Die Bundesnotarkammer hat in bestimmten Bereichen des Gesellschaftsrechts eine sogenannte Online-Beurkundung eingeführt. Eine professionelle Beratung wird dadurch aber nicht obsolet!
Die Bundesnotarkammer hat in bestimmten Bereichen des Gesellschaftsrechts eine sogenannte Online-Beurkundung eingeführt. Eine Online-Beurkundung ist dabei nur über das Videokonferenzsystem der Bundesnotarkammer zulässig. Die Beteiligten werden anhand eines elektronischen Identitätsnachweises der höchsten Sicherheitsstufe identifiziert, etwa mit der eID-Funktion des deutschen Personalausweises, über die alle neuen Personalausweise seit 2017 verfügen, wenn diese Funktion von dem Ausweisinhaber beantragt wurde.
Durch dieses notarielle Online-Verfahren sollen in bestimmten Bereichen des Gesellschaftsrechts die physische Anwesenheit der Beurkundungsbeteiligten vor Ort bei dem Notar bzw. der Notarin entbehrlich werden. So kann bei einer Bargründung einer GmbH oder UG nun auf dieses Verfahren zurückgegriffen werden. Auch wenn sich die Geschäftsadresse der Gesellschaft ändert oder ein Geschäftsführer bestellt werden soll, kann das Verfahren fortan gewählt werden.
So soll es gehen:
Um das notarielle Online-Verfahren zu nutzen, muss man sich unter www.online-verfahren.notar.de registrieren. Für die Registrierung muss die Notar-App auf das Smartphone des Nutzers heruntergeladen werden. Zu Beginn stellt die Website einen QR-Code bereit, der mit der Notar-App gescannt werden muss. Anschließend wird in der App der Personalausweis des Nutzers ausgelesen und an die Website übermittelt. Dann soll ein Notar aus dem System gewählt werden. Angesichts derzeit längerer Wartezeiten bei Notaren und Notarinnen wird abzuwarten sein, in welchem Umfang diese an dem Verfahren tatsächlich teilnehmen und ob dies eine Entlastung bringt.
Bei derartigen Gründungen im Gesellschaftsrecht sind akkurate Beratungen erforderlich und müssen steuerliche Themen ganz genau bewertet und beurteilt werden. Dies kann nur in einer individuellen Beratung mit Rechts- und Steuerberatern erfolgen. Die Möglichkeit, statt vor Ort nun zukünftig online eine Beurkundung zur Gründung vorzunehmen, ersetzt nur den Termin vor Ort, aber nicht die genaue Planung und Strukturierung dieser Transaktionen. Technische Neuerungen in der Abwicklung müssen in die genaue Planung und Strukturierung eingebettet werden und dürfen diese nicht ersetzen.
In einigen Monaten soll das notarielle Online-Verfahren dann erweitert werden: Ab dem 01. August 2023 sollen Beurkundungen von Sachgründungen einer GmbH, Änderungen eines GmbH-Gesellschaftsvertrags und Anmeldungen zum Vereinsregister online möglich sein. Alle anderen Vorgänge werden aber weiterhin ausschließlich vor Ort von einem Notar bzw. einer Notarin beurkundet. Das notarielle Online-Verfahren ersetzt dann zwar in diesen Bereichen des Gesellschaftsrechts den Gang zum Notar bzw. zur Notarin. Nicht ersetzt aber werden die genaue Planung, Strukturierung und Beratung bei diesen bedeutenden Transaktionen, die wir Ihnen online oder ganz persönlich vor Ort jederzeit auch weiterhin gern erbringen werden. Melden Sie sich bei uns, online oder ganz persönlich.