Während durch Globalisierung auch Kleinunternehmen zu Auslandsbeziehungen genötigt werden, verliert die Insolvenz ihr Stigma und sind die gesetzlichen Regelungen in Deutschland dynamisch und oft gut funktionierend.
bdp fühlt sich dem Mittelstand nicht nur besonders verbunden, sondern ist selbst Teil des Mittelstandes und kennt dessen Sorgen, Probleme und Nöte aus eigenem Erleben ganz genau. Wie viele andere Unternehmen waren wir in den vergangenen Jahren wegen immer komplexer werdender Strukturen und Notwendigkeiten gehalten, den Weg ins Ausland anzutreten.
Auslandsbezug gab es im Mittelstand früher selten
Wenn es vor wenigen Jahren im Mittelstand noch der absolute Ausnahmefall war, in der Rechtsberatung einen Fall mit Auslandsberührung zu haben, ist heute selbst das kleinste Unternehmen nicht vor dem Umstand geschützt, in Angelegenheiten verwickelt zu sein, die nicht allein mit deutschen Gesetzen, Normen und Vereinbarungen zu tun zu haben. Letztlich sollte sich niemand auf dem Erfolg im Inland ausruhen. Sondern es kommt darauf an, neue Ideen zu entwickeln und Trends aufzunehmen.
Globalisierung und Digitalisierung verbinden mit dem Ausland
Diese machen aber in Zeiten von Globalisierung und Digitalisierung nicht halt vor der deutschen Staatsgrenze, sondern haben sogar oft und in besonderem Maße ihren Ursprung oder Anknüpfungspunkt im ausländischen Rechts- und Wirtschaftsraum.
Die Digitalisierung lässt durch einen Knopfdruck die Welt zusammenschrumpfen, sogar kleine mittelständische Unternehmen in Deutschland schließen zunehmend Verträge mit Auslandsbezug, investieren ins Ausland, oder aus dem Ausland wird in mittelständische deutsche Unternehmen investiert.
Insolvenzen mit Auslandsberührung sind nicht selten. Auch der in verstärktem Maße um sich greifende Insolvenztourismus (nein, das sind keine organisierten Erholungsreisen für leidgeplagte Insolvenzschuldner) etabliert sich, weil Insolvenzschuldner denken, im Ausland eine schnellere Entschuldung als in Deutschland zu erreichen.
bdp berät seine Mandanten über die Grenzen hinweg
bdp berät seine Mandanten aufgrund der veränderten Bedingungen und Fragestellungen der letzten 25 Jahre in Deutschland über die Grenzen hinweg. Dabei müssen wir häufig auch ausländischen Geschäftspartnern unserer Mandanten die für den (selbst muttersprachlichen) Laien kaum verständlichen Regelungen des deutschen Gesetzgebers verständlich und nachvollziehbar erklären können, um eine Lösung zu finden, die allen Seiten gerecht wird.
Gesetzliche Regelungen und Verfahren sind in dynamischer Entwicklung
Dabei funktionieren die oft komplizierten (gesetzlichen) Regelungen in Deutschland häufig verlässlich und gut und haben in den letzten Jahren selbst eine dynamische Entwicklung genommen. Dauerte es vor wenigen Jahren noch mehrere Monate, eine neue GmbH zu gründen und im Handelsregister zur Eintragung zu bringen, kann dies heute innerhalb weniger Tage geschehen.
Maßgebender Motor war das kurze Intermezzo der britischen Limited in Deutschland, die den deutschen Gesetzgeber dazu bewegte, die überkommenen Regelungen zu reformieren und die die Gerichte quasi zwang, Unternehmen in deutlich kürzerer Zeit in die Handelsregister einzutragen. Von uns begleitete Unternehmens-Gründungen, die innerhalb von weniger als einer Woche zur Eintragung im Handelsregister führten, versetzten Investoren aus dem Ausland oft ins Staunen. Das hätten wir vor wenigen Jahren noch nicht zu träumen gewagt.
Insolvenz verliert Stigma und etabliert sich als Sanierungsinstrument
Zu glauben getraut hätten wir uns vor nicht allzu langer Zeit auch noch nicht, dass die Insolvenz immer mehr ihr gesellschaftliches Stigma verliert. Zwar sind die Regelungen, nach denen eine Insolvenz in Deutschland mit der Aberkennung der bürgerlichen Rechte verbunden war, seit vielen Jahrzehnten zu Recht abgeschafft, dennoch war eine Insolvenz lange Zeit ein schwerwiegendes Ereignis, welches häufig zur vollständigen Beendigung einer unternehmerischen Tätigkeit führte. Mit der Insolvenzordnung und schließlich deren Reform durch das ESUG im Jahr 2012 sollten, neben der bestmöglichen Befriedigung der Gläubiger, durch das freiwillig eingeleitete Insolvenz(plan)verfahren Unternehmenssanierungen besser ermöglicht werden.
So konnte sich die sogenannte Strategische Insolvenz als wirksames Gestaltungsmittel der Sanierung und Fortführung herausbilden. Ein Mittel, das den Unternehmensträger rettet und eine bessere Befriedigung der Gläubiger zu erreichen sucht. Dies wird häufig auch erfolgreich verwirklicht. Ob vor diesem Hintergrund für Deutschland der derzeit diskutierte Richtlinienentwurf der EU-Kommission über einen präventiven Restrukturierungsrahmen wirklich seine Berechtigung hat, ist zumindest fraglich.
bdp gehört zu den Pionieren bei Insolvenzplanverfahren
Auch die zunächst mit großer Skepsis betrachtete Eigenverwaltung konnte sich dabei gut etablieren. Eingriffe in die Rechte der Gesellschafter im Insolvenzverfahren gegen deren Willen sind mit dem ESUG nun möglich. Die Aufrechterhaltung der Geschäftsbeziehungen und Ausweitungen des Kundenstammes im Rahmen eines Schutzschirmverfahrens, einer sogenannten Sachwaltung oder einer Insolvenz, zeigt, wie wir ständig beobachten können: Hier hat ein gesellschaftliches Umdenken eingesetzt. Die Insolvenz als Sanierungsinstrument ist in der Praxis angekommen und viel weniger stigmatisierend als früher. bdp war von Anfang an bei dieser Entwicklung aktiv dabei - wir waren mit das erste beratende Unternehmen in Berlin, das einen Insolvenzplan aufstellte und Verfahren erfolgreich begleitete.
Präventive Vertragsgestaltung reduziert Geschäftsführerhaftung
Insolvenzanfechtungen, Inanspruchnahmen der Geschäftsführer, komplizierte Sicherungssituationen bedürfen einer fundierten und aus langjähriger Erfahrung in diesem Bereich profitierenden Beratung, die wir gern leisten. Fragen etwaig kommender wirtschaftlicher Schieflagen berücksichtigen wir präventiv bei der Vertragsgestaltung, d.h. bei der Gestaltung im laufenden Geschäft wirtschaftlich prosperierender Unternehmen, damit solche, manchmal leider unvermeidbare Probleme bestmöglich abgefedert und gelöst werden können.
Beraten und entscheiden zukünftig Algorithmen?
Im Beratungsbereich macht in Zeiten der Digitalisierung der sogenannte Robo-Advice die Runde. Dabei geht es nicht nur um Digitalisierung der Beratung im Bereich der Finanzdienstleistungen und deren Vertrieb, sondern auch um Beratung und Verwaltung auf der Basis von algorithmischen Berechnungen im Kontext der Vertragsanbahnung, des Vertragsschlusses und der Vertragsdurchführung. Statt Menschen beraten und entscheiden dann Algorithmen. Ob und wie sich diese Entwicklung durchsetzt oder nutzen lässt, werden wir aktiv beobachten.
Dabei wollen wir fraglos nicht „so gut“ wie Algorithmen und Maschinen werden oder uns Computern unkritisch unterwerfen. Es wird für uns weiterhin von großer Wichtigkeit sein, kreativ, wertebezogen, mit Empathie, Freundlichkeit und menschlichem Einfühlungsvermögen in Zeiten von Digitalisierung, Globalisierung und weiteren möglichen „…ierungen“ unseren Mandanten aus einer Hand und auf hohem Niveau eine umfassende Beratung im rauen rechtlichen Fahrwasser zu bieten.