Spanien reglementiert die Bebauung seiner Küsten. Wer ein Haus am Meer wünscht, sollte wissen, welche Restriktionen das Küstengesetz auferlegt

Wie an dieser Stelle bereits mit Nachdruck erläutert, sollte man sich beim Immobilienerwerb in Spanien eingehend fachlich beraten lassen, da sich die ganze Prozedur doch sehr deutlich von den deutschen Verhältnissen unterscheidet.

Zusätzlich zur landestypischen Vorgehensweise gibt es in Spanien auch verschiedene gesetzliche Vorgaben, die man beim Immobilienerwerb unbedingt beachten muss.

Zu diesen Gesetzen gehört das spanische Küstengesetz (La Ley de Costas), das seit 1988 die unkontrollierte Bebauung der spanischen Küsten verhindern soll. Das spanische Küstengesetz unterscheidet drei Zonen:

Das Meeresufer

Ursprünglich war es so, dass alle Grundstücke, die sich in Privateigentum am Meeresufer befanden, enteignet wurden. Allerdings erhielten die Eigentümer ein Nutzungsrecht bis zu 60 Jahren.

Die Schutzzone

Die Schutzzone ist eine Dienstbarkeitszone des Staates und wurde 2013 von 200 m auf 100 m reduziert. In städtischen Gebieten ist diese Schutzzone aber nur 20 m breit. Im Bereich der Schutzzone ist die Bebauung zulässig, aber unterliegt strengen gesetzlichen Auflagen.

Die Einflussnahmezone

Zusätzlich zur Schutzzone gibt es die Einflussnahmezone, die mindestens 500 m breit ist. In dieser Zone sind Baumaßnahmen unter gewissen Beschränkungen zulässig.

In früheren Zeiten konnten Immobilien, die in einer dieser drei Zonen gebaut wurden, auch ins Grundbuch eingetragen werden. Heute kann der Eintrag ins Grundbuch nur dann stattfinden, wenn eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen spanischen Behörde vorliegt.

Aufgrund dieses Gesetzes ist es leicht vorstellbar, wie wichtig es ist, sich beim Immobilienkauf in Spanien fachlich beraten zu lassen, vor allem wenn der Wunsch besteht, eine Immobilie direkt am Meer zu besitzen. Sonst kann für Unbedarfte der Erwerb oder der Bau einer solchen Immobilie leicht zu einem totalen Fiasko führen.

Wir beraten Sie gerne. Sprechen Sie uns bitte an.

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