Wir können Sie effektiv dabei unterstützen, chinesische und deutsche Compliance-Systeme zu verstehen und praktische Lösungen für Compliance-Probleme im China-Geschäft zu finden.

Compliance wird im internationalen Geschäft und speziell bei Geschäften mit China zunehmend wichtiger. Durch unser internationales Team und die langjährige Praxis in China und Deutschland können wir unsere Mandanten effektiv dabei unterstützen, chinesische und deutsche Compliance-Systeme zu verstehen und praktische Lösungen für Compliance-Probleme zu finden.

Was ist Compliance im Chinageschäft?

Compliance bezieht sich im rechtlichen Bereich, grob formuliert, auf die Einhaltung von Gesetzen, Verordnungen und Unternehmensrichtlinien, aber auch Soft-Law-Standards durch und im Unternehmen. Einer der wichtigsten Bestandteile von Compliance sind smarte Prüfungen beziehungsweise Checkroutinen. Dabei ist das Ziel, bei der chinesischen Tochtergesellschaft ein wirksames Compliance-Management-System zu implementieren und dessen Funktion unabhängig auf ihre Wirksamkeit zu kontrollieren. Noch wichtiger als Prüfungen durchzuführen ist jedoch die erfolgreiche Prävention, die wiederum entsprechendes Fachwissen über Gesetze und administrative Regelungen (in China) voraussetzt sowie die Verbreitung desselben durch Schulungen.

Bei Verstößen gegen Gesetze und Verordnungen könnten Unternehmen teilweise schwere Konsequenzen drohen, u. a. Geld- und Haftstrafen, Ausreiseverbote des gesetzlichen Vertreters (Abkürzung: GV, Englisch: legal representative) und Blacklisting. Dagegen gibt es auch Anreize für Firmen Standards einzuhalten, z. B. eine Steigerung der Vertrauenswürdigkeit und damit Reputation sowie eine stabile und transparente Unternehmensführung.

Wo kommen häufig wiederkehrende Risiken vor?

Der Ein- und Verkauf ist anfällig für Korruption und Kick-back-Risiken. Es gibt aber auch eine Vielzahl weiterer anfälliger Bereiche, in denen Compliance-Richtlinien nicht gebrochen werden können:

  • Vertriebs- und Einkaufskorruption (Vermittlungsprovision, Schmiergeld, Kick-back)
  • Steuerhinterziehung (falsche, unvollständige oder keine Angaben zu steuerlich relevanten Sachverhalten)
  • Verwendung von mehreren Büchern
  • Bilanzfälschung
  • Schwarze Kassen (die nicht im Buchwerk existieren),
  • unbezahlte Überstunden oder Nicht-Bezahlung der Überstunden in voller Höhe
  • Verkürzung der Sozialabgaben
  • Devisenhinterziehung mit Scheingeschäften, die so gar nicht stattgefunden haben
  • Falsche Zolldeklaration: Eine Maschine XYZ wird als Maschine ABC deklariert, weil ABC einen niedrigeren Einfuhrumsatzsteuerzoll hat
  • Missachtung der Arbeitseinheiten
  • Missachtung der Umweltstandards
  • Fehlende Lizenzen, Registrierungen und Genehmigungen

Weitere Problemfelder: Es kann beispielsweise gegen alle möglichen sonstigen Vorschriften verstoßen werden, z. B. gegen das Baurecht, wenn eine Halle umgebaut wird und bei dem Bau geltende Rechte missachtet werden.

Dazu gibt es in China einen - leider immer noch vorkommenden - Handel mit offiziellen Rechnungen (Fapiao-Handel). Falls ein solcher Handel entdeckt wird, ist das eine relativ schwerwiegende Straftat.

Regelmäßig kommt es darüber hinaus vor, dass Genehmigungen oder Lizenzen sowie Registrierungen nicht mehr aktuell sind.

Haftungsrisiken der deutschen Muttergesellschaft und der chinesischen Tochtergesellschaft sowie persönliche Haftung der Geschäftsführung in Deutschland und China

Haftung der Gesellschafter der deutschen Muttergesellschaft

Nach Artikel 3 des chinesischen „Gesellschaftsrechts“ haften die Gesellschafter mit beschränkter Haftung gegenüber der Gesellschaft in Höhe ihrer Kapitaleinlage. Mit anderen Worten: Die Haftung der deutschen Gesellschafter ist auf die Höhe ihrer Kapitaleinlage beschränkt. Dieser Grundsatz hat bei den meisten deutschen Gesellschaftern zu der Annahme geführt, dass sie nach der Einzahlung ihres gesamten Stammkapitals im Falle eines Verlustes, unabhängig von den Umständen, völlig vom Gesellschafterrisiko abgeschirmt sind. In der Praxis kann es jedoch vorkommen, dass deutsche Gesellschafter ihre Kapitaleinlagen aus verschiedenen Gründen überschreiten und in China einer zusätzlichen gesetzlichen Haftung unterliegen. Wenn der deutsche Gesellschafter beispielsweise vorsätzlich die Interessen der Gläubiger der chinesischen Tochtergesellschaft schädigt oder die Integrität und Unabhängigkeit der chinesischen Tochtergesellschaft nicht respektiert, werden die chinesischen Gerichte den deutschen Gesellschafter haftbar machen und anordnen, dass der deutsche Gesellschafter den Gläubigern der chinesischen Tochtergesellschaft gegenüber direkt haftet. Insbesondere ist zu beachten, dass ein deutscher Gesellschafter den Schutz der beschränkten Haftung verliert, wenn er seine Kontrollposition vorsätzlich zum Nachteil der chinesischen Tochtergesellschaft oder ihrer Gläubiger missbraucht.

Persönliche Haftung deutscher Führungskräfte deutscher Muttergesellschaften gegenüber ihren chinesischen Tochtergesellschaften

Nach dem chinesischen „Gesellschaftsrecht“ haftet eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung unabhängig mit dem Gesellschaftsvermögen. Und die Gesellschafter einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung haften für die Schulden der Gesellschaft nur in Höhe ihrer Kapitaleinlage, es sei denn, es kommt zu einer Verwechslung zwischen dem Gesellschaftsvermögen und dem Vermögen der Gesellschafter. Die Geschäftsleitung der deutschen Muttergesellschaft ist nicht Gesellschafter der chinesischen Tochtergesellschaft und haftet nicht für die Schulden der chinesischen Tochtergesellschaft mit eigenem Vermögen in Deutschland. Ist jedoch ein leitender Angestellter der deutschen Muttergesellschaft als Vorstandsmitglied, Aufsichtsrat oder leitender Angestellter der chinesischen Tochtergesellschaft tätig, so haftet er für den Schaden, den er der Tochtergesellschaft zufügt, wenn er bei der Ausübung seiner Tätigkeit gegen die Bestimmungen der Gesetze, Verwaltungsvorschriften oder der Satzung der Tochtergesellschaft verstößt.

Strafrechtliche Haftung chinesischer Tochtergesellschaften

Das chinesische „Strafrecht“ verwendet das Konzept des „Einheitsverbrechens“, was bedeutet, dass Firmen oder Unternehmen strafrechtlich haftbar sind, wenn sie eine Straftat gegen die Gesellschaft im Sinne des Gesetzes begehen. Generell sollte ein Unternehmen für die von ihm begangenen Straftaten strafrechtlich verantwortlich gemacht werden, und es sollte eine Geldstrafe gegen das Unternehmen verhängt werden.

Typische Straftaten sind z. B. Steuerhinterziehung, Veruntreuung und Bestechung, schwere Sicherheitsunfälle im Baugewerbe, Herstellung und Verkauf von gefälschten und minderwertigen Produkten, Finanzbetrug, illegale Geschäftspraktiken usw.

Persönliche Haftung chinesischer Führungskräfte gegenüber ihrer chinesischen Tochtergesellschaft

Bei bestimmten Straftaten nach dem chinesischen „Strafrecht“ können neben dem Unternehmen auch „direkt verantwortliche Personen und andere direkt verantwortliche Personen“ strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden.

Die für die Straftat unmittelbar verantwortliche Person ist die Person, die die Begehung der Straftat durch das Unternehmen beschließt, billigt, genehmigt, duldet oder anweist. Sie ist im Allgemeinen die für das Unternehmen verantwortliche Person, einschließlich des gesetzlichen Vertreters.

Bei den „anderen unmittelbar verantwortlichen Personen“ handelt es sich um diejenigen, die die Straftat konkret begehen und eine größere Rolle bei der Begehung der Straftat spielen, und zwar entweder die Leitung oder die Mitarbeiter des Unternehmens, einschließlich derjenigen, die angestellt sind oder eingestellt werden.

Zu den typischen Straftaten von Führungskräften gehören Korruption, Unterschlagung, Veruntreuung öffentlicher Gelder, Veruntreuung von Geldern usw.

Im Allgemeinen sind die Handlungen des gesetzlichen Vertreters die Handlungen des Unternehmens, sodass die zivilrechtliche Haftung, die sich daraus ergibt, vom Unternehmen getragen wird. Der gesetzliche Vertreter haftet im Allgemeinen nicht direkt gegenüber Dritten, sondern nur gegenüber dem Unternehmen.

Verletzt der gesetzliche Vertreter fahrlässig oder vorsätzlich seine Pflichten, so ist er dem Unternehmen gegenüber schadensersatzpflichtig, und die anderen Beteiligten können gesamtschuldnerisch haften. Beruht das Handeln des gesetzlichen Vertreters jedoch auf einem Beschluss der Gesellschafterversammlung, so ist der gesetzliche Vertreter insoweit nicht schadensersatzpflichtig, es sei denn, der Inhalt des Gesellschafterversammlungsbeschlusses ist rechtswidrig. Handelt ein leitender Angestellter des Unternehmens im Rahmen seiner normalen Tätigkeit für das Unternehmen, um seine Aufgabe zu erfüllen, kommen die Vorteile der Gesellschaft zugute, es haftet dann die Gesellschaft.

Es ist wichtig zu beachten, dass die Person, die in einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung haftet, niemals nur der gesetzliche Vertreter ist. Leitende Angestellte wie Geschäftsführer, Vorstandsmitglieder, Aufsichtsräte und Abteilungsleiter können ebenfalls persönlich haften, wenn sie ihre Pflichten im Rahmen ihrer Arbeit vernachlässigen und dem Unternehmen finanzielle Verluste zufügen.

Wenn ein leitender Angestellter eine rechtswidrige oder unerlaubte Handlung zum Nachteil des Unternehmens begeht, haftet neben der Person, die diese Handlung begangen hat, auch der gesetzliche Vertreter des Unternehmens, der an der Beschlussfassung über die betreffende Transaktion beteiligt war oder das betreffende Dokument unterzeichnet hat, als Mittäter sowie ebenfalls gegenüber dem Unternehmen, es sei denn, der gesetzliche Vertreter hat dem entsprechenden Vorstandsbeschluss ausdrücklich widersprochen und dies im Sitzungsprotokoll festgehalten oder der gesetzliche Vertreter hat keine Kenntnis von der Rechtsverletzung und handelt nicht fahrlässig.

Ausblick

In der Folgeausgabe von bdp aktuell informieren wir Sie darüber, mit welchen Maßnahmen Sie eine gelebte Compliance-Kultur bei Ihrer chinesischen Tochter entwickeln können.

Compliance im Chinageschäft

Compliance im Chinageschäft (1/2)  Dunkle Geschäfte verhindern

Wir können Sie effektiv dabei unterstützen, chinesische und deutsche Compliance-Systeme zu verstehen und praktische Lösungen für Compliance-Probleme im China-Geschäft zu finden.

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Compliance im Chinageschäft (1/2)   Risikomanagement ist das A&O

Im zweiten Teil unserer Informationen zur Compliance im Chinageschäft erläutern wir, wie Ihnen klare Handlungsprinzipien bei der Prävention von entsprechenden Verstößen helfen.

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