Bedingungen für Überbrückungshilfe IV stehen – Corona-Wirtschaftshilfen werden bis Ende März 2022 verlängert!
Die Überbrückungshilfe III Plus ist wie die vorangegangenen ein Zuschussprogramm zur Minderung coronabedingter Folgen für die Privatwirtschaft. Für die Überbrückungshilfe III Plus umfasste der Förderzeitraum bislang die Monate Juli bis Dezember 2021. Neu ist nun: Die bisherige Überbrückungshilfe III Plus wird im Wesentlichen als Überbrückungshilfe IV bis Ende März 2022 fortgeführt.
Ebenfalls fortgeführt wird die bewährte Neustarthilfe für Soloselbständige. Mit der Neustarthilfe 2022 können Soloselbständige weiterhin pro Monat bis zu 1.500 Euro an direkten Zuschüssen erhalten, insgesamt für den verlängerten Förderzeitraum also bis zu 4.500 Euro.
Die FAQ zur Überbrückungshilfe IV und Neustarthilfe 2022 werden zeitnah veröffentlicht.
Weitere aktuelle Informationen auf der Website des BMWI.
Die Antragsfrist für die laufende Überbrückungshilfe III Plus wurde bis zum 31. März 2022 verlängert.
Antragsberechtigt sind Unternehmen sowie Unternehmensgruppen aller Rechtsformen und nahezu aller Branchen, die mindestens einen Mitarbeiter beschäftigen und nicht mehr als 750 Mio. Euro Umsatz erwirtschaften – aber auch Soloselbständige im Haupterwerb.
Weitere Voraussetzung ist, dass im Förderzeitraum ein oder mehrere Monate einen Umsatzrückgang von mindestens 30 % gegenüber dem Vergleichsmonat des Jahres 2019 infolge der Coronapandemie aufweisen.
Die Antragstellung erfolgt ausschließlich über sogenannte prüfende Dritte, meist Steuerberater, die sich für dieses Bundesprogramm registriert haben. bdp hat sich registriert: Dr. Michael Bormann und Christian Schütze aus unserem Haus können diese Anträge stellen.
Interessierte Unternehmer können sich an Christian Schütze (bdp Potsdam, +49 (0)331 – 601 2848 - 1) oder gerne auch an Holger Schewe (bdp Berlin, +49 (0)30 – 44 33 61 - 0) wenden, um sich über die Antragsberechtigung oder das Antragsverfahren zu informieren. Dabei ist es unerheblich, ob sie von bdp steuerlich oder buchhalterisch betreut werden.
Die Höhe des nicht rückzahlbaren Zuschusses ist zum Einen an den prozentualen Umsatzrückgang und zum Anderen an die Höhe der förderfähigen betrieblichen Fixkosten in den Monaten mit mindestens 30 % Umsatzrückgang gekoppelt. Diese förderfähigen betrieblichen Fixkosten werden dann im Minimum bis zu 40 % und im Maximum bis zu 100 % erstattet.
Die Zeit bis zum Ende der Antragsfrist vergeht schnell, so dass wir nur empfehlen können, sich jetzt zu informieren und zeitnah eine Antragstellung anzugehen. bdp steht Ihnen wie gewohnt mit Rat und Tat zur Seite.