Bei einer Nicht-Registrierung beim Transparenzregister drohen extrem hohe Bußgelder. Das Verfahren ist allerdings unnötig kompliziert. Ein Erfahrungsbericht.
Vor gut zwei Jahren bekam ich eine Mail vom Transparenzregister. Transparenzregister? Noch nie gehört. Wie ich mittlerweile weiß geht es vereinfacht darum, vor allem verschachtelte Firmen so weit durchschaubar zu machen, dass möglichst keine unlauteren Geldgeschäfte mehr getätigt werden können. Das ist ja eigentlich eine gute Sache.
Auch die BÖHM CONSULT AG ist als kleine Aktiengesellschaft verpflichtet, sich im Transparenzregister zu registrieren, obwohl es sich um eine Ein-Mann-Firma handelt, die weder Töchter noch irgendwelche Beteiligungen hält. Aber gegen eine Teilnahme sprach auch nichts. Also los zur Registrierung.
Das sah auf den ersten Blick nicht so schwierig aus und nach zehn bis 15 Minuten war ich meiner Pflicht nachgekommen. Das dachte ich jedenfalls. Denn ein paar Wochen später bekam ich von den Kollegen des Transparenzregisters eine weitere Mail, dass ich nur die beiden ersten Registrierungsschritte durchgeführt hätte und Nummer drei und vier noch fehlten. Der Ton war alles andere als nett, fast schon bedrohlich. Bei einer Nicht-Registrierung drohen zum Teil extrem hohe Bußgelder.
Also auf zu Schritt drei und vier. Leider gab es am Ende der Registrierung weder eine Bestätigung, dass der Vorgang geklappt hätte, noch eine Nachricht, dass die Firma nach wie vor nicht vollständig registriert sei. Damit war mein Weg in die „Illegalität“ vorgezeichnet. Denn Schritt drei und vier hatten es in sich, ich war mir trotz meiner Bemühungen nicht sicher, ob ich die notwendigen Eintragungen richtig vorgenommen hatte. Mit einer weiteren Mail vom Transparenzregister bestätigten sich meine Befürchtungen.
Mit meinen Befürchtungen lag ich leider richtig. Ich bekam abermals eine E-Mail vom Transparenzregister, dass ich beziehungsweise meine Firma immer noch nicht wie gefordert gemeldet sei. Mittlerweile nervte mich das Thema, um es vorsichtig auszudrücken.
Externer Hilfe Teil 1
Um die leidige Registrierung endlich vom Tisch zu bekommen, zog ich jetzt meinen IT-Dienstleister hinzu. Gemeinsam gingen wir noch einmal Schritt für Schritt durch, waren aber an manchen Stellen einfach nicht sicher, welche Infos das Droh-, nein, das Transparenzregister eigentlich wollte, weil die Fragen zum Teil für einen Nicht-Transparenzregister-Spezialisten einfach unverständlich formuliert waren. Das Ergebnis war eine weitere Drohmail – wieder hatte die Registrierung nicht ordnungsgemäß funktioniert.
Externe Hilfe Teil 2
Jetzt bat ich Dr. Aicke Hasenheit, Rechtsanwalt und Partner bei bdp Bormann Demant und Partner, um Unterstützung. Um gleichzeitig die IT-Seite des Problems abzudecken, kam noch Nail Sert, der IT-Spezialist von bdp, hinzu. Aber selbst dieses Expertenteam überwand die Hürden der Transparenzregisterregistrierung nicht in einem Schritt, da mehrere Codes oder Kennwörter gefragt waren, wo keiner so ganz genau wusste, wo diese zu finden und welche die richtigen sind.
Externe Hilfe Teil 3
Wir riefen schließlich bei der Hotline des Transparenzregisters an. Eine gut informiere Dame navigierte uns durch die Wirren der Formulare. Tatsächlich erreichten wir endlich das Ziel. In mehreren Anläufen hatten sich Herr Hasenheit, Herr Sert und ein wenig auch ich zu Experten des Transparenzregisters hochgearbeitet. Jetzt wollte ich aber auf Nummer sichergehen und rief beim Transparenzregister an, um nachzufragen, ob ich beziehungsweise die BÖHM CONSULT endlich tatsächlich angemeldet und das mehrfach angedrohte Bußgeld obsolet sei. Aus datenschutzrechtlichen Gründen blieb eine Antwort aus. Na klasse.
Mittlerweile wurde die Eintragung erfolgreich durchgeführt und bei dem Gespräch mit dem Mann vom Transparenzregister erwähnte ich meinen Frust über die mehrfachen Fehlschläge. Ich bekam die beruhigende Antwort, dass ich nicht der Einzige sei, der bei der Anmeldung scheitere. Inzwischen wurde vom Transparenzregister nachgebessert und ein Assistent für den Anwender zur Verfügung gestellt. Nichtsdestotrotz bleibt es in vielen Fällen bei der Meldepflicht und um mögliche Bußgelder zu vermeiden, sollte dieser fristgerecht nachgekommen werden. Gerne unterstützen Sie hierbei Ihre Ansprechpartner bei bdp.
bdp unterstützt Sie bei der Eintragung ins Transparenzregister
Aktiengesellschaften, SE und Kommanditgesellschaften auf Aktien müssen sich bis zum 31.03.2022 im Transparenzregister anmelden und registrieren. Gesellschaften mit beschränkter Haftung, Genossenschaften und europäische Genossenschaften oder Partnerschaften müssen die mitteilungspflichtigen Angaben bis zum 30.06.2022 zur Eintragung übermitteln. In allen anderen Fällen muss eine Mitteilung spätestens bis zum 31.12.2022 erfolgen.
Der Registrierungsprozess erfolgt für die Unternehmen auf der Internetseite des Transparenzregisters. Im Rahmen der Registrierung sind bestimmte Unternehmensnachweise einzureichen (z. B. Handelsregistereintragung). Nach erfolgter Registrierung können die entsprechenden Angaben für das Unternehmen erfasst werden. Bei Änderungen sind die Daten beim Transparenzregister aktuell zu halten.
Gern ist bdp Ihnen dabei behilflich und kann im Rahmen der Vollmacht des Mandatsverhältnisses die Meldung für Sie übernehmen. Wenden Sie sich hierfür an Ihren verantwortlichen Mitarbeiter.