Multinationale Unternehmen müssen das Thema Verrechnungspreise mit größter Sorgfalt behandeln. Was das für das Chinageschäft bedeutet, erläutern wir in einem zweiteiligen Beitrag.

Die internationalen Verrechnungspreise rücken seit einigen Jahren immer stärker in den Fokus der Finanzverwaltungen nahezu aller Länder. In der letzten Ausgabe von bdp aktuell hatten wir erläutert, dass eine detaillierte Dokumentation Pflicht ist. In dieser Ausgabe stellen wir vor, welche verschiedenen Dokumentationsmethoden bei Tochtergesellschaften in China angewendet werden können, die auch international die Anerkennung der Finanzbehörden finden.

Arten der Dokumentation

In China existieren drei Dokumentationsmappen, zu welchen Unternehmen ihre Berichte anfertigen müssen: Masterfile, Localfile und Specialfile.

Das Masterfile (Stammdokumentation) trifft durch die spezifischen Anforderungen unserer Mandanten eher selten zu. Der Inhalt umfasst Dokumente zur Organisationsstruktur, zum Geschäft der Unternehmensgruppe, zu immateriellen Vermögenswerten, zur Finanzierungstätigkeit und zur Finanz- und Steuerlage. 

In der Regel unterliegen aber deutsche Unternehmen mit einer chinesischen Tochter den Bedingungen des Localfile (Lokale unternehmensbezogene Dokumentation), bei welchem ein Überblick über das Unternehmen, die Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen, die Transaktionen mit verbundenen Unternehmen, eine Vergleichbarkeitsanalyse und die Auswahl der Anwendung von Verrechnungspreismethoden herzureichen sind. 

Oder Sie unterliegen dem Specialfile (Sonderdokumentation), wenn tatsächliche Verständigungen mit dem Finanzamt getroffen wurden. Denn bei Spezialfällen gibt es in China mittlerweile etwas Ähnliches wie die in Deutschland, bekannte „tatsächliche Verständigung“. Unter Vorlage der Kalkulation kann dabei eine Sonderabmachung mit dem chinesischen Finanzamt vereinbart werden. Wir haben dies beispielsweise für die Höhe der anzuwendenden Verzinsung für ein Gesellschafterdarlehen für einen Mandanten in China individuell mit dem Finanzamt in China regeln können.

Verschiedene Verrechnungspreismethoden

(1) Preisvergleichsmethode

Im Folgenden haben wir Ihnen einige anerkannte Methoden aufgeführt. Die Preisvergleichsmethode ist anzuwenden, wenn sich vergleichbare Marktpreise für z. B. Standard-Dienstleistungen eines Steuerberaters herausgearbeitet haben. In diesem Fall sollte eine Orientierung an diesen stattfinden. Viele Finanzverwaltungen haben Sammlungen an Markt- oder Vergleichspreisen von vielen Dienstleistungen und Produkten, sodass die Preisvergleichsmethode eine sehr gängige Methode darstellt. 

(2) Wiederverkaufspreismethod

Bei speziellen oder gebrauchten Wirtschaftsgütern ist der Vergleich mit Marktpreisen eventuell noch machbar, aber meist deutlich schwieriger. Verschiedene Güter sind oft nicht anhand von Marktpreisen miteinander vergleichbar, da der Zustand entscheidend ist. An dieser Stelle greift die Wiederverkaufspreismethode.

(3) Kostenaufschlagsmethode 

Eine weitere Methode stellt die Kostenaufschlagsmethode, meist für Dienstleistungsweiterberechnungen, dar. Angenommen ein Einkäufer kauft die wesentlichen Investitionsgüter weltweit ein, verdient X Euro im Monat, sitzt in Deutschland, hat eine Regelarbeitszeit von 176 Arbeitsstunden im Monat und somit kalkulierte X Euro Stundensatz. Dann wird dieser über die Kostenaufschlagsmethode nun mit zusätzlichen 5 % Marge weiterberechnet. In diesem Umfang ist das deutsche Finanzamt meist zufrieden und das chinesische in der Regel auch. Es muss aber natürlich nachgewiesen werden, dass der Einkäufer X Euro verdient und nicht nur die Hälfte, sodass von einem tatsächlichen Kostenaufschlag gesprochen werden kann. 

Außerdem gibt es die (4) Gewinnaufteilungsmethode, welche stark mit der (5) Umsatzaufteilungsmethode verwandt ist. Bei diesen wird nach entsprechendem Beitrag jedes verbundenen Unternehmens zum Gewinn oder zum Umsatz aufgeteilt. Zusätzlich existieren diverse weitere Methoden, wie z. B. die Berechnung eines Ertragswertes. Doch meist passt eine der zuvor beschriebenen Verrechnungspreismethoden.

Darlegung Argumentation

Zusätzlich muss die Argumentation, warum nun welche Verrechnungspreismethode für eine bestimmte Dienstleistung oder ein bestimmtes Produkt Anwendung gefunden hat, dokumentiert werden, um sie bei einer Betriebsprüfung vorlegen zu können. Diese Argumentation sollte logischerweise mit einem Steuerberater, der, wie bdp, für alle beteiligten Länder Expertise besitzt, abgesprochen werden. 

Vergleichbarkeitsanalyse

Auf das Thema der Vergleichbarkeitsanalyse hat der Fiskus einen besonderen Fokus. Hierbei wird von verbundenen Unternehmen beispielsweise auf die Vergleichbarkeit von durchgeführten Aufgaben übernommenen Risiken oder eingesetzten Vermögenswerten abgehoben. Wenn z. B. alle Risiken in einem Land anfallen, wird das vom Fiskus als eher unwahrscheinlich bewertet.

Jeder Vertrag kann individuell sein. Doch fällt nun ein Vertrag völlig aus dem Rahmen, da dieser sehr zulasten eines Unternehmens gestaltet ist, welches zufällig in dem Land mit einem höheren Steuersatz sitzt, ist das sehr auffällig. Daher sollten die Verträge einem gewissen Standard entsprechen. 

APAs: Advance Pricing Agreements (Vorab-Preisvereinbarungen)

Unternehmen können mit Steuerbehörden eine Vorab-Preisvereinbarung über die künftigen Preisgrundsätze und Berechnungspreismethoden für Transaktionen treffen. Sie kann einseitig, bilateral oder multilateral sein. In Deutschland nennt sich dies „tatsächliche Verständigung“. Für eine chinesische Vorab-Preisvereinbarung existiert ein Gliederungsschema. Denn wie auch bei einer deutschen „tatsächlichen Verständigung“ und der deutschen verbindlichen Auskunft beim Finanzamt muss eine Vorab-Preisvereinbarung einer gewissen Form entsprechen.

Die Unterlagen müssen vollständig sein, Sie können auch wie in Deutschland in elektronischer Form übermittelt werden. Für eine Änderung oder eine Verlängerung einer solchen Vorab-Preisvereinbarung, müssen die Fristen eingehalten und die Dokumente erneut vorgelegt oder die Fortführung des Geschäftsmodells bestätigt werden.

Wo bdp Sie unterstützen kann

Bei bdp setzten wir auf ganzheitliche Lösungen. Unsere deutschen Kollegen arbeiten Hand in Hand mit ihren in China ansässigen Kollegen an den Themen wie Verrechnungspreise in China und Deutschland. Dies bringt den Vorteil des garantierten Austausches der Steuerberater, denn das inhaltliche Konzept muss in beiden Ländern übereinstimmen und darf eben nicht einseitig sein. 

Für mehr Informationen durch die Aushändigung von sehr ausführlichen Präsentationsunterlagen oder für eine persönlich Beratung steht Ihnen das bdp Team gern zu Verfügung. 

Chinesische Verrechnungspreise

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