Restrukturierungsberatung ist seit drei Jahrzehnten eine Kernkompetenz von bdp. Seit Jahresanfang wurden frühzeitige Restrukturierungen erleichtert. Wir erläutern, wie wir Ihnen helfen können.
Die Beratung von Unternehmen in Krisensituationen ist eine Kernkompetenz von bdp und fordert insbesondere unseren Teamgeist: das effiziente Zusammenwirken der betriebswirtschaftlichen Experten, der Steuer- und Rechtsberater sowie ggf. weiterer Fachleute mit z. B. technischem Hintergrund.
Das bedeutet für das Unternehmen in der Krise weit mehr als nur einen Zeitgewinn: Unterlagen müssen nicht mehrfach zusammengestellt werden, die Koordination der Beteiligten erfolgt durch uns, Zwischenstände und Ergebnisse stehen allen Beteiligten unmittelbar zur Verfügung.
Für die Restrukturierung gab es in den nunmehr drei Jahrzehnten, die bdp am Markt ist, eine Vielzahl an Veränderungen vor allem regulatorischer Art. Vorschriften für die Kreditvergabe und das Risikomanagement der Banken wurden ebenso weiterentwickelt wie das Insolvenzrecht, die steuerliche Behandlung von Sanierungsgewinnen oder das Kapitalmarktrecht.
Umfangreiche Neuregelungen zu Restrukturierung und Insolvenz
Anfang 2021 wurden umfangreiche Neuregelungen zu Restrukturierung und Insolvenz wirksam mit dem sperrigen Namen „Gesetz zur Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts (SanInsFoG)“. Kern bildet das „Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen (StaRUG)“ mit Auswirkungen auf 23 weitere Rechtsvorschriften. Mit diesem Gesetz erweitert sich der Werkzeugkasten für die Restrukturierung von Unternehmen (vgl. auch bdp aktuell 178). Erklärtes Ziel ist, dass der Beginn von Restrukturierungen frühzeitiger als bisher erfolgt.
Entsprechend wurde die Haftung der Geschäftsleiter für ein zu spätes Handeln verschärft. Die Geschäftsleitung ist nun gesetzlich verpflichtet, ein Frühwarnsystem im Unternehmen zu etablieren, mit dem über einen Zeitraum von jeweils 24 Monaten eine drohende Zahlungsunfähigkeit zuverlässig erkannt und abgewehrt werden kann.
Wir verfügen über bdp-eigene Standards und Tools zur Analyse, Planung und Berichterstattung. Die Anwendung dieser Standards schafft den Raum, das individuelle Problem eines Unternehmens in der Krise herauszuarbeiten und geeignete Lösungswege zu entwickeln.
Die nachfolgenden Leistungen im Bereich Restrukturierungsberatung können wir erbringen:
- Unterstützung bei der Einrichtung von Frühwarnsystemen gemäß StaRUG
- Prüfung auf das Vorliegen von Insolvenzantragsgründen gemäß IDW S11
- Erstellung von Fortführungsprognosen bzw. Sanierungskonzepten gemäß IDW S6
- Erstellung von Restrukturierungsplänen gemäß StaRUG
- Begleitung bei den Verhandlungen mit den Beteiligten im Restrukturierungsprozess
- Unterstützung bei der Kommunikation im Restrukturierungsprozess
- Unterstützung bei der Umsetzung der Maßnahmen zur Restrukturierung bis hin zum Interimsmanagement
- Beratung zu insolvenzrechtlichen Fragen
Je früher Sie uns zu diesen Themen ansprechen, desto effizienter können wir Ihnen helfen.