Die Rechtssprechung des Bundesgerichtshofs ermöglicht unter bestimmten Umständen den Ausstieg aus Rürup-Rentenverträgen.
Die Basisrentenversicherung, auch „Rürup-Rente“ genannt, ist beliebt, aber weist neben gewissen Vorteilen auch einige Nachteile auf. Durch Entscheidungen des Bundesgerichtshofs ist es nun für Verbraucher unter Umständen möglich, auch nach Jahren der Versicherungslaufzeit, diese Verträge zu widerrufen. Welche Voraussetzungen ein solcher Widerruf hat und ob möglicherweise auch Sie zum Widerruf berechtigt sind, erläutern wir in unserem folgenden Artikel.
Überblick
Viele Verbraucher können nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ihre Basisrentenversicherung widerrufen. Dies bestätigte der Bundesgerichtshof in mehreren Urteilen, welche die Wirksamkeit von Widerrufen bezüglich Basisrentenverträgen zum Inhalt hatten.
Die Urteile könnten für viele Verbraucher Auswirkungen haben, allen voran denjenigen, die zwischen den Jahren 2008 und 2010 entsprechende Versicherungsverträge abgeschlossen haben. Denn der BGH entschied, dass in einer Vielzahl von Fällen die jeweilige Widerrufsbelehrung fehlerhaft ist, weil sie nicht vollumfänglich über die möglichen Rechtsfolgen der Ausübung des Widerrufsrechts aufklärt.
Konkret fehlte der Hinweis auf die Herausgabe gezogener Nutzungen (Zinsen) im Falle des Widerrufs, wenn der Versicherungsschutz nicht vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt. Ohne diesen Zusatz wird die Widerrufsfrist nicht in Gang gesetzt, weshalb der Vertrag bei Vorliegen weiterer Voraussetzungen auch viele Jahre später noch widerrufen werden kann. Der Versicherer muss dann unter Umständen nicht nur den Rückkaufswert der Verträge erstatten, sondern auch Vertriebskosten (Verwaltungskosten) und angefallene Zinsen.
Mögliche Gründe für einen Ausstieg aus der Rürup-Rentenversicherung
Die Rürup-Rente zeichnet sich durch einige Besonderheiten aus, welche jedoch nicht immer vorteilhaft für die jeweiligen Verbraucher sind:
- Die Rürup Rente ist grundsätzlich nicht vererbbar, übertragbar, verleihbar, veräußerbar oder kapitalisierbar.
- Mangels Rückkaufswert ist das eingezahlte Kapital nicht verfügbar und kann nicht ausgezahlt werden. In finanziellen Notsituationen können Rürup-Verträge nur beitragsfrei gestellt werden. Aber die Beitragsfreistellung ist nicht sehr attraktiv, da die mit dem Vertrag verbunden Kosten weiterlaufen. Diese laufenden Kosten können unter Umständen bis zum Renteneintritt die Rente aufzehren.
- Vermeintliche Steuervorteile während der Beitragsphase werden durch die Besteuerung der Rentenbezüge minimiert oder gar aufgehoben.
Diese zum Teil weitreichenden Einschränkungen sollten Verbraucher bedenken, sofern sie den Abschluss einer Rürup-Rente im Hinblick auf ihre Altersvorsorge in Betracht ziehen. Die fehlende Flexibilität und Kostenbelastung kann aber auch Versicherungsnehmer dazu bewegen, aus einem bestehenden Vertragsverhältnis ausscheiden zu wollen. Ob dies im Rahmen eines Widerrufs wegen fehlerhafter Widerrufsbelehrung in Ihrem Fall möglich ist, darüber beraten wir bei bdp Sie gerne.