Für chinesische Investoren bietet bdp einen Komplettservice. Wir stellen in dieser Ausgabe die Bereiche Unternehmensgründung und Steuerberatung vor
In zunehmendem Maße wird bdp nun auch von chinesischen Investoren als Türöffner für den deutschen und europäischen Markt angefragt. bdp bietet mit eigenen Büros in den Metropolen Berlin, Frankfurt und Hamburg dabei auch Guanxi (关系), das Netzwerk an (Beziehungen zu Banken, Unternehmen und Verwaltung wie z. B. den lokalen Wirtschaftsförderungen) welche den chinesischen Unternehmen auf dem Weg nach Deutschland und Europa nützt.
Das Komplettpaket von bdp besteht aus folgenden Teilleistungen:
- Unternehmensgründung
- Steuerberatung
- Finanz- und Lohnbuchhaltung
- Wirtschaftsprüfung
- Reporting
- Rechtsberatung
- Finanzierung
- M&A
- Management-Beratung
Angebot Unternehmensgründung
Für ausländische und auch deutsche Investoren und Gründer kann die Gründung eines Unternehmens in Deutschland eine zeitraubende Aufgabe sein. Wir werden Ihre Geschäftsanforderungen prüfen, die für Sie am besten geeignete Gesellschaftsform in Deutschland finden und Ihnen helfen, Ihr Unternehmen in Deutschland ohne Schwierigkeiten zu etablieren.
Wir beraten Sie umfassend bei folgenden Themen:
- Prüfung und Einholung aller öffentlich-rechtlicher Genehmigungen
- Klärung der Firmierung
- Vorbereitung aller gesellschaftsrechtlich erforderlichen Dokumente und Statuten
- Vorbereitung der Registrierung und Beschlussfassung
- Vorbereitung der notariellen Beurkundung
- Suche des optimalen Standorts
- Prüfung und Suche nach öffentlichen Förderungsmöglichkeiten
- Einreichung aller erforderlichen Anmeldungen zur Aufnahme des Geschäftsbetriebs
- Schaffung aller arbeitsrechtlichen Voraussetzungen zur Aufnahme des Geschäftsbetriebs
Steuerberatung vom Testsieger
Bei der Steuerberatung ist bdp im sich ständig wandelnden gesetzgeberischen Umfeld stets auf dem Laufenden und bearbeitet die Steuerangelegenheiten seiner Mandanten mit höchster Präzision. 2016 wurden wir vom Handelsblatt in der Kategorie internationales Steuerrecht als „Beste Steuerberater“ ausgezeichnet.
Beratung zum Doppelbesteuerungsabkommen und Quellensteuer
Chinesische Investoren beraten wir über das Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen China und Deutschland, wenn sie in beiden Ländern steuerpflichtig sind.
Aber auch Gesellschaften, die außerhalb von China registriert sind, jedoch Serviceleistungen in China erbringen und auch fakturieren (das kann auch gegenüber der eigenen Tochtergesellschaft sein), unterliegen mit diesem „in China erwirtschafteten Ertrag“ dem chinesischen Steuerrecht. Hierauf erhebt der chinesische Staat Quellensteuer.
Unsere Leistungen bei der Steuerberatung umfassen
- Vorlage zur Genehmigung von quellensteuerrelevanten Verträgen bei den chinesischen Behörden
- Optimale steuerliche Gestaltung von Auslandsengagements
- steuerliche Beratung von chinesischen Unternehmen bei Investments und M&A-Transaktionen in China sowie steuerliche Beratung von chinesischen Unternehmen bei Investments und M&A-Transaktionen in Deutschland
- Beratung im Zusammenhang mit Verrechnungspreisen: Recherche korrekter Verrechnungspreise, Erstellung von Intercompany-Verträgen und laufende Beratung zum Thema Verrechnungspreise
- Laufende Steuerberatungsleistungen für chinesische Tochtergesellschaften in Deutschland bzw. Betriebsstätten chinesischer Muttergesellschaften; regelmäßiges Reporting an die chinesische Muttergesellschaft
- Wir unterstützen Sie bei der Erstellung und Einreichung der Steuererklärungen, inklusive folgender Dienstleistungen: Monatliche Steuererklärung für Umsatzsteuer, Geschäftssteuer, Zusatzsteuer, Körperschaftssteuer; jährliche Steuererklärung für Körperschaftssteuer; jährliche Einkommensteuererklärung (inkl. lokale Mitarbeiter und Expatriates).
- Wir erstellen eine maßgeschneiderte Planungsrechnung und Gestaltungsempfehlung für die individuelle Einkommenssteuer der Expatriates und geben Hinweise zur angemessenen Steuergestaltung