Der IDW-Standard S6 regelt die fachliche Erstellung von Fortführungsprognosen und Sanierungskonzepten, die einen gutachterlichen Eindruck über das Unternehmen an fremde Dritte wie z. B. Banken oder Wirtschaftsprüfer geben.

Die Zeiten für Unternehmen werden weltweit schwieriger: Die Umsätze gehen zurück, und ausgehend von der Unsicherheit im Automotive-Bereich leiden mittlerweile auch Maschinen- und Werkzeughersteller und der Automobil-Einzelhandel. Wie steuere ich mein Unternehmen durch das rauere Fahrwasser? Welche Anforderungen stellen Banken, Kapitalgeber und Wirtschaftsprüfer an die Unternehmen?

Wie geht es weiter? Was muss ich tun? 

Wenn die Umsätze einbrechen und die Kosten zunächst weiterlaufen, stellt sich für jeden Geschäftsführer eines Unternehmens die Frage: Wie geht es weiter? Was muss ich tun? Habe ich in dieser Situation besondere Sorgfaltspflichten zu beachten?

Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat hierzu seit vielen Jahren zwei Instrumente normiert: Die Fortführungsprognose und das Sanierungskonzept nach dem Standard IDW S6. Der IDW-Standard S6 regelt die fachliche Erstellung von Fortführungsprognosen und Sanierungskonzepten, die einen gutachterlichen Eindruck über das Unternehmen an fremde Dritte wie z. B. Banken oder Wirtschaftsprüfer geben. Und natürlich auch für die Geschäftsführung selbst ein Leitfaden sind, das Unternehmen durch schwieriges Fahrwasser zu steuern.

 Seit 2012 gibt es auch die gesetzliche Regelung, dass eine Überschuldung dann keinen Insolvenzantragsgrund darstellt, wenn eine Fortführungsprognose besteht und diese aussagt, dass das Unternehmen dennoch eine gesicherte Zukunftschance hat.

Was ist eine Fortführungsprognose nach IDW S6?

Die Fortführungsprognose wird im IDW-Standard S6 ausführlich geregelt. Wir bezeichnen sie als „die kleine Schwester des Sanierungskonzepts“. Der IDW-Standard stellt die fachliche Grundlage zur Erstellung von Fortführungsprognosen und Sanierungskonzepten dar.

Fortführungsprognosen und Sanierungskonzepte sind meist externe Begutachtungen und Einschätzungen über die wirtschaftliche Fortführungsfähigkeit bzw. Sanierungsfähigkeit eines Unternehmens. 

Die Fortführungsprognose enthält ebenso wie das Sanierungskonzept eine gründliche Analyse des Istzustands eines Unternehmens. Diese Plausibilisierung der Ist-Zahlen ist eine unabdingbare Voraussetzung dafür, dass die Planungsrechnung „nicht auf Sand gebaut ist“. Das „Herzstück“ bildet eine integrierte Unternehmensplanung (Ergebnis-, Liquiditäts- und Bilanzpostenplanung) sowie einen Ausblick auf die mögliche Fortführbarkeit des Unternehmens.

 Die Fortführungsprognose wird in der Regel von externen Gutachtern erstellt, kann jedoch auch zur Vermeidung einer Insolvenzantragspflicht von der Geschäftsführung selbst erstellt werden. Fachliche Kenntnisse natürlich vorausgesetzt. Die Entwicklung von Sanierungskonzepten ist dagegen ausschließlich externen Gutachtern vorbehalten und umfasst zusätzlich zu der Fortführungsprognose auch eine ausführliche Analyse des ausführlichen Krisenstadiums, des Marktumfeldes des Unternehmens, der Wettbewerbsfähigkeit und der Möglichkeit, wieder ein attraktives Unternehmen für Geldgeber im Eigenkapital- und Fremdkapitalbereich zu werden.

 Das IDW hat in seinem Standard S6 hier relativ klare und deutliche Aussagen getroffen, die sich zum größten Teil von den eher wagen Formulierungen früherer Versionen abheben.

Was ist ein Sanierungskonzept nach IDW S6?

Ein Sanierungskonzept, das die nachfolgenden Grundsätze beachtet, erfüllt gleichermaßen die betriebswirtschaftlichen Anforderungen an eine nachhaltige Gesundung des Unternehmens wie auch die rechtlichen Anforderungen, wie sie von der Rechtsprechung aufgezeigt wurden.

Grundlage jeder nachvollziehbaren, schlüssigen Darstellung der Sanierungsfähigkeit eines Unternehmens ist die Erarbeitung eines Konzeptes. Es enthält in seinem ersten Teil Aussagen über die tatsächlichen wesentlichen Unternehmensdaten, Ursachen- und Wirkungszusammenhänge sowie rechtliche Einflussfaktoren. 

Es beschreibt dann auf der Grundlage einer systematischen Beurteilung die im Hinblick auf das Leitbild des sanierten Unternehmens zu ergreifenden Maßnahmen und qualifiziert deren Auswirkungen im Rahmen einer integrierten (verbundenen) Ertrags-, Liquiditäts- und Bilanzpostenplanung.

Wichtig ist, dass der Maßnahmenplan sowohl klare Verantwortliche benennt als auch fixe Daten zur Umsetzung der jeweiligen Maßnahmen. Nur diese Verbindlichkeit schafft auch die Wahrscheinlichkeit, dass die Maßnahmen wirksam umgesetzt werden.

Anforderungen an das Sanierungskonzept nach IDW S6

Das Sanierungskonzept muss hinsichtlich der vorgesehenen Beiträge der Interessengruppen (vor allem der Gesellschafter, der Kreditgeber, des Managements und des Unternehmens) sowie bezüglich der Umsetzung der erforderlichen operativen und strategischen Restrukturierungsmaßnahmen realisierbar sein.

Das IDW fordert hierzu explizit, dass die Geschäftsführung des Unternehmens am Ende eines Sanierungskonzepts separat bestätigt, das Konzept gelesen, verinnerlicht und als umsetzbar anerkannt zu haben.

Bei der Beauftragung ist deutlich zu kennzeichnen, ob es sich um ein komplettes Sanierungskonzept im Sinne des IDW-Standards handelt oder ob nur Teilbereiche beauftragt werden, etwa die Erstellung einer Liquiditätsplanung zum Zwecke einer Fortbestehungsprognose oder einer weitergehenden Fortführungsprognose nach § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB auf Grundlage einer integrierten Unternehmensplanung. 

Die Anforderungen des IDW-Standards S6 sind nach dem pflichtgemäßen Ermessen des Erstellers unter Beachtung des jeweiligen Einzelfalls anzuwenden. Bei kleineren Unternehmen sind das Ausmaß der Untersuchung und die Berichterstattung ggf. an die geringere Komplexität des Unternehmens anzupassen. Bei allen Aufgabenstellungen ist in dem Bericht des Erstellers der Umfang kurz zu beschreiben. Für den Fall, dass es sich nicht um ein umfassendes Sanierungskonzept handelt, ist auf die nicht bearbeiteten Teilbereiche explizit hinzuweisen.

Kernbestandteile eines Sanierungskonzeptes nach IDW S6 sind:

  • Beschreibung von Auftragsgegenstand und -umfang (vergleiche Textziffer 24 ff.)
  • Basisinformationen über die wirtschaftliche und rechtliche Ausgangslage des Unternehmens in seinem Umfeld, einschließlich der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage (vgl. Textziffer 44 ff.)
  • Analyse von Krisenstadien und -ursachen, einschließlich der Analyse, ob eine Insolvenzgefährdung vorliegt (vgl. Textziffer 47 ff.)
  • Darstellung des Leitbildes (vgl. Textziffer 88 ff.) mit dem Geschäftsmodell des sanierten Unternehmens
  • Maßnahmen zur Bewältigung der Unternehmenskrise und Abwendung einer Insolvenzgefahr (vgl. Textziffer 98 ff.)
  • integrierter Unternehmensplan (vgl. Textziffer 129 ff.)
  • zusammenfassende Einschätzung der Sanierungsfähigkeit (vgl. Textziffer 150 ff.)

Die Gliederung eines Unternehmenskonzeptes in der Praxis kann sich an dieser Darstellung der Kernbestandteile orientieren. Nur auf der Grundlage dieser Kernbestandteile kann eine Aussage zur Sanierungsfähigkeit abgeleitet werden; die Beurteilung nur einzelner Problembereiche und Maßnahmen (ohne den Gesamtzusammenhang) reicht hierfür nicht aus.

Was muss ein IDW S6 Berater können?

Zunächst einmal ist es klar, dass ein IDW S6 Berater immer dann gerufen wird, wenn es bereits brennt. Er muss also vor allem mit kühlen Kopf und klarer Analytik in kürzester Zeit herausbekommen, wie es tatsächlich um das Unternehmen steht (das unterscheidet sich teilweise von den Schilderungen des Unternehmers).

Sodann muss ein IDW S6 Berater, ein fundiertes Fach Know-how besitzen, und zwar sowohl im Insolvenzrecht, im Steuerrecht, im Strafrecht und in der Betriebswirtschaft. Der IDW S6 Berater muss herausfinden, ob oder wann das Unternehmen zahlungsunfähig und/oder insolvenzantragpflichtig ist oder wird und mit welchen Methoden man noch gegensteuern kann oder wie man das Insolvenzrecht nutzt, um ein Unternehmen in der Insolvenz zu sanieren.

Der IDW S6 Berater muss aber darüber hinaus vor allem Praxiserfahrung in absoluten Krisensituationen haben, Kenntnisse in Menschenführung und Menschenkenntnis besitzen; er muss herausfinden, ob der Unternehmer bereits so unter Druck steht, dass er nicht mehr die Wahrheit sagt, und er muss die Mitarbeiter im Krisenunternehmen motivieren, Höchstleistungen zu erbringen, um das Ruder noch herum reißen zu können und vor allem in kürzester Zeit gemeinsam am Gutachten zu arbeiten, denn dieses wird stets Voraussetzung sein für weitere externe Hilfeleistung, sei es von Banken oder anderen Finanzierern oder Gläubigern. 

Was ist ein Quickcheck?

Ein Quickcheck ist eine erste Analyse der aktuellen Situation des Unternehmens, der aktuellen Ist-Zahlen und einer Plausibilisierung der vorgelegten Unternehmensplanung. Dieser Quickcheck ist nicht im IDW-Standard S6 normiert, er kann aber natürlich für diese Bestandteile in Anlehnung eines IDW-Konzeptes S6 erstellt werden.

Ein Quickcheck ist insbesondere geeignet für kleinere Unternehmen und für Unternehmen in zwar schwierigem Umfeld, aber noch nicht akuter Krisenlage, für die ein ausführliches Sanierungskonzept zu umfangreich wäre.

Fazit

bdp erstellt seit vielen Jahren Quickchecks, Fortführungsprognosen und Sanierungskonzepte, die dem hohen fachlichen Standard des Instituts für Wirtschaftsprüfer genügen. Beide erhalten nunmehr durch die deutlich eingetrübten wirtschaftlichen Rahmenbedingungen der Weltwirtschaft eine noch stärkere Bedeutung als in den vorangegangenen Jahren wirtschaftlich stabilen Wachstums. Bei Fragen sprechen Sie uns bitte jederzeit an.