Wie die Ausschüttung von Dividenden einer chinesischen Tochterfirma an die ausländische Muttergesellschaft funktioniert
Bis heute steigen die Gewinne von Unternehmen mit ausländischen Investoren in China. Diese Gewinne oder Dividenden an die ausländische Muttergesellschaft abzuführen, ist allerdings, gelinde gesagt, nicht ganz einfach. In diesem Beitrag soll das Prozedere der Gewinnausschüttung beschrieben werden. Dabei soll insbesondere dargelegt werden, welche Dokumente für die Gewinnausschüttung vorbereitet bzw. beschafft werden müssen. Es sollen auch die Punkte der Gewinnausschüttung benannt werden, bei denen es oft zu Schwierigkeiten kommt.
Nötige Bedingungen für eine Gewinnausschüttung
Im Wesentlichen sind die folgenden Bedingungen für eine Gewinnausschüttung chinesischer Tochterunternehmen an deutsche Muttergesellschaften zu erfüllen:
- Die Jahresabschlussprüfung muss vollzogen und der Prüfungsbericht ausgegeben worden sein.
- Die jährliche Körperschaftssteuerklärung muss vollendet sein, und die Nachweise über die ordentliche Abführung der Körperschaftsteuer müssen vorliegen.
- Sollten in der Bilanz kumulierte Verluste des Vorjahres vorhanden sein, müssen diese zuerst ausgeglichen werden.
- Gesetzliche Gewinnrücklagen müssen ausreichend einbehalten werden.
Wenn ein Unternehmen seinen Gewinn nach Steuern für das laufende Geschäftsjahr ausschüttet, müssen 10 % des Gewinns als gesetzliche gemeinsame Rücklage der Gesellschaft einbehalten werden, solange bis 50 % des ursprünglich registrierten Unternehmenskapitals erreicht wurden.
Daher sollte die chinesische Tochtergesellschaft als Wholly Foreign Owned Enterprise (WFOE) vor der Gewinnausschüttung an die deutsche Muttergesellschaft die entsprechenden Rücklagen vorschriftsmäßig einbehalten.
Der Prozess der Gewinnausschüttung
Grundlegender Prozess der Dividendenausschüttung an ausländische Muttergesellschaften:
- Gesellschafterbeschluss zur Gewinnausschüttung
- Überprüfung des wirtschaftlich Berechtigten durch die Steuerbehörde
- Antrag bei der Steuerbehörde für Steuervergünstigungen im Rahmen entsprechender Vereinbarungen (Doppelbesteuerungsabkommen) und Einbehaltung sowie Abführung der Quellensteuer (s.u.)
- Einreichung entsprechender Dokumente bei der Bank
Nach Genehmigung durch die Behörde SAFE können Dividenden anschließend ins Ausland überwiesen werden
Die Quellensteuer beträgt in der Regel 10 %. Das aktuelle chinesisch-deutsche Doppelbesteuerungsabkommen trifft davon teilweise abweichende Regelungen wie folgt:
5 % Quellensteuer
Die Quellensteuer beträgt 5 % des Bruttobetrages der Dividende, wenn der wirtschaftlich Berechtigte eine Gesellschaft (jedoch keine Personengesellschaft) ist, die unmittelbar über mindestens 25 % des Kapitals der die Dividenden zahlenden Gesellschaft verfügt.
10 % Quellensteuer
Die Quellensteuer beträgt 10 % des Bruttobetrags der Dividende in allen anderen Fällen.
15 % Quellensteuer
Die Quellensteuer beträgt 15 % des Bruttobetrags der Dividenden, sofern diese Dividenden aus Einkünften oder Erträgen gezahlt werden, die unmittelbar oder mittelbar aus unbeweglichem Vermögen im Sinne des Artikels 6 von einem Investmentvehikel erzielt werden, das diese Einkünfte oder Erträge größtenteils jährlich ausschüttet und dessen Einkünfte oder Erträge aus dem betreffenden unbeweglichen Vermögen von der Steuer befreit sind
Quelle: Artikel 10 „Dividenden“ - Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Volksrepublik China zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen
Bitte beachten Sie:
Wenn der Betrag einer einzelnen Devisenzahlung mehr als 50.000 Dollar beträgt, muss eine entsprechende Steuerregistrierung für die Zahlung ins Ausland beim Finanzamt vorgenommen werden.