bdp España berät umfassend beim Erwerb spanischer Immobilien, begleitet steuerlich beim Betrieb und unterstützt beim Verkauf
Neben China ist bdp nun auch in Spanien mit zwei Büros in Madrid und Marbella vertreten. Im August wurden in Spanien und Deutschland offiziell die Ratifizierungsurkunden unterzeichnet und ausgetauscht und sodann der Geschäftsbetrieb unter dem Dach der bdp-Gruppe aufgenommen.
Das bdp-Team unter Leitung von Herrn Rechtsanwalt (Abogado) Peter Capitain berät im Wesentlichen deutsche Unternehmen und Unternehmer in Spanien. Einer der Beratungsschwerpunkte ist das Thema „Immobilien in Spanien“, neben anderen Bereichen wie Wirtschaftsrecht.
„Idealerweise lässt sich der potenzielle Käufer bereits vor dem Kauf einer Immobilie in Spanien beraten“ so Peter Capitain, „denn in Spanien erfolgt bereits der Erwerb ganz anders als in Deutschland. So warnen wir dringend vor schlichten privatschriftlichen Verkaufsverträgen. Diese haben zwar in Spanien volle Gültigkeit. Wir aber raten stattdessen zu anderen Vertragsmodalitäten mit anschließender notarieller Beurkundung und Eintragung in das Grundbuch.“
Man könnte sagen, anderes Land, andere Sitten. Ein Erwerb ist in Spanien immer dann ein sicherer Vorgang, wenn man die kompletten spanischen Rechtsvorschriften erfüllt. Aber die Prinzipien des deutschen und spanischen Zivilrechts sind sehr unterschiedlich, weil das spanische Zivilrecht stärker vom römischen Recht und das deutsche auch vom germanischen Recht beeinflusst ist.
Dann sollten auch bereits im Vorfeld des Kaufs die Frage „Wer kauft die Immobilie?“ gründlich beraten und die Antworten an den individuellen Bedürfnissen ausgerichtet werden. Eine natürliche Person? Eine juristische Person (Kapitalgesellschaft) in Spanien? In Deutschland? Oder gar in einem anderen Staat? Vielleicht kauft auch gleich die jüngere Generation, um den in Spanien sehr teuren Erbfall bereits im Vorfeld zu vermeiden?
Interessant wird diese Frage, und besonders die gewählte Entscheidung, unter Betrachtung der Erbschaftsteuer, welche in Spanien gezahlt werden muss. Sie kann bspw. in Andalusien zwischen 7,65 und 36,5 % betragen!
Hierbei spielen auch weitere Einflussfaktoren eine große Rolle, so z. B. die Frage, ob die Immobilie selbst genutzt werden soll, ob dies ganzjährig geschehen soll oder ob sie im Time-Share-Modell teilweise vermietet wird. Oder soll sie etwa gänzlich vermietet werden?
„Um später böse Überraschungen zu vermeiden, sollten alle diese Themen im Vorfeld besprochen und dann eine individuelle Lösung maßgeschneidert werden“, weiß Peter Capitain zu berichten. „So werden gerade aktuell viele deutsche Unternehmer vom spanischen Fiskus heimgesucht und mit hohen Steuerforderungen konfrontiert, die vermeintlich clever die Immobilie in einer spanischen Gesellschaft halten und diese selbst nutzen.“ Spanien überprüft nun, ob überhaupt eine Miete an die Gesellschaft für diese Nutzung gezahlt wird und ob diese angemessen ist, wobei hierbei nicht die Kostendeckungsmethode, sondern die Vergleichsmethode (teilweise etwas willkürlich) angewendet wird. So kommen schnell hohe fiktive zu versteuernde Mieten zusammen, die dann für die letzten Jahre nachversteuert werden sollen.
Und in Deutschland muss der Unternehmer womöglich noch einmal Steuern auf den Kapitalertrag zahlen.
Neben dieser Beratung beim Immobilienerwerb übernimmt bdp España aber auch die laufende steuerliche Betreuung inklusive der Betriebsstättenbuchhaltung und der Abführung der spanischen Quellensteuer von den Mieten bei ausländischen Eigentümern sowie die Beratung beim Verkauf der Immobilie.
Weiterhin wird in Spanien und China an den Standorten Shanghai und Qingdao der Geschäftsbetrieb der früheren Güpa Technik erfolgreich fortgeführt. Customized für den Kunden werden technische Lösungen rund um Guss- und Schmiedeteile für die Automotive-Industrie sowie Pumpen-, Ventil und Armaturen-Hersteller entwickelt und der Kunde beim Sourcing im Ausland unterstützt.