Deutschland reicht Klage beim EuGH um einen Tag zu spät ein
Im Rahmen des Verlustuntergangs bei Anteilsübertragungen von Kapitalgesellschaften, dem sogannnten Mantelkauf, hatte der Gesetzgeber u.a. eine Ausnahme vom Wegfall fixiert, wenn durch die Übertragung eine Sanierung des Unternehmens vorliegt (sogenannte Sanierungsklausel). Diese Ausnahmevorschrift wurde von der EU-Kommission aber kassiert, da diese darin eine unzulässige staatliche Beihilfe sieht.
Gegen diese Ansicht hat Deutschland Klage beim EuGH eingereicht. Nun hat der EuGH die Klage am 18.12.2012 als unzulässig verworfen. Die Klage ging nämlich um einen Tag (!) zu spät beim Gericht ein und ist damit verfristet.
Ob Deutschland noch eine weitere Möglichkeit hat bleibt abzuwarten. Für die betroffenen Unternehmen geht die Zitterpartie weiter.