Vorsicht bei nicht bezahlten Umlagen der Eigentümergemeinschaften
Wie wir an dieser Stelle schon mehrfach ausgeführt haben, sollten Sie beim Erwerb einer Liegenschaft in Spanien, besonders auf die Belastungen dieser Liegenschaften achten, da viele Belastungen nicht an den Verkäufer, sondern an die Liegenschaft selbst gebunden sind, z. B. Hypotheken, Wertzuwachssteuer, Gemeindesteuer oder Eigentümergemeinschaftsumlagen.
Auf Nachfrage können Sie über die verschiedenen Ämter und Behörden, alle möglichen potenziellen Belastungen einer Liegenschaft in Erfahrung bringen. Diese Information sollte am Tag des Erwerbs vorliegen. Die möglichen Belastungen sollten von der Verkäuferseite aus beglichen oder gelöscht werden. Eine andere Möglichkeit wäre, diese mit dem Kaufpreis zu verrechnen.
Von besonderer Bedeutung sind hier die unbezahlten Eigentümergemeinschaftsumlagen, insbesondere, wenn eine Bank der Veräußerer ist. Durch die letzte Finanzkrise in Spanien sind viele Liegenschaften in die Hände von Finanzinstituten geraten, die diese Liegenschaften übernommen haben, weil die Hypotheken seitens der Eigentümer nicht mehr bedient wurden. Es ist ferner sehr wahrscheinlich, dass der Eigentümer, der seine Hypotheken nicht zahlen kann, auch noch andere Schulden über die Liegenschaft hat.
Wenn Sie von einem Finanzinstitut direkt kaufen, sollten Sie wissen, dass dieses gesetzlich nur verpflichtet ist, die Eigentümergemeinschaftsumlagen des laufenden Jahres sowie der drei letzten Jahre zu begleichen.
Sie sollten demnach vorsichtig handeln, damit Sie beim Erwerb einer Liegenschaft keine unangenehmen Überraschungen erleben müssen, indem Sie etwa erfahren, dass die Eigentümergemeinschaftsumlagen der Liegenschaft nicht komplett bezahlt sind. Als neuer Eigentümer müssen sie dafür nämlich haften.
Um diese und weitere Überraschungen zu vermeiden, sollten Sie sich gut beraten lassen. Bei bdp España sind wir für Sie da, und helfen Ihnen gerne, solche Angelegenheiten zu Ihrem Vorteil zu klären.