft. Das hat zur Folge, dass bei einem Unternehmen trotz Überschuldung solange keine Insolvenzantragspflicht besteht, wie eine positive Fortführungsprognose für das Unternehmen besteht (vgl. bdp aktuell 92 | Januar 2013).
Beseitigung der Insolvenzgründe und Sanierungsberatung
Um mögliche Insolvenzgründe zu beseitigen, gibt es bei rechtzeitigem Handeln mehrere mittel- und langfristig wirkende Maßnahmen. Verschiedene Eigen- und Fremdkapitalmaßnahmen können je nach Gesellschaftsform und Krisensymp-tomen dafür sorgen, dass die Liquidität im Unternehmen gesichert wird und die Ursachen für eine mögliche Insolvenz beseitigt werden können.
Geht ein Unternehmen den Schritt – sei es freiwillig oder weil ein Gläubiger es fordert – und sucht sich einen möglichst sanierungserfahrenen Unternehmensberater, laufen die Schritte der Sanierungsberatung in nahezu allen Branchen und in allen Unternehmen gleich ab, nämlich sehr stringent und strukturiert. Wir werden Sie im Einzelnen darüber informieren, wie systematisch eine professionelle Sanierungsberatung abläuft und welche Kenntnisse ein Berater mitbringen muss, um diese Leistung überhaupt sachgerecht erbringen zu können.
Insolvenz und die Verfahrensarten
Sofern es sich nicht mehr umgehen lässt und ein Insolvenzantrag gestellt werden muss, heißt das nicht unbedingt, dass dies auch das Ende des Unternehmens bedeutet. Insbesondere seit dem Gesetz zur Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG) haben sich die Chancen einer Sanierung im Rahmen des Insolvenzverfahrens nochmals deutlich verbessert (vgl. bdp aktuell Ausgabe 91 | Dezember 2012).
In mehreren Teilen werden wir die Grundzüge des Insolvenzverfahrens erläutern, aber auch das Insolvenzplanverfahren und das Schutzschirmverfahren ausführlich beleuchten. Es soll dargestellt werden, wo die Unterschiede dieser Verfahren und ihre jeweiligen Vor- und Nachteile liegen. Unternehmer und Manager sollen so in die Lage versetzt werden, den Ablauf und die verschiedenen Möglichkeiten einer Insolvenz zu verstehen und die sich auch daraus ergebenden Chancen zu nutzen.
(Haftungs-)Risiken
Befindet sich das Unternehmen in der Krise oder sogar bereits in der Insolvenz, können sich nicht nur Risiken für das Unternehmen ergeben, sondern auch für beteiligte Personen.
Der Geschäftsführer als Organ der Gesellschaft läuft Gefahr, sich einer Haftung auszusetzen, wenn er trotz Insolvenzantragspflicht keinen Antrag stellt und das Unternehmen weiterführt. Hier droht nicht „nur“ die vermögensrechtliche Ersatzpflicht, sondern auch die strafrechtliche Haftung wegen Insolvenzverschleppung. Aber auch für die Gesellschafter des Unternehmens bestehen rechtliche Risiken.
Nicht zu vernachlässigen sind auch die steuerlichen Risiken, die sich unmittelbar aus Sanierungsmaßnahmen ergeben können. Einige dieser Maßnahmen können unmittelbar Steuern verursachen, insbesondere Ertragssteuern, aber auch Umsatz- oder beispielsweise Grunderwerbsteuern. Diese steuerlichen Konsequenzen sind bei der Beratung ebenfalls unbedingt vor Umsetzung möglicher Sanierungsmaßnahmen zu berücksichtigen.
Fazit
Mit unserer Reihe Turnaround-Management werden wir Ihnen kompakt und umfassend die aktuelle Rechtslage im Hinblick auf Unternehmen in der Krise und ihre handelnden und beteiligten Personen aufzeigen und Ihnen natürlich viele wertvolle Anregungen und Handlungsempfehlungen für die Steuerung Ihres Unternehmens an die Hand geben – um Krisen vorzubeugen, aber auch, um Ihnen Möglichkeiten aus der Krise heraus aufzuzeigen.
Wir stehen Ihnen in jeder Situation gerne beratend zu Seite.