Einzahlungen lohnen sich nur, wenn der Arbeitgeber dabei zuzahlt
Die gesetzliche Rentenversicherung dient seit einigen Jahren nur noch als Basisversorgung. Bereits 2005, also vor Bekanntwerden der Euro-Finanzkrise, hat die Deutsche Bank Research ermittelt, dass der Durchschnittsbürger, insbesondere der Arbeitnehmer, mindestens 30 % seiner verfügbaren Einkünfte für eine Altersversorgung opfern muss, die ihm etwa sein letztes Nettogehalt einbringt. Wenn man nun zusätzlich 20 % für direkte Steuern und 20 bis 25 % für Wohnungsmieten (in Ballungsgebieten reicht das nicht) ansetzt, muss der arbeitnehmende Durchschnittsbürger also von 25 bis 30 % seiner verfügbaren Einkünfte seinen sonstigen Lebensunterhalt bestreiten. Wer kann das schon?
Rentenlücke ist nicht neu
Insofern ist die Rentenlücke nicht neu und war schon im Hinblick auf die demoskopische Entwicklung in den Neunzigern zu erkennen. Also lohnt es sich als Arbeitnehmer nach Wegen zu suchen, die auf der Basisversorgung (gesetzliche Rentenversicherung) aufbauend die Altersvorsorge ergänzen. Eine mögliche Option ist hierzu zweifelsfrei die betriebliche Altersvorsorge.
Dass die betriebliche Altersvorsorge eine sinnvolle Sache ist, gehört schon fast zum Allgemeinwissen. Doch immer wenn scheinbare Wahrheiten in Stein gemeißelt sind, ist es sinnvoll genau zu schauen, ob sie wirklich stimmen. Das haben wir getan und dabei Interessantes entdeckt.
Wann sich eine betriebliche Altersvorsorge lohnt
Eine betriebliche Altersvorsorge lohnt sich in der Regel für mittlere Einkommen nur, wenn der Arbeitgeber einen bestimmten Betrag mit einzahlt. Vom Bruttolohn wird ein vorher festgelegter Betrag – maximal 4 Prozent des Gehalts und bis zu 2.904 Euro (= Beitragsbemessungsgrenze West) jährlich – angelegt. Steuern und Sozialabgaben muss der Arbeitnehmer auf diesen Betrag nicht zahlen. So profitiert er doppelt, denn er spart Steuern und sorgt fürs Alter vor.
Auch für Arbeitgeber lohnt sich das: Da auf die gesparte Summe keine Abgaben fällig werden, reduzieren sich für ihn die Lohnnebenkosten. Manche Firmen zahlen ihren Beschäftigten etwas mehr zur betrieblichen Altersvorsorge dazu. Das kann ein Wettbewerbsvorteil sein, etwa im Kampf um Fachkräfte. Eine gesetzliche Verpflichtung dafür besteht für Arbeitgeber allerdings nicht. „Wenn der Chef aber fair ist, gibt er mindestens 20 Prozent zum angelegten Geld des Arbeitnehmers hinzu“, sagen Experten. Dem Arbeitgeber entstünden so keine Mehrkosten, denn die 20 Prozent würden den gesparten Lohnnebenkosten entsprechen.
Wer in Rente geht, bekommt den gesamten Betrag ausbezahlt – entweder einmalig oder monatlich in Raten. Eigentlich ist das ein attraktives Modell. Allerdings nehmen viele Arbeitnehmer, bei denen kein Tarifvertrag eine betriebliche Altersvorsorge vorsieht oder der Arbeitgeber nicht sowieso eine anbietet, diese Leistung nicht in Anspruch.
Warum wird die Leistung nicht in Anspruch genommen?
Auf die angesparte Summe werden nachträglich Steuern und Sozialabgaben fällig. „Es ist auf keinen Fall so, dass sich die betriebliche Altersvorsorge für alle lohnt.“ Denn im ungünstigsten Fall wird bei Renteneintritt eine so hohe Summe fällig, dass der Sparer so dasteht, als wenn er sein Geld nur in einen Sparstrumpf gestopft hätte.
Für Durchschnittsverdiener, die in betriebliche Altersvorsorge ohne finanzielle Unterstützung des Chefs einzahlen, ist daher die deutlich flexiblere private Vorsorge häufig attraktiver. Auch weil die Sparer bei der privaten Vorsorge nicht erst wie bei der betrieblichen Vorsorge mit Renteneintritt auf ihr Geld zugreifen könnten, sondern ihre Versicherungen schon vorzeitig auflösen können.
Für Besserverdiener kann das Modell betriebliche Vorsorge allerdings attraktiv sein. Denn nur bis zu einem Jahresbruttoeinkommen von 49.500 Euro werden zusätzliche Abgaben zur Krankenversicherung fällig. Und nur bis zu einem Bruttojahresgehalt von 72.600 Euro in Westdeutschland und 62.400 Euro in Ostdeutschland werden weitere Abgaben auf die Rentenversicherung fällig. Das heißt: Bis zu diesen Bemessungsgrenzen werden die Abgaben fällig.
Danach sieht der Gesetzgeber keine weiteren Steigerungen vor, auch wenn das Einkommen bei vielleicht 100.000 Euro brutto im Jahr liegt.
Und somit zahlt jeder, der in Westdeutschland über 72.600 Euro an Jahresbruttoeinkommen hat, auf seine Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge nur bis zur Bemessungsgrenze Abgaben, der Rest bleibt abgabefrei.
Wenn Sie zu diesem Thema Fragen haben, beraten wir Sie gerne.
Rainer Hübl
ist Geschäftsführer der bdp Venturis Management Consultants GmbH.