Gern ist bdp Ihnen bei dem Registrierungsprozess behilflich oder kann auf Wunsch die Meldung für Sie übernehmen.
Die Mitteilungsfrist zur Eintragung ins Transparenzregister ist für Aktiengesellschaften, SE und Kommanditgesellschaften auf Aktien bereits am 31.03.2022 verstrichen. Nun müssen Gesellschaften mit beschränkter Haftung, Genossenschaften und europäische Genossenschaften oder Partnerschaften die mitteilungspflichtigen Angaben bis zum 30.06.2022 zur Eintragung übermitteln (vgl. bdp aktuell 188).
In allen anderen Fällen muss eine Mitteilung spätestens bis zum 31.12.2022 erfolgen. Ein nicht registriertes Unternehmen muss mit Bußgeldern rechnen.
Sie können Ihr Unternehmen auf der Internetseite des Transparenzregisters registrieren. Nach erfolgter Registrierung können die entsprechenden Angaben für das Unternehmen erfasst werden. Im Rahmen der Registrierung sind bestimmte Unternehmensdaten und Daten zu den wirtschaftlichen Berechtigten einzutragen (z. B. die Gesellschafter).
Gern ist bdp Ihnen bei dem Registrierungsprozess behilflich oder kann auf Wunsch die Meldung für Sie übernehmen.