Die Single Euro Payments Area (SEPA) kommt zum 01. Februar 2014. Unternehmen müssen die Umstellung auf SEPA jetzt beginnen

Mit Stichtag zum 01. Februar 2014 haben Politik und Kreditwirtschaft einheitliche Regelungen für den nationalen und europäischen Zahlungsverkehr eingeführt. SEPA heißt dieses Vorhaben und steht für Single Euro Payments Area (Einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum). Es hat die Vereinheitlichung des bargeldlosen Zahlungsverkehrs in Europa zum Ziel. Damit kommen aber auf Unternehmen erhebliche Umstellungen im Zahlungsverkehr und der Buchhaltung zu. Es ist jetzt höchste Zeit, mit diesen Umstellungen zu beginnen, damit zum Stichtag Überweisungen und Lastschriften reibungslos funktionieren. Wir erläutern die wesentlichen Aufgaben.

IBAN statt Kontonummer und BLZ

Die neuen einheitlichen Verfahren sind für Euro-Zahlungen in den 27 EU-Staaten, Island, Liechtenstein, Norwegen sowie Monaco und der Schweiz nutzbar. Im Kern besteht die SEPA-Umstellung darin, dass statt Kontonummer und Bankleitzahl die sogenannte Internationale Bankkontonummer (IBAN) verwendet wird. Deren Angabe ist ab Februar 2014 für inländische Überweisungen ausreichend. Für grenzüberschreitende Überweisungen ist bis Ende Januar 2016 übergangsweise auch noch die Angabe der Internationalen Bankleitzahl (BIC) nötig.

Die IBAN ist strukturiert aufgebaut und wird aus den bisherigen Kennziffern abgeleitet. In Deutschland ist sie stets 22 Ziffern lang und besteht aus Länderkennzeichen (DE), Prüfziffer (2-stellig),  Bankleitzahl (8-stellig) und Kontonummer (10-stellig).

Was muss umgestellt werden?

Sie sollten sobald als möglich auf Ihren Geschäftspapieren Ihre IBAN und BIC angeben, und damit Ihren Geschäftspartnern mitteilen. Ferner müssen Sie Buchhaltung und Zahlungsverkehr so anpassen, dass Sie IBAN und BIC verwenden können. Schließlich müssen Sie die IBAN und BIC Ihrer Kunden und Geschäftspartner in Ihrer Buchhaltung erfassen sowie die Stammdaten Ihrer Mitarbeiter entsprechend ergänzen.

Da sich IBAN und BIC aus Kontonummer und BLZ ableiten lassen, gibt es natürlich Software, die Sie bei der effektiven Umwandlung unterstützt, so bspw. der DATEV-IBAN-Assistent oder auch Programme der Banken. Wir beraten Sie hierzu gerne.

Die SEPA-Lastschrift

Ganz wichtig sind aber auch die nötigen Umstellungen im Lastschriftverkehr. Die SEPA-Lastschrift wird das bisherige System der Einzugsermächtigungen ersetzen. Für die SEPA-Lastschrift gibt es zwei Verfahren: die SEPA-Basislastschrift (SEPA Core Direct Debit) sowie die SEPA-Firmenlastschrift (SEPA Business to Business Direct Debit), die ausschließlich für den Verkehr mit Geschäftskunden vorgesehen ist. In beiden Fällen ist sowohl ein SEPA-Lastschriftmandat als auch eine Mandatsreferenz samt Gläubiger-Identifikationsnummer nötig.

Die Deutschen Kreditinstitute haben im Juli 2012 ihre Geschäftsbedingungen so angepasst, dass bei der SEPA-Basislastschrift bereits erteilte Einzugsermächtigungen weitergenutzt werden können. Hier ist es nur noch nötig, die Kunden über die Mandatsreferenz und den Umstellungszeitpunkt zu informieren. Bei der SEPA-Firmenlastschrift ist es jedoch nötig, neue Lastschriftmandate einzuholen.

Was ist die Mandatsreferenz?

Die Mandatsreferenz ist ein vom Zahlungsempfänger individuell vergebenes Kennzeichen eines Mandats (z. B. Rechnungsnummer oder Kundennummer) und ermöglicht in Verbindung mit der Gläubiger-Identifikationsnummer dessen eindeutige Identifizierung. Die Gläubiger-Identifikationsnummer ist eine kontounabhängige und eindeutige Kennzeichnung des Lastschriftgläubigers. Diese Nummer wurde für das neue SEPA-Lastschriftverfahren eingeführt und ist ein verpflichtendes Merkmal im Mandat. Die Gläubiger-Identifikationsnummer kann bei der Deutschen Bundesbank beantragt werden.

Konkretes Fälligkeitsdatum

Das SEPA-Lastschriftmandat gilt unbefristet bis zum Widerruf durch den Zahlungspflichtigen. Es verfällt aber automatisch, wenn 36 Monate keine Folgelastschrift erfolgt. Beim Firmenlastschrift-Mandat muss der Zahlungspflichtige seine Bank über die Erteilung informieren.

Neu ist auch, dass bei der SEPA-Lastschrift ein konkretes Fälligkeitsdatum vereinbart werden kann. Das ermöglicht eine genau Kontrolle von Zahlungsströmen und damit ein präziseres Liquiditätsmanagement. Und last but not least ist zu beachten, dass bei Lastschriften von über 12.500 Euro eine Meldepflicht an die Deutsche Bundesbank besteht.

www.sepadeutschland.de

Die Bundesbank informiert online über SEPA und stellt dort auch alle nötigen Formulare bereit. Sie können aber natürlich auch uns ansprechen. Wir unterstützen Sie gerne.