Die Frage, ob Lizenzgebühren bei der Einfuhr von Waren den Zollwert erhöhen, muss sorgfältig geprüft werden
Die Frage, ob Lizenzgebühren bei der Berechnung des Zollwerts von eingeführten Waren berücksichtigt werden sollen, besitzt für die Chinesische Zollbehörde (CCA) weiterhin einen hohen Stellenwert. Allerdings interpretiert sie die Besteuerungsgrundlagen und die Berücksichtigung der Lizenzgebühren oft anders als internationale Unternehmen, sodass vorab eine angemessene Planung und eine effektive Kommunikation mit der CCA von größter Bedeutung für Investoren sind, die eine Geschäftstätigkeit in China aufbauen wollen.
Die meisten sich im ausländischen Besitz befindlichen chinesischen Unternehmen importieren Rohstoffe oder Komponenten von ihren Muttergesellschaften oder den damit verbundenen Unternehmen, um sie gegen Bezahlung in China – sei es unter Lizenz oder unlizenziert - weiterverarbeiten zu lassen, während sie dafür gleichzeitig Gebühren an die ausländische Mutter bezahlen.
Unter welchen Umständen also wird die CCA Steuern für diese Lizenzgebühren erheben?
Nach den Richtlinien zur Bewertung und Ermittlung der zu versteuernden Werte der importierten und exportierten Waren wird die CCA Lizenzgebühren als ein Teil des Zollwertes der Einfuhrwaren berechnen, wenn alle der folgenden drei Bedingungen gleichzeitig erfüllt sind:
- Die Lizenzgebühren stehen mit den importierten Waren in direktem Zusammenhang.
- Die Lizenzgebühren sollen an Parteien im Ausland bezahlt werden.
- Die Zahlung der Lizenzgebühren ist eine der Bedingungen für den Verkauf der Waren in China.
Praxisvorschläge
Standardisieren Sie den Lizenzvertrag unter Berücksichtigung aller relevanten Steuergesetze. Eine gute Steuerplanung und effektive Kommunikation mit der CCA vor der Unterzeichnung des Lizenzvertrages sind erforderlich. So können Sie Ihre Ausgaben, die direkt mit den importierten Waren in Zusammenhang stehen, von Ihren sonstigen Ausgaben getrennt auflisten. Damit vermeiden oder verringern Sie das Risiko, von der CCA befragt zu werden.
Setzen Sie die Preise beim Import sorgfältig fest und geben Sie auch die Lizenzgebühren bei der Zollanmeldung an. Sie vermeiden damit den Vorwurf der CCA, die Preise unter Auslassung der Lizenzkosten gedrückt zu haben.
Bewahren Sie den geschlossenen Vertrag, die Rechnung, Belege der Zollanmeldung, Zahlungsbelege und andere Archivmaterialien gut auf, um die Zollkontrolle zu erleichtern.
Die Lizenzgebühren, die an die Muttergesellschaft gezahlt werden, sind in der Regel sehr hoch. Da aber die CCA das Recht hat, Steuern bis zu drei Jahre rückwirkend einzutreiben, können solche Nachforderungen eine zusätzliche Belastung für die Liquidität des Unternehmens werden, wenn sich herausstellen sollte, dass die Lizenzgebühren zollpflichtig sind.
Alle in China tätigen Unternehmen tun gut daran, dieses Thema sorgfältig zu handhaben und die Anfragen der CCA gewissenhaft zu beantworten.