Die Grundreferenz für internationale Kaufverträge soll Missverständnisse und Auseinandersetzungen vermeiden

Die Incoterms (International Commercial Terms) zur Regelung von Liefer-, Transport- und Verzollungspflichten sowie des Gefahrübergangs werden von der Internationalen Handelskammer (ICC) herausgegeben. Sie sind Grundreferenz für internationale Kaufverträge und sollen Missverständnisse und Auseinandersetzungen vermeiden, die aus unterschiedlichen Handelsgewohnheiten entstehen können. Die ICC hat nun eine aktualisierte Fassung veröffentlicht, die voraussichtlich zum 01. Januar 2011 in Kraft treten wird. Sie berücksichtigt Neuerungen in der Handelspraxis sowie im Transportwesen und soll verständlicher und einfacher anzuwenden sein.

Reduzierung von 13 auf 11 Klauseln

Die Klauseln DAF (geliefert Grenze), DES (geliefert ab Schiff), DEQ (geliefert ab Kai) und DDU (geliefert unverzollt) wurden aufgrund der geringen Praxisrelevanz gestrichen und durch die Klauseln DAP (geliefert benannter Ort) und DAT (geliefert Terminal) ersetzt.

Gefahrübergang

Die neuen Incoterms verlagern das Risiko weiter auf den Lieferanten. Die geänderten Klauseln FOB (frei an Bord), CRF (Kosten und Fracht) und CIF (Kosten, Versicherung und Fracht) stellen klar, dass der Gefahrübergang erst erfolgt, wenn die Ware auf dem Schiff abgesetzt worden ist.

Ergänzende Hinweise

Die Incoterms unterscheiden zwischen den sog. „blauen Klauseln“ für den Schifftransport und den Klauseln für den multimodalen Transport und geben auch Hinweise, welche Klausel für welche Transportart Anwendung findet. Auch wird für den Containerumschlag die Verwendung der Klauseln CPT (frachtfrei) und CIP (frachtfrei versichert) empfohlen, da die Klauseln CFR (Kosten und Fracht) und CIF (Kosten, Versicherung und Fracht) dem Gefahrübergang im modernen Containerhafen nicht mehr gerecht werden.