Am 13. Dezember 2018 veröffentlichte das Finanzministerium die überarbeitete ASBE Nr. 21 - Leasing (Caikuai [2018] Nr. 35).
Sie gilt ab dem 1. Januar 2019 für Unternehmen, die sowohl im chinesischen Inland als auch im Ausland börsennotiert sind, für außerhalb Chinas börsennotierte Unternehmen, die IFRS oder ASBE für die Erstellung von Abschlüssen anwenden, und ab dem 1. Januar 2021 für andere Unternehmen, die ASBE anwenden.
Die wichtigste Änderung des neuen Leasingstandards besteht darin, dass die Klassifizierung der Leasinggeschäftes beim Leasingnehmer in Finanzierungsleasing und operatives Leasing aufgehoben wird und dass der Leasingnehmer bei allen Leasingverhältnissen (mit Ausnahme von kurzfristigen Leasingverhältnissen und Leasingverhältnissen über geringwertige Wirtschaftsgüter, die vereinfacht behandelt werden) das Nutzungsrecht an Vermögenswerten und die Leasingverbindlichkeiten erfassen sowie Abschreibungen und Zinsaufwendungen verbuchen muss. In Bezug auf den Leasinggeber folgt er im Wesentlichen den Rechnungslegungsvorschriften der ursprünglichen Leasingstandards, verbessert wird jedoch die Offenlegung von Informationen durch den Leasinggeber, indem er verpflichtet wird, die Risikomanagementstrategie für seine vorbehaltenen Rechte in Bezug auf die geleasten Vermögenswerte und die zur Verringerung der relevanten Risiken ergriffenen Maßnahmen offenzulegen.
Die neuen Leasing-Standards konvergieren mit dem internationalen Rechnungslegungsstandard 16 - Leasing (IFRS 16). IFRS 16 schreibt jedoch vor, dass, wenn ein Leasingnehmer eine als Finanzinvestition gehaltene Immobilie nach dem Modell des Verkehrswertmodell gemäß IFRS 40 bewertet, ein Nutzungsrecht an einem Vermögenswert, der die Definition einer als Finanzinvestition gehaltenen Immobilie gemäß IFRS 40 erfüllt, ebenfalls nach dem Verkehrswertmodell zu bewerten ist.
Bilanzielle Behandlung der neuen Leasingstandards
I. Bilanzielle Behandlung beim Leasingnehmer
1. Zugangsbewertung
Soll: Nutzungsrechte (Barwert der unbezahlten Leasingraten usw.)
Leasingverbindlichkeiten - nicht erfasster Finanzierungsaufwand (Soll- und Habensaldo)
Haben: Leasingverbindlichkeiten - Leasingzahlungen (unbezahlte Leasingzahlungen)
Vorauszahlungen (vor Beginn der Laufzeit des Leasingvertrags gezahlte Leasingraten, abzüglich der in Anspruch genommenen Leasinganreize)
Bankzahlungen (erste direkte Ausgaben)
Geschätzte Verbindlichkeiten (der Barwert der geschätzten Kosten für den Abbau und die Beseitigung der geleasten Gegenstände, die Wiederherstellung des Standorts, an dem sich die geleasten Gegenstände befinden, oder die Wiederherstellung des im Leasingvertrag vereinbarten Zustands der geleasten Gegenstände)
2. Folgebewertung
(1) Ausweis von Zinsen auf Leasingverbindlichkeiten:
Soll: Finanzaufwendungen - Zinsaufwendungen / Anlagen im Bau usw.
Haben: Leasingverbindlichkeiten - nicht ausgewiesene Finanzierungskosten (Erhöhung des Rückzahlungsbetrags der Leasingverbindlichkeiten)
(2) Zahlung der Leasingraten
Soll: Leasingverbindlichkeiten - Leasingzahlungen (reduzieren den Rückzahlungsbetrag der Leasingverbindlichkeiten)
Haben: Bankkonto
Ändert sich die Leasingzahlung aufgrund einer Neubewertung oder einer Änderung des Leasingverhältnisses, ist der Betrag der Leasingverbindlichkeit neu zu bewerten.
II. Bilanzielle Behandlung beim Leasinggeber
Finanzierungsleasing
1. Zugangsbewertung
Soll: Forderungen aus Finanzierungsleasing - Mieteinnahmen (noch nicht eingegangene Mieteinnahmen)
Nicht garantierter Restwert (nicht garantierter Restwert am Ende der erwarteten Leasingdauer)
Bankkonto (erhaltene Leasingzahlungen)
Haben: Finanzielle Leasinggegenstände (Buchwert)
Gewinn oder Verlust aus der Veräußerung von Vermögenswerten (beizulegender Zeitwert - Buchwert) (kann zu Lasten oder zu Gunsten sein)
Zahlungseingänge auf dem Bankkonto (erste direkte Ausgaben)
Forderungen aus Finanzierungsleasing - nicht realisierte Finanzierungserträge
2. Folgebewertung
Soll: Bankkonto
Haben: Forderungen aus Finanzierungsleasing – Leasingeingänge
Soll: Forderungen aus Finanzierungsleasing - nicht realisierte Finanzierungserträge
Haben: Mieteinnahmen / sonstige gewerbliche Einkünfte
Operatives Leasing:
Soll: Debitoren / Bankguthaben
Haben: Mieteinnahmen / sonstige Geschäftseinnahmen (Miete pro Periode)
Die wichtigsten Auswirkungen der Überarbeitung der neuen Leasingstandards auf Unternehmen
I. Auswirkungen auf den Jahresabschluss des Leasingnehmers
Für die Vermögenswerte und Verbindlichkeiten im Zusammenhang mit dem operativen Leasinggeschäft sehen die ursprünglichen Standards vor, dass die Vermögenswerte und Verbindlichkeiten nicht in der Bilanz ausgewiesen werden, so dass es sich um außerbilanzielle Finanzierungen handelt. Wenn die neuen Leasingstandards umgesetzt werden, werden sich die Aktiva und Passiva in der Bilanz des Unternehmens erhöhen, was zu einem Anstieg des Aktiv-Passiv-Verhältnisses führt. Zweitens werden sich auch die für die Kapitalflussrechnung relevanten Daten wie der Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit ändern. Auf die Gewinn- und Verlustrechnung haben die neuen Standards nur geringe Auswirkungen. In der Anfangsphase werden die Gewinne gering sein, aber in der späteren Phase werden sie allmählich ansteigen.
II. Auswirkungen auf die unternehmerische Entscheidungsfindung
Vor der Einführung der neuen Leasingstandards konnte das bilanzierende Unternehmen die Bilanzstruktur beeinflussen, indem es entschied, ob die Finanzierung durch Leasing oder andere Finanzierungsformen erfolgte. Nach der Einführung der neuen Leasingstandards werden sich die Darstellungs- und Offenlegungspflichten der Unternehmen für geleaste Vermögenswerte auf die Geschäftsentscheidung "Kauf oder Miete" auswirken. Auch die Strategie des Leasinggebers muss entsprechend den Marktveränderungen angepasst werden.
III. Auswirkungen auf die einkommensteuerliche Behandlung
Zuvor gab es Unterschiede zwischen der handelsbilanziellen und der steuerlichen Behandlung von Finanzierungsleasingverträgen. Die neuen Standards vereinheitlichen die buchhalterische Behandlung von Leasing. Die oben genannten Unterschiede werden in allen Leasingunternehmen bestehen, was sich unweigerlich auf die latenten Steuerforderungen und -verbindlichkeiten auswirken und die steuerliche Behandlung der Unternehmen erschweren wird.
Verknüpfung zwischen den alten und neuen Leasingstandards
Im Vergleich zu den ursprünglichen Standards weisen die neuen Standards große Veränderungen auf. Um den Unternehmen einen reibungslosen Übergang zu ermöglichen, bieten die neuen Standards eine Vielzahl von Übergangsoptionen. Im Allgemeinen kann man zwischen der vollständig rückwirkenden Methode und der vereinfachten rückwirkenden Methode unterscheiden.
Wendet das Unternehmen die vollständig rückwirkende Methode an, so gelten die am 1. Januar 2020 noch laufenden operativen Leasingverträge als seit Beginn des Leasingverhältnisses nach den neuen Standards bilanziert. Die Eröffnungsbilanz des Finanzberichts im Berichtszeitraum und der Finanzbericht im Vergleichszeitraum müssen gleichzeitig angepasst werden.
Wenn ein Unternehmen die vereinfachte rückwirkende Methode anwendet, kann es nur die Eröffnungsdaten des Finanzberichts des Jahres, in dem die neuen Standards zum ersten Mal angewendet werden, entsprechend den kumulativen Auswirkungen anpassen, nicht aber die Informationen der Vergleichsperiode.
Auch wenn das Unternehmen die vereinfachte Methode wählt, muss es die Finanzdaten des Jahres 2021 in Verbindung mit der Laufzeit des Leasingvertrags, dem Mietzahlungsintervall, dem Mietzins jeder Periode, einem angemessenen Abzinsungssatz und der Behandlung der relevanten Vermögenswerte nach Ablauf des Leasingvertrags berechnen und anpassen. Bei neuen Leasinggeschäften müssen auch der Buchwert der betreffenden Vermögenswerte und Verbindlichkeiten sowie die Finanzaufwendungen in den Folgeperioden berechnet und festgelegt werden. Dieser Berechnungsprozess ist relativ komplex. Unser professionelles Team hat vielen unserer Kunden dabei geholfen, diese Verbindung herzustellen. Wenn Sie unsere Hilfe benötigen, kontaktieren Sie uns bitte.
Von: Yolanda You (CICPA/Senior Auditor), Claudia Wulff (Wirtschaftsprüferin/Steuerberaterin), Übersetzung: Enrico Cordes (Wissenschaftlicher Mitarbeiter)