Das Kabinett hat sich am 24.06.2020 dazu entschieden, Ausbildungsbetriebe zu unterstützen, damit die Fachkräfte von morgen auch in Zeiten der Pandemie ausgebildet werden können.
Dazu sagt Bundesarbeitsminister Hubertus Heil: „Wir kämpfen nicht nur um jeden Arbeits-, sondern auch um jeden Ausbildungsplatz.“
Das Programm ist wichtig, da viele KMUs aufgrund der Krise (und der einhergehenden finanziellen Verluste) ihre Ausbildungsprogramme nicht anbieten oder fortführen können. Doch der Fachkräftemangel in Deutschland ist ein bekanntes Problem, das sich nicht weiter verschärfen darf. Aus diesem Grund investiert der Bund in die Zukunft. Durch Ausbildungsprämien und Zuschüsse sollen Anreize geschaffen werden, Ausbildungsplätze zu sichern oder sogar Neue zu schaffen.
Wer wird unterstützt?
Vorgesehen ist eine Förderung von Betrieben mit bis zu 249 Beschäftigten, welche eine Berufsausbildung in anerkannten Ausbildungsberufen durchführen.
Welche finanziellen Unterstützungen gibt es?
Primär wird die Aufrechterhaltung und Schaffung von Ausbildungsplätzen prämiert.
Wenn sich das Ausbildungsangebot im Vergleich zu den letzten drei Jahren nicht verringert hat, wird nach Ende der Probezeit, jede Person, die sich in der Ausbildung befindet mit einer Prämie von 2.000 Euro unterstützt.
Wenn das Unternehmen das Ausbildungsangebot erhöht, gibt es sogar 3.000 Euro Prämie.
Unternehmen, die ihre Ausbildungsaktivität fortsetzen und Ausbildende sowie Auszubildende nicht in Kurzarbeit bringen, können eine Förderung von bis zu 75 Prozent der Brutto-Ausbildungsvergütung erhalten. Sie greift für jeden Monat, in dem der Betrieb einen Arbeitsausfall von mindestens 50 Prozent hat. Diese Unterstützung ist bis zum 31. Dezember 2020 befristet.
Auch Übernahmeprämien sind Teil des Pakets
Die Aufnahme von Auszubildenden, die aufgrund der aktuellen Lage ihre Ausbildung nicht im ursprünglichen Betrieb weiterführen können, wird besonders unterstützt. Für die Übernahme einer sogenannten Auftrags- oder Verbundausbildung erhält ein Betrieb eine Prämie von 1.500 Euro. Überbetriebliche Berufsbildungsstätten oder andere etablierte Ausbildungsdienstleister werden mit 8.000 Euro unterstützt. Hier läuft die Befristung bis zum 30. Juni 2021.
Wenn eine Nachwuchskraft aufgenommen wird, die wegen Insolvenz des Ausbildungsbetriebs die Stelle verloren hat, wird dies sogar mit 3.000 Euro unterstützt. Auch diese Prämie ist bis zum 30. Juni 2021 befristet.