Bearbeitungsgebühr von Krediten unbedingt noch in 2014 zurückfordern!
Dem BGH zufolge können Verbraucher ungerechtfertigt kassierte Bearbeitungsentgelte bei Krediten bis zu zehn Jahre rückwirkend zurückfordern (Az.: XI ZR 348/13 und XI ZR 17/14).
Betroffene Verbraucher müssen sich aber sputen. Alle in der Zeit vom 01.01.2005 bis zum 31.12.2011 gezahlten Bearbeitungsentgelte verjähren zum 31.12.2014! Verweigern die Kreditinstitute die Erstattung des Bearbeitungsentgelts, müssen Verbraucher noch in diesem Jahr verjährungshemmende Maßnahmen ergreifen. Ein Schreiben an die Bank oder Sparkasse genügt nicht! Hat das Kreditinstitut die Forderung abgelehnt, kann die Verjährung nur durch die Einreichung eines Mahnbescheides, die Erhebung einer Klage oder die Einschaltung eines Ombudsmannes gehemmt werden.
Weitere Informationen und Musterbrief
Weitere Online-Informationen bei den Verbraucherzentralen, die auch einen Musterbrief zur Rückforderung bereitstellen.