bdp bietet spezielle Finanzbuchhaltung und Abschlüsse für Insolvenzverwalter
Ist eine Sanierung ohne ein ordnendes Verfahren nicht mehr möglich, muss Insolvenz beantragt werden. Wissen die meisten Geschäftsführer nicht ganz genau, wie dann der weitere Verfahrensablauf ist, ob sie überhaupt noch Geschäftsführer sind, stellt sich diese Frage erst recht für das kaufmännische Rechnungswesen.
Hier sind mehrere Zeitpunkte zu berücksichtigen: der Insolvenzantrag, das vorläufige Insolvenzverfahren und das eröffnete Verfahren. So ist ein Jahresabschluss auf das Ende der werbenden Gesellschaft zu erstellen und später auf den Liquidationsendzeitpunkt.
Dazwischen sind selbstverständlich die laufende Lohnbuchhaltung unter der Besonderheit des Insolvenzrechts und gegebenenfalls die Vorfinanzierung des Insolvenzausfallgelds vorzunehmen, wie auch die laufende Finanzbuchhaltung, die natürlich auch die Besonderheiten des Verfahrens berücksichtigen muss.
bdp ist hier seit mehr als 10 Jahren erfolgreicher und zuverlässiger Dienstleister für zahlreiche Insolvenzverwalter in ganz Deutschland. Sowohl die zuverlässige Abarbeitung der Lohnbuchhaltung, häufig unter größtem Zeitdruck, die verlässlich von unserer Partnerin, Steuerberaterin Dagmar Kusch, betreut wird als auch die gesamte Insolvenzbuchhaltung und -bilanzierung unter der Leitung von Steuerberater Christian Schütze finden seit Jahren wegen ihrer ausgezeichneten Qualität sehr großen Anklang bei den Verwaltern.