Seit 2017 ist bdp Bulgaria mit eigenem Büro in Sofia präsent. In einer neuen Serie wollen wir Ihnen Bulgarien, EU-Mitglied seit 2007 und östlichster Balkanstaat, als attraktiven Investitionsstandort vorstellen.
Gesellschaftsformen
Das Gesellschaftsrecht in Bulgarien, kennt als Teil des kontinentalen Rechtssystems folgende Gesellschaftsformen zur Ausübung der Handelstätigkeit:
- OOD: Gesellschaft mit beschränkter Haftung
- EOOD: Einpersonen–GmbH
- AD: Aktiengesellschaft
- KG: Kommanditgesellschaft
- offene Handelsgesellschaft etc.
Die am ehesten zu empfehlenden Gesellschaftsformen zur Ausübung einer Handelstätigkeit sind naturgemäß die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (OOD), die Einpersonen–GmbH und die Aktiengesellschaft (AG). Die neugegründeten Gesellschaften werden in das elektronische Handelsregister bei der Eintragungsagentur eingetragen. Der Zugang zum Handelsregister ist von jedem angemeldeten PC möglich. Die Eintragung dauert zwischen drei und sieben Tagen.
Im Hinblick auf das erforderliche Minimalkapital in Höhe von 2 BGN (ca. 1 Euro) sind die OOD und EOOD die beliebtesten Gesellschaftsformen. Der Unterschied zwischen OOD und EOOD besteht darin, dass das Kapital bei der OOD auf zwei oder mehrere Gesellschafter aufgeteilt wird und das Kapital bei der EOOD in vollem Umfang dem Einzeleigentümer gehört.
OOD und EOOD haften mit dem Gesellschaftsvermögen. Die Haftung ist auf das Stammkapital beschränkt. Die Gesellschafter haften der Gesellschaft gegenüber auf Leistung ihrer Kapitaleinlagen.
Das erforderliche Minimalkapital bei der AD beträgt 50.000 BGN (ca. 25.200 Euro). Die Aktiengesellschaft haftet mit dem Gesellschaftsvermögen Die Haftung ist auf das Stammkapital beschränkt. Die Gesellschafter haften der Gesellschaft gegenüber auf Leistung ihrer Kapitaleinlagen.
Körperschaftssteuern
Für Investoren und Geschäftsleute in Bulgarien ist es wichtig zu wissen, dass der Körperschaftssteuersatz als Einheitssteuer 10 % beträgt und dass es keine weiteren Abgaben gibt. Der Körperschaftssteuer unterliegt der Gewinn der inländischen juristischen Personen und der ausländischen juristischen Personen mit einer Betriebsstätte in der Republik Bulgarien.
Umsatz- und Immobiliensteuer
Alle Gesellschaften, die eine Anmeldung bei der Nationalen Einnahmeagentur in Bulgarien haben, sind verpflichtet, Umsatzsteuer zu berechnen. Der Umsatzsteuersatz beträgt 20 %. Bei den Hoteldienstleistungen beträgt der Steuersatz 9 %. Wenn bestimmte, gesetzlich geregelte Bedingungen vorhanden sind, wird die Umsatzsteuer innerhalb von zwei Monaten zurückerstattet.
Falls die in Bulgarien gegründete Gesellschaft Immobilien besitzt, werden diese mit der Jahresimmobiliensteuer besteuert. Der Jahresimmobiliensteuersatz beträgt zwischen 0,01 % und 0,45 %. Bei der Übertragung von Immobilien wird Immobilienerwerbssteuer fällig. Der Steuersatz beträgt hier zwischen 0,1 % und 3 %. In den oben erwähnten Fällen variiert der Steuersatz, weil dieser im Gesetz über die kommunalen Steuern und Gebühren geregelt ist und von der jeweiligen Gemeindeverwaltung berechnet wird. Als Bemessungsgrundlage kann der Marktpreis des Grundstückes, der Wert des Grundstückes in den Unterlagen oder ein bestimmter Steuerwert dienen. In Bulgarien werden die Wälder und die landwirtschaftlichen Grundstücke nicht besteuert.
Arbeitsrecht
Im Bereich des Arbeitsrechts ist es erwähnenswert, dass der Arbeitgeber verpflichtet ist Sozialversicherungsbeiträge für die Arbeitnehmer zu zahlen. Der Satz beträgt 17,4 % des Brutto-Gehaltes für den Arbeitgeber und 12,9 % für den Arbeitnehmer. Das Maximalversicherungseinkommen für das Jahr 2017 beträgt 2.600 BGN. Wenn die Gesellschaft einen Dienstwagen besitzt, dann ist auch der Dienstwagen zu besteuern, aber das ist in Bulgarien günstiger als in anderen Ländern.