So vermeiden Sie Fehler bei der betrieblichen Kalkulation: Grundlagen der internen Kosten- und Leistungsrechnung
Um den Unternehmenserfolg in Zukunft zu gewährleisten, bedienen sich Unternehmen u. a. dem internen Rechnungswesen. In dieser und in der nächsten Ausgabe möchten wir Ihnen die Grundlagen der internen Kosten- und Leistungsrechnung in verständlicher Form näher bringen.
Was sind die Ziele und Aufgaben der Kosten- und Leistungsrechnung?
Die Kosten- und Leistungsrechnung (KLR) dient der internen Informationsbereitstellung für die kurzfristige (operative) Planung von Kosten und Erlösen sowie deren Kontrolle anhand von Soll- und Istdaten. Die Hauptaufgabe der KLR besteht im Nachweis des Werteverzehrs von betriebswirtschaftlichen Produktionsfaktoren bezogen auf die Wertschöpfungskette in einer Rechnungsperiode.
Dabei spielt die Ermittlung des Betriebserfolgs eine wichtige Rolle. Im Rahmen der kalkulatorischen Erfolgsermittlung können für einen Abrechnungszeitraum verschiedene Erfolge gemessen werden. Zum Beispiel: Betriebs- u. Periodenerfolg, Stückerfolg, Erfolg von Produkten, von Unternehmensbereichen oder von Kostenstellen. Somit kann ein Unternehmen sehen, wo es Geld verdient oder verliert.
Außerdem ermöglicht die KLR, den Ablauf der Unternehmensprozesse durch Soll/Ist-Vergleiche, Zeitvergleiche etc. zu überwachen. Zusätzlich kann die KLR durch die Ermittlung von Selbstkosten als Grundlage für die unternehmenseigene Preispolitik herangezogen werden.
Die drei Stufen der Kostenrechnung
Die KLR erhält ihre Informationen aus der Finanzbuchhaltung, aus der Betriebsstatistik, aus externen Quellen sowie aus der Eigenerstellung, z. B. beim Ansatz von kalkulatorischen Kosten. Die Aufbereitung und Verarbeitung dieser Rechenwerke erfolgt in den sogenannten „Drei Stufen der Kostenrechnung“:
1. Stufe Kostenartenrechnung
Dabei werden die angefallenen Kosten und Leistungen einer Abrechnungsperiode erfasst und gegliedert. Beispiele für verschiedene Gliederungsebenen sind:
- nach der Art der verbrauchten Produktionsfaktoren (Personalkosten, Materialkosten, Dienstleistungskosten, Kapitalkosten etc.)
- nach betrieblichen Funktionen (Beschaffungs-, Fertigungs-, Vertriebs- bzw. Verwaltungskosten)
- nach der Zurechenbarkeit (Einzel- und Gemeinkosten)
2. Stufe Kostenstellenrechnung
Es wird die Frage beantwortet „Wo sind die Kosten angefallen?“ Dabei werden die Gemeinkosten mittels Zuschlagssätzen entweder direkt oder indirekt (Verteilung mit Hilfe von Umlageschlüsseln), auf die zugehörigen Kostenstellen verteilt (Verursachungsprinzip). Die Einzelkosten sind dagegen üblicherweise einem Kostenträger direkt zuzurechnen.
3. Stufe Kostenträgerrechnung
Sie gibt darüber Aufschluss, wofür die Kosten entstanden sind. Die Kostenträgerrechnung erfolgt entweder als Kostenträgerzeitrechnung (angefallene Kosten in einer Abrechnungsperiode) oder als Kostenträgerstückrechnung (angefallene Kosten pro Kostenträger). Dabei gibt es verschiedene Verfahren, die bei der Berechnung angewendet werden können (Äquivalenzziffernmethode, Divisions-, Zuschlags- bzw. Kuppelproduktkalkulation).
Als „Werkzeug“ der dargestellten Kosten- und Leistungsrechnung wird der Betriebsabrechnungsbogen (BAB) verwendet. Die Vorgehensweise bei der Aufstellung eines BAB sowie ein Fallbeispiel lesen Sie in der nächsten Ausgabe der bdp aktuell „Kostenrechnung leicht gemacht! – Aufstellung eines Betriebsabrechnungsbogens“ (Teil 2).
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