Wer in Spanien investiert, sollte auch ein Testament machen

Wenn wir Investitionen im Ausland tätigen, denken wir kaum an den Fall des Ablebens der Investoren, was aber leider irgendwann Tatsache wird. Wenn die Erbmasse sich im Ausland befindet, wird diese Angelegenheit besonders delikat, da nur zwischen 30 und 35 % der Erblasser eine letztwillige Verfügung erteilen.

Besonders in Spanien sollte man unbedingt ein Testament erstellen, welches auf jeden Fall einen eindeutigen Inhalt haben sollte und welches maßgeschneidert sein muss. Zu empfehlen ist die Erteilung eines notariellen Testamentes, da dieses dann samt Inhalt im zuständigen Testamentsregister in Madrid (Registro de Actos de ultima voluntad) sowie auch im zentralen Testamentsregister in Berlin registriert werden kann. Dieses Testament kann in Spanien, mit der notwendigen rechtlichen Beratung, zweisprachig (Deutsch-Spanisch) aufgesetzt und vor einem spanischen Notar erteilt werden.

Eine große Bedeutung im Erbfall hat auch das anwendbare Recht, da ab dem 17. August 2015 grundsätzlich das Landesrecht des letzten gewöhnlichen Aufenthalts des Erblassers gilt. Nichtsdestotrotz kann der Erblasser im erteilten Testament bestimmen, dass sein Heimatrecht maßgeblich sein soll, was aber klar und deutlich bei Erteilung des Testamentes angewiesen werden muss. Für Sterbefälle vor dem 17. August 2015 war nämlich nur und ausschließlich das Heimatrecht des Erblassers gültig.

Selbstverständlich müssen wir in einer nächsten Ausgabe detailliert über die Erbschaftsteuer sprechen und uns damit beschäftigen, da zwischen Deutschland und Spanien zur Erbschaftssteuer kein Doppelbesteuerungsabkommen besteht. Dazu kommt noch, dass Spanien eine königliche Regierung ist, mit verschiedenen autonomen Steuerregelungen für Spezialfälle und insbesondere die Erbschaftssteuer. Diese können von der einen Region zur anderen sehr unterschiedlich sein. Hier ist es sehr wichtig, dass man sich richtig beraten lässt.

In den nächsten Ausgaben werden wir auch über das Vermächtnis, den Testamentvollstrecker, das Pflichtteil, Ausschlagung der Erbschaft sowie Vorsorgemaßnahmen im spanischen Recht berichten.

Immobilien in Spanien

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