Der Elektronische Entgeltnachweis (ELENA) wird „schnellstmöglich“ eingestellt
Mit dem Verfahren des Elektronischen Entgeltnachweises (ELENA) mussten Arbeitgeber seit Januar 2010 monatlich für jeden Arbeitnehmer Entgeltdaten elektronisch an eine zentrale Speicherstelle der Rentenversicherung melden. Darüber hinaus mussten zusätzliche Informationen übermittelt werden, die bisher für die Lohnabrechnung nicht benötigt wurden und deshalb neu erfasst werden mussten. Zuwiderhandlungen konnten als Ordnungswidrigkeit mit bis zu 25.000 Euro Bußgeld belegt werden.
In einer Informationsbroschüre (vgl. Abbildung) hatte die Bundesregierung Ende 2009 das Verfahren des Elektronischen Entgeltnachweises (ELENA) als „Meilenstein zur Entbürokratisierung“ bezeichnet. Kostenentlastung der Unternehmen von mehr als 85 Mio. Euro pro Jahr hatte das Wirtschaftsministerium prognostiziert. Doch nun soll ELENA „schnellstmöglich eingestellt werden“
In einer gemeinsamen Presseerklärung gaben das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie und das Bundesministerium für Arbeit und Soziales am 18. Juli 2011 bekannt, dass sie sich nach eingehender Überprüfung des ELENA-Verfahrens darauf verständigt haben, das Verfahren schnellstmöglich einzustellen.
Grund sei die fehlende Verbreitung der qualifizierten elektronischen Signatur. Umfassende Untersuchungen haben jetzt gezeigt, dass sich dieser Sicherheitsstandard, der für das ELENA-Verfahren datenschutzrechtlich zwingend geboten ist, trotz aller Bemühungen in absehbarer Zeit nicht flächendeckend verbreiten wird. Hiervon hänge aber der Erfolg des ELENA-Verfahrens ab.