Voraussetzungen, Verfahren und erforderliche Unterlagen der Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis „Blaue Karte EU“ für chinesische Fachkräfte
Ziehen Sie eine Auswanderung nach Deutschland in Betracht? Für unsere chinesischen Kunden ist die Blaue Karte EU der schnellste Weg, wenn eine Einwanderung nach Deutschland als Fachkraft in Erwägung gezogen wird. Für unsere deutschen Kunden ist die Blaue Karte EU eine sehr gewinnbringende Option, um Fachkräfte aus den chinesischen Niederlassungen nach Deutschland zu holen.
Was sind die Voraussetzungen für die Beantragung einer Blauen Karte EU? Welche Unterlagen müssen vorbereitet werden? Lassen Sie uns ein bisschen in die Tiefe gehen! Beachten Sie allerdings, dass Unterschiede in der Auslegung einzelner Regelungen von Bundesland zu Bundesland bestehen können.
1. Was ist die Blaue Karte EU?
Die Blaue Karte EU ist eine Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis, die am 01. August 2012 in Deutschland eingeführt wurde, um hochqualifiziertes Personal von außerhalb der EU für das Arbeiten und Leben in Deutschland zu gewinnen. Ein Inhaber einer Blauen Karte kann einen Antrag auf Daueraufenthalt in Deutschland stellen, wenn er bereits 21 Monate (B1-Niveau Deutsch) oder 33 Monate (A1-Niveau Deutsch) in Deutschland gearbeitet hat und die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind. Wenn die weiteren Voraussetzungen für eine Einbürgerung erfüllt sind, kann der Inhaber der Blauen Karte auch die deutsche Staatsangehörigkeit beantragen. Die Aufenthaltsdauer in Deutschland und in anderen EU-Mitgliedstaaten wird angerechnet.
2. Was sind die Voraussetzungen für die Beantragung einer Blauen Karte EU?
Um eine Blaue Karte EU zu erhalten, sollte der Antragsteller bestimmte Voraussetzungen erfüllen: Der Arbeitgeber muss ein in Deutschland eingetragenes Unternehmen sein. Der Antragsteller muss über einen deutschen Hochschulabschluss oder einen ausländischen, einen dem deutschen Hochschulabschluss gleichwertigen, Abschluss verfügen. Ob Ihr ausländischer Hochschulabschluss einem deutschen Hochschulabschluss gleichwertig ist, können Sie in ANABIN, der Online-Datenbank der Zentralstelle für die Prüfung und Bewertung von Berufsabschlüssen (ZAB) des Auswärtigen Amts, überprüfen. Wenn Sie Ihre Universität und Fachrichtung in der ANABIN-Datenbank nicht finden können, sollten Sie sich an die ZAB wenden, um den in China erworbenen Universitätsabschluss bewerten zu lassen.
Durch die Umsetzung der Vorgaben der EU Richtlinie 2021/1883 im deutschen Recht haben sich die Einwanderungsmöglichkeiten mit einer Blauen Karte EU ab dem 18. November 2023 erweitert und teilweise erleichtert. Diese Änderungen bedürfen allerdings bestimmter Umstellungen der deutschen Behörden. Möglicherweise werden die Regelungen erst später tatsächliche Anwendung finden.
Zunächst sollten die Aufgaben Ihrer neuen Arbeitsstelle grundsätzlich inhaltlich zu Ihrem Bildungshintergrund und Ihrer Berufserfahrung passen. Die Höhe Ihres Jahresgehalts vor Steuern sollte mindestens 45.300 € (Stand 2024) betragen. Für Berufsanfängerinnen und Berufsanfänger, die in den letzten drei Jahren einen Hochschulabschluss erworben haben, und für Engpassberufe gilt ein Jahresgehalt von etwa 41.041,80 € (Stand 2024). IT-Spezialisten können künftig eine Blaue Karte EU auch ohne Hochschulabschluss erhalten, sofern sie mindestens drei Jahre vergleichbare Berufserfahrung vorweisen können. Auch für sie gilt die Niedriggehaltsschwelle. Fachleute aus sogenannten Engpassberufen wie aus den Bereichen Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften, Ingenieurwesen und Humanmedizin sollten ein Jahresgehalt vor Steuern von ebenfalls mindestens 41.041,80 € erhalten. Die Liste der Engpassberufe wurde im Zuge der Umsetzung der EU-Richtlinie zudem erweitert. In letzterem Fall ist die schriftliche Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit (BA, im Folgenden: Arbeitsamt) erforderlich. Bitte beachten Sie, dass der erforderliche Lohn von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich ist und jährlich angepasst wird.
3. Was ist eine Vorabprüfung, und welche Unterlagen und Informationen sollte ich vorlegen können?
Vor der Beantragung der Blauen Karte EU sollte eine Vorabprüfung durchgeführt werden, um zu analysieren, ob das Antragsverfahren für die Blaue Karte EU erfolgreich sein könnte. Dafür werden in erster Linie folgende Unterlagen vom Antragsteller benötigt:
- Lebenslauf
- Universitäts-Abschlusszeugnisse (vierjähriger Bachelor-Abschluss i.d.R. von Bewerbern aus China erforderlich)
- Stellenbeschreibung und Position und ggf. Arbeitszeugnisse von der aktuellen Beschäftigung in China
4. Brauche ich eine akademische Anerkennung?
Wenn das Ergebnis der Vorabprüfung positiv ist (d.h. Erhalt der Blauen Karte EU ist realistisch), Sie aber Ihre Universität und Ihr Studienfach nicht in der ANABIN-Datenbank finden können, dann wäre i.d.R. auch hier die Anerkennung Ihres chinesischen Hochschulabschlusses (sofern dies notwendig ist) der nächste Schritt. Dies kann durch das Anerkennungsverfahren (ZAB) erfolgen.
5. Welche Unterlagen benötige ich für die Beantragung einer Blauen Karte EU?
Die Beantragung kann nach normaler Vorgehensweise geschehen oder Sie wählen die beschleunigte Beantragung über das beschleunigte Fachkräfteeinwanderungsverfahren bei der örtlichen Ausländerbehörde. In beiden Fällen wären vorab u.a. folgende Unterlagen (sowie entsprechende Antragsunterlagen der Behörden) durch den Antragsteller vorzubereiten:
- Scan-Kopien der ersten Seite des Reisepasses des Antragsstellers
- In China beglaubigte und legalisierte Heirats- und Geburtsurkunde der Kinder, und Scan-Kopien der ersten Seite der Reisepässe des Ehepartners und der Kinder sofern ein Visum für Familiennachzug für Ehepartner und Kinder geplant ist
- In China beglaubigte und legalisierte Universitäts-Abschlusszeugnisse, Transkripte Ihrer Universität in China (Kurse und Punktzahl für jeden Kurs) - Dieses Verfahren sollte künftig einfacher werden, da China mit Wirkung zum 07. November 2023 dem Haager-Apostillen-Übereinkommen beigetreten ist. Weitere Informationen finden Sie in unserem Artikel „China ist dem Haager Apostille Übereinkommen beigetreten“.
- Ihre Adresse in China
- Anerkennungsbestätigung Ihres Universitätsabschlusses ausgestellt durch (ZAB) (sofern dies notwendig ist)
- Vollmachten
- Deutscher Arbeitsvertrag
- Lebenslauf
- Arbeitszeugnisse aus China
6. Kurz-Beschreibung des normalen Beantragungsverfahren
Innerhalb des normalen Antragsverfahrens würde sich der Antragsteller, vor Ort in China – wir sprechen hier einmal beispielhaft von Beijing - an die zuständige deutsche Botschaft in Beijing wenden (je nach Wohnsitz des Antragstellers), und dort alle Antragsunterlagen abgeben. Vorab wäre allerdings, wie oben in Punkt 4 erwähnt, sofern in Ihrem Fall nötig, das ZAB-Anerkennungsverfahren für Ihren chinesischen Abschluss zu durchlaufen (Dauer: ca. acht Wochen).
Das normale Beantragungsverfahren sollte i.d.R. drei Monate dauern, wenn die Unterlagen vollständig sind. Nach Erteilung des D-Visums (gültig drei Monate, ähnlich wie das Schengenvisum) kann die Einreise nach Deutschland erfolgen und danach die Anmeldung bei der Meldebehörde (ein Mietvertrag sollte vorgelegt werden können) sowie anschließend die Umwandlung des Visums in die deutsche Aufenthaltserlaubnis (Blaue Karte EU). Wenn dazu noch ein Familiennachzug kommt, dann wird die deutsche Ausländerbehörde selbstständig von der deutschen Botschaft/ dem Konsulat in China bzgl. der gültigen Heiratsurkunde, der Geburtsurkunde (sollte zuerst in China beglaubigt und legalisiert werden, danach auf Deutsch oder Englisch übersetzt werden, bitte neue Regelungen durch Apostille-Abkommen beachten), etc. kontaktiert. Diese Faktoren prüft dann die Ausländerbehörde in Deutschland. Das heißt, die Heirats- und Geburtsurkunde etc. müssten zuerst in China eingereicht werden. Da die Umstände der Antragsteller unterschiedlich sind, muss von der Ausländerbehörde in Deutschland und von der deutschen Botschaft in China abgewogen werden, ob zuerst ein Hauptantrag nur für die Blaue Karte EU für den Arbeitnehmer gestellt wird und dann, nachdem das D-Visum für den Antragsteller der Blauen Karte EU erteilt wurde, ggf. erst ein Antrag für Familienzusammenführung für Ehepartner und Kinder (Für Kinder von Blaue Karte EU-Inhabern gilt die gleiche kostenfreie Schulpflicht wie für einheimische Kinder in Deutschland) gestellt wird.
7. Kurz-Beschreibung des beschleunigten Fachkräfteeinwanderungsverfahren am Beispiel Beijing
Nachfolgend wird das beschleunigte Fachkräfteeinwanderungsverfahren, welches durch den deutschen Arbeitgeber beantragt wird, näher erläutert. Für dieses müsste zunächst durch den deutschen Arbeitgeber, eine Vorabzustimmung (Gültigkeit derselben: drei Monate) für das beschleunigte Fachkräfteeinwanderungsverfahren bei der örtlichen Ausländerbehörde (die Ausländerbehörde übernimmt, i.d.R. gemeinsam mit dem Arbeitsamt, die Bearbeitung) in Deutschland beantragt werden.
Mit der Vorabzustimmung kann ein Termin bei der deutschen Botschaft/Konsulat in China, Beijing,– hier nehmen wir ebenfalls das Beispiel eines Bewerbers aus Beijing - gebucht werden (den Termin sollten Sie innerhalb von drei Wochen bekommen können), um das D-Visum zu beantragen. Nach der Einreise nach Deutschland erfolgt die Meldung bei der Meldebehörde (ein Mietvertrag sollte vorgelegt werden können) und die Umwandlung des D-Visums, auch für den Familiennachzug, in einen deutschen Aufenthaltstitel (Blaue Karte EU) bei der örtlichen Ausländerbehörde.
8. Welche Beantragungsgebühren muss ich zahlen?
Behördliche Gebühren fallen in China und Deutschland an, wie beispielsweise Visum-Gebühren der deutschen Botschaft/dem Konsulat in China, Notargebühren für die Beglaubigung und Legalisation des chinesischen Universitätsabschlusses und der chinesischen Geburts- und Heiratsurkunde in China (sofern Familiennachzug dazu kommt), aber bitte Apostille-Abkommen beachten, Gebühren für die Ausländerbehörde bezüglich der Vorabzustimmung (wenn das beschleunigte Fachkräfteeinwanderungsverfahren gewünscht ist) und der Anerkennung des chinesischen Abschlusses (wenn ein Anerkennungsverfahren eines chinesischen Hochschulabschlusses erforderlich ist) sowie Gebühren für die Umwandlung des D-Visums in die deutsche Aufenthaltserlaubnis (Blaue Karte EU) und die Aufenthaltserlaubnis für den Familiennachzug. Die Legalisation von Universitätsabschlüssen, Geburts- und Heiratsurkunden könnte auch hier durch das in Kraft getretene Haager-Apostille-Übereinkommen mit China signifikant erleichtert werden.
9. Wie lange dauert es, eine Blaue Karte EU zu erhalten?
Die Bearbeitungsdauer variiert von Fall zu Fall, je nach Situation des Antragstellers. Wir empfehlen Ihnen, so früh wie möglich mit der Vorbereitung Ihrer Unterlagen zu beginnen. Dazu zählen, z.B., die Dauer des ZAB-Anerkennungsverfahrens für den chinesischen Abschluss (ca. acht Wochen), die Vorabzustimmung bei der Ausländerbehörde (ca. drei Wochen) und die Beantragung bei der deutschen Botschaft in Beijing (ca. drei bis vier Wochen).
Normales Verfahren: in der Regel ein paar Monate bis ein Jahr
Beschleunigtes Verfahren für Fachkräfte: drei bis fünf Monate, in einigen Fällen länger.
10. Gültigkeit der Blauen Karte EU
Bei erstmaliger Erteilung für höchstens vier Jahre. Hat der Arbeitsvertrag eine Dauer von weniger als vier Jahren, erhalten Sie die Blaue Karte EU für die Dauer des Arbeitsvertrags plus drei Monate.
11. Vorteile der Blauen Karte EU
Für die Beantragung der Blauen Karte EU müssen Sie kein deutsches Sprachzeugnis vorlegen. Wenn Sie eine Blaue Karte EU erhalten haben, und bereits 33 Monate in Deutschland gearbeitet haben, können Sie eine Niederlassungserlaubnis in Deutschland, ähnlich der Green Card, beantragen. Wenn Sie über Deutschsprachkenntnisse auf dem Niveau von B1 verfügen, können Sie bereits nach 21 Monaten einen Antrag auf eine Niederlassungserlaubnis in Deutschland stellen. Nach Erhalt Ihrer Blauen Karte EU können Sie sich bis zu zwölf Monate in einem Drittland, wie China, aufhalten. Wenn Sie für Ihren Ehepartner und Ihre Kinder einen Antrag auf Aufenthaltserlaubnis auf der Grundlage Familiennachzug in Deutschland stellen, muss Ihr Ehepartner keine Deutschsprachkenntnisse auf dem Niveau A1 nachweisen. Ihr Ehepartner kann sofort nach seiner Einreise in Deutschland eine Arbeitserlaubnis erhalten, und es gibt keine Beschränkungen für die Arbeit, die er ausüben darf. Sie sind in der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung versichert und Ihre gesamte Familie hat Anspruch auf Krankenversicherungsleistungen. Für Ihre Kinder können Sie eine Kinderzulage von 250 € pro Monat und Kind beantragen.
Ein privilegierter Familien Nachzug kommt derzeit nur für Inhaber und Inhaberinnen einer Blauen Karte EU in Betracht, wenn sie vorher bereits in einem anderen EU-Mitgliedsstaat gelebt haben. Sind die visumspflichtigen Familienangehörige, ist es möglich mit dem im vorherigen Mitgliedsstaat erteilten Aufenthaltstitel zusammen mit dem Blaue-Karte EU Inhaber oder der Blauen Karte EU Inhaberin in Deutschland einzureisen ohne, das vorher das Visumsverfahren durchlaufen werden musste.
12. Einbürgerung
Am 27. Juni 2024 tritt ein neues Staatsangehörigkeitsgesetz (Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts (StARModG)) in Kraft, das Einbürgerungen in Deutschland erheblich vereinfachen könnte.
Zukünftig wird eine Aufenthaltsdauer von fünf Jahren ausreichen, um die deutsche Staatsangehörigkeit zu beantragen (zuvor war für die Einbürgerung ein mindestens achtjähriger rechtmäßiger Aufenthalt in Deutschland erforderlich). Bei besonderen„Integrationsleistungen“, C1-Sprachkenntnisse und besonders guten beruflichen/schulischen/berufsqualifizierenden Leistungen oder herausragendem bürgerschaftlichen Engagement, kann diese Frist auf drei Jahre verkürzt werden.
Zudem wird die doppelte Staatsangehörigkeit erlaubt, und die bisherige Notwendigkeit, die alte Staatsangehörigkeit aufzugeben, entfällt.
Es sei allerdings darauf hingewiesen, dass China die doppelte Staatsangehörigkeit für chinesische Bürger nicht anerkennt. Ein chinesischer Staatsbürger, der sich in Deutschland niedergelassen hat und freiwillig die deutsche Staatsangehörigkeit annimmt oder erwirbt, verliert automatisch seine chinesische Staatsangehörigkeit.
Auch nach dem neuen Gesetz können Ehepartner und Kinder unter 16 Jahren miteingebürgert werden, selbst wenn sie noch nicht lange genug in Deutschland leben.
Die Einbürgerung kostet 255 € pro Person. Für minderjährige Kinder, die zusammen mit ihren Eltern eingebürgert werden, beträgt die Gebühr 51 €. Minderjährige, die ohne ihre Eltern eingebürgert werden, müssen ebenfalls 255 € bezahlen.
Unsere Services
Unsere bdp Business- und Rechtsteams in China und Deutschland bieten ein umfassendes Leistungspaket, das auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten ist. Unsere Dienstleistungen umfassen:
- Analyse der Machbarkeit der Beantragung einer Blauen Karte EU
- Visumsantrag zum Familiennachzug (falls gewünscht)
- Antragsvorbereitung in DEU und CN
- Vorbereitung der Antragsunterlagen auf DEU mit ENG Übersetzung
- Anerkennungsverfahren Ihres chinesischen Hochschulabschlusses (ZAB) (falls notwendig)
- Beschleunigtes Fachkräfteeinwanderungsverfahren: Beantragung einer Vorabzustimmung bei der örtlichen Ausländerbehörde in DEU (falls gewünscht)
- Stellenbeschreibung-, Arbeitsvertragserstellung, -prüfung und -anpassung
- Effektive Kommunikation und Koordination zwischen Ihnen, DEU, CN, der Ausländerbehörde und dem Arbeitsamt, um sicherzustellen, dass das Antragsverfahren erfolgreich abgeschlossen wird.
Zusätzlich bieten wir unseren Kunden, auf Wunsch, die folgenden Dienstleistungen an:
- Wir helfen Ihnen bei der Terminbuchung bei der jeweils zuständigen deutschen Botschaft/Konsulat in China, je nachdem wo der Antragsteller seinen Wohnsitz hat.
- Wir begleiten Sie zur örtlichen Ausländerbehörde zur Umwandlung des D-Visums und der Visa für den Familiennachzug in einen deutschen Aufenthaltstitel (Blaue Karte EU)
- Wir begleiten Sie bei dem Antrag auf Meldebescheinigung, helfen Ihnen bei der Bankkonteneröffnung in Deutschland, unterstützen Sie bei der Suche nach Kindergärten, bei der Wohnungssuche, Unterzeichnung von Mietverträgen, Erneuerung des Führerscheins usw. in Deutschland.
- Wir unterstützen den deutschen Arbeitgeber bei der Beantragung der Sozialversicherungsnummer, der persönlichen Steuernummer, der Krankenversicherung und der Krankenversicherungskarte für den Antragsteller in Deutschland.
Wenden Sie sich bei weiteren Fragen zur Beantragung der der Blauen Karte EU gerne an uns.
Von: Sara Zimmermann (Senior Consultant), Fang Fang (Partnerin bei bdp China), Übersetzung: Qian Li (Consultant), Prüfung: Hong Lang (Business Development Manager)