Die Corona-Pandemie hat bereits jetzt massive Auswirkungen auf die Wirtschaft. Hier ein erster Überblick, mit welchen Maßnahmen die Politik Unterstützung bietet.

Gesetz zur Abmilderung der Folgen der Covid-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht

24.03.2020: Das „Gesetz zur Abmilderung der Folgen der Covid-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht“ ist von der Bundesregierung auf den Weg gebracht wurden und soll nun bis Ende dieser Woche verabschiedet werden. Enthalten sind folgende Regelungen: 

Mieter

Mietern soll wegen Mietschulden in der Corona-Krise nicht gekündigt werden dürfen. Gelten soll dies für Mietschulden aus dem Zeitraum vom 1. April bis 30. September 2020. Die Verpflichtung der Mieter zur Zahlung der Miete bleibe aber im Grundsatz bestehen. 

Schuldner

Auch weiteren Schuldnern, die wegen der Corona-Pandemie ihre vertraglichen Pflichten nicht erfüllen können, sollen keine rechtlichen Folgen drohen. Bei Darlehen soll es eine gesetzliche Stundungsregelung geben.

Fristen

In der Vorlage wird die Möglichkeit einer Verlängerung der Fristen für die Erleichterungen für Mieter und Schuldner um ein Jahr angelegt. Sollte sich herausstellen, dass der Zeitraum von April bis September 2020 nicht ausreichend ist, (...) wird dem Bundesministerium der Justiz und Verbraucherschutz (...) die Möglichkeit eingeräumt, die (...) Befristungen (...) bis höchstens zum 31. Juli 2021 zu verlängern.

Insolvenzen

Ausgesetzt werden sollen der Vorlage zufolge die Insolvenzantragspflicht und die Verbote, weiter Zahlungen zu leisten - es sei denn die Insolvenz beruht nicht auf den Auswirkungen der Covid-19-Pandemie oder es besteht keine Aussicht auf die Beseitigung einer eingetretenen Zahlungsunfähigkeit. Für einen dreimonatigen Übergangszeitraum wird auch das Recht der Gläubiger suspendiert, die Eröffnung von Insolvenzverfahren zu beantragen.

Haupt- und Vereinsversammlungen

Hauptversammlungen von Unternehmen sollen online ohne Präsenzpflicht durchgeführt werden können. Die Einberufungsfrist soll auf 21 Tage verkürzt werden können. Für Genossenschaften und Vereine sollen ebenfalls vorübergehend Erleichterungen für die Durchführung von Versammlungen ohne physische Präsenz geschaffen werden. Bei Gemeinschaften von Wohnungseigentümern soll der beschlossene Wirtschaftsplan bis zum Beschluss eines neuen fortgelten.

Strafverfahren

Der Regierungsentwurf sieht weiter vor, dass es Gerichten erlaubt wird, die Hauptverhandlung für maximal drei Monate und zehn Tage zu unterbrechen, wenn diese wegen der Covid-19-Pandemie nicht durchgeführt werden kann.

Kredit- und Sonderprogramme der KfW

Im Rahmen der bestehenden Kreditprogramme der KfW werden Unternehmen unterstützt durch verbesserte Zugangsbedingungen und Konditionen. So können auch Großunternehmen mit Jahresumsätzen von bis zu 2,0 Mrd. Euro entsprechende Mittel beantragen, die Haftungsfreistellung wird erhöht und die Betriebsmittelfinanzierung ermöglicht.

Zusätzlich bereitet die KfW Sonderprogramme vor, die noch von der EU zu genehmigen sind.

Angepasste Regelungen beim Kurzarbeitergeld

Ergänzt werden diese Maßnahmen durch angepasste Regelungen beim Kurzarbeitergeld. Betroffene Unternehmen können Lohnkosten und Sozialabgaben von der Bundesagentur für Arbeit bezahlen lassen, Leiharbeitnehmer sind künftig eingeschlossen und es müssen nur 10% der Beschäftigten von Kurzarbeit betroffen sein, damit die Regelungen greifen.

Steuerpolitische Maßnahmen 

Gleichzeitig sollen steuerpolitische Maßnahmen getroffen werden, um die Liquidität bei Unternehmen zu verbessern:

  • Vereinfachung bei der Gewährung von Stundungen von Steuerschulden
  • Wenn Unternehmen unmittelbar vom Coronavirus betroffen sind, soll bis Ende des Jahres 2020 auf Vollstreckungsmaßnahmen und Säumniszuschläge verzichtet werden
  • erleichterte Voraussetzungen, um Vorauszahlungen von Steuerpflichtigen anzupassen.

Über weitere Maßnahmen halten wir Sie auf dem Laufenden. Gern unterstützen wir Sie bei der Beantragung von Krediten etc.

Übersicht zu den Coronahilfen der einzelnen Bundesländer

Nicht nur der Bund, auch die Länder haben Notfall-Programme für Corona-geschädigte Unternehmen zugesagt. Auf www.handwerksblatt.de findet sich ein sehr guter Überblick.