Bei Chinageschäften sind genaue Kenntnisse des Steuersystems und praktische Erfahrung mit der Steuererhebung unerlässlich. Wir stellen die wichtigsten Steuern und steuerlichen Rahmenbedingungen vor.

Bei Investitionen und Geschäften mit und in China besteht sehr oft das Problem, dass die beteiligten Finanzmanager nur unzureichende praktische Erfahrung in der internationalen Steuererhebung haben. Problematisch sind insbesondere grenzüberschreitende Zahlungsflüsse von China nach Deutschland. 

Um nämlich einen reibungslosen Ablauf bei der Aus- und Rückzahlung von Darlehen, Dividenden, Gebühren oder Ausschüttungen sowie Abrechnung der erbrachten Leistungen sicherzustellen, müssen die entsprechenden Transaktionen vertraglich und rechtlich angemessen gestaltet und im Voraus von den chinesischen Behörden genehmigt werden. Dazu muss sich der deutsche Investor jedoch mit den Steuerarten in China befassen. Wir stellen in dieser und der nächsten Ausgabe von bdp aktuell die wichtigsten Steuern und steuerlichen Rahmenbedingungen in China vor.

Körperschaftssteuer (corporate income tax: CIT, enterprise income tax: EIT)

  • Der Körperschaftssteuersatz für in China ansässige Unternehmen sowie für Betriebsstätten* beträgt 25 %. Um Unternehmen zu fördern und zu motivieren, wurden in China zahlreiche Richtlinien für ermäßigte Körperschaftssteuersätze herausgegeben. Natürlich müssen die Unternehmen dafür die Anforderungen dieser Präferenzpolitik erfüllen. 
  • Für nicht in China ansässige Unternehmen gilt ein Körperschaftssteuersatz von 20 %, welcher jedoch durch Präferenzpolitik auf 10 % (für aus China stammende Einkünfte) reduziert wird.

Ermäßigter CIT-Satz für in China ansässige Unternehmen:

  • Für High-/New-Tech-Unternehmen: 15 %
  • Für „small profit“-Unternehmen: Kleine Unternehmen mit niedrigem Gewinn, einem steuerpflichtigen Jahreseinkommen von weniger als 1 Million RMB und zwischen 1 Million RMB und 3 Millionen RMB sind berechtigt, ihre Steuer auf der Grundlage von jeweils nur 25 % beziehungsweise 50 % ihres steuerpflichtigen Einkommens mit einem Vorzugskörperschaftssteuersatz von 20 % berechnen zu lassen. Diese Regelung gilt vorerst bis 31. Dezember 2021.
  • Für Unternehmen in den geförderten Bereichen im Westen Chinas: 15 %
  • Für fortschrittliche Technologiedienstleistungsunternehmen: 15 %
  • Für geförderte Unternehmen, die in der Hengqin New Area in der Provinz Guangdong, in der Pingtan Comprehensive Experimental Area in der Provinz Fujian und in der Qianhai Shenzhen-Hong Kong Modern Service Industry Cooperation Zone in Shenzhen City Qianhai gegründet wurden: 15%
  • Für Drittunternehmen, die sich mit der Verhütung und Kontrolle von Umweltverschmutzung befassen: 15 %. Diese Verordnung gilt vom 01. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2021.
  • Für geförderte Industrieunternehmen, die im Freihandelshafen von Hainan registriert sind und substanziell tätig (substantive business activities) sind: 15 %.
  • Für Unternehmen für integriertes Schaltungsdesign: 15 %
  • Für Key Software Enterprises und Integrated Circuit Design Enterprises: 10 %

* Betriebsstätte: 

Eine feste Geschäftsstelle, über die die Geschäfte eines Unternehmens ganz oder teilweise abgewickelt werden.
Nach den Regelungen des DBA (Doppelbesteuerungsabkommens zwischen Deutschland und China) zu Betriebsstätten: 
Setzt ein deutsches Unternehmen seine Mitarbeiter oder andere von ihm beauftragte Personen für Dienstleistungen, einschließlich Beratung, oder für mehrere miteinander verbundene Projekte in China ein, können nur solche Dienstleistungen einer Betriebsstätte zugeordnet werden, die für einen zusammenhängenden Zeitraum oder für Gesamtzeiträume von mehr als 183 Tagen innerhalb von 12 Monaten erbracht werden. 

Umsatzsteuer (VAT)

  • Auf den Verkauf von Waren oder die Erbringung von Verarbeitungen, Reparatur- und Ersatzleistungen sowie auf eingeführte Waren, die Transportdienstleistungen und sogenannte „moderne“ Dienstleistungen wird Umsatzsteuer erhoben
  • Steuersatz: 13 %, 9 %, 6 %, 3 % und 0 % (abhängig von den Dienstleistungen)
  • Kleine Gewerbe: bezahlen 3 % (sofern nicht anders angegeben).
Nr.SteuerkategorienSatz
1Verkauf oder Einfuhr von Waren (außer Nr. 9 -12) 

13 %

2Bearbeitungs-, Reparatur- und Ersatzleistungen

13 %

3Vermietung von Sachanlagen

13 %

4Vermietung von Immobilien-Dienstleistungen

9 %

5Verkauf von Immobilien

9 %

6Baugewerbe

9 %

7Transportdienstleistungen

9 %

8Übertragung von Landnutzungsrechten

9 %

9Futtermittel, chemische Düngemittel, Pestizide, landwirtschaftliche Maschinen und Mulchfolien

9 %

10Getreide, landwirtschaftliche Produkte, Speiseöle und Kochsalz

9 %

11Leitungswasser, Wärmeversorgung, Klimatisierung, Warmwasser, Gas, Flüssiggas, Erdgas, Dimethylether, Methan und Kohleprodukte für den Haushaltsgebrauch

9 %

12Bücher, Zeitungen, Zeitschriften, Audio-visuelle Produkte und elektronische Publikationen

9 %

13Postdienste

9 %

14Basisdienste für die Telekommunikation

9 %

15Mehrwertdienste für die Telekommunikation

6 %

16Finanzdienstleistungen

6 %

17moderne Dienstleistungen

6 %

18Dienstleistungen bezogen auf das Leben

6 %

19Verkauf von immateriellen Vermögenswerten (außer Landnutzungsrechten)

6 %

20Export von Waren 

0 %

21Grenzüberschreitender Verkauf von Dienstleistungen und immateriellen Vermögenswerten im Rahmen des Staatsrates

0 %

Besteuerung für allgemeine Steuerzahler (general VAT tax payer)

  • Unternehmen mit einem Jahresumsatz von mehr als 5 Millionen RMB müssen sich als „general VAT tax payer“ bei den chinesischen Steuerbehörden registrieren 
  • Voraussetzung ist allerdings ein solides Buchhaltungssystem und das Vorlegen korrekter Steuerunterlagen
  • Auch Unternehmen mit einem Jahresumsatz unter 5 Millionen RMB können beantragen als Normalsteuerzahler (general taxpayer) eingestuft zu werden (um durch den Vorsteuerabzug die Umsatzsteuerbelastung zu reduzieren). 

Berechnungsmethode:

Umsatzsteuer = Aktuelle Ausgangssteuer - Aktuelle Vorsteuer
Ausgangssteuer = Umsatzvolumen x Umsatzsteuersatz
Umsatzvolumen = Umsatzvolumen einschließlich Steuer / (1 + Umsatzsteuersatz)

Besteuerung für Kleingewerbe (small scale VAT tax payer)

Nicht vorsteuerabzugsberechtigt
Jahresumsatz ≤ 5 Million RMB
Pauschaler Umsatzsteuersatz: 3 %

Berechnungsmethode:

Umsatzsteuer = Umsatzvolumen x Umsatzsteuersatz (3 %)
Umsatzvolumen = Umsatzvolumen einschließlich Steuer / (1 + Umsatzsteuersatz: 3 %)

Zusatzsteuern (surtaxes/additional taxes: AD)

Unternehmen, die Umsatzsteuer, Gewerbesteuer und Konsumsteuer zahlen müssen, unterliegen zusätzlich folgenden Steuerzuschlägen:

  • Bau- und Instandhaltungssteuer (city maintenance and construction tax): Städte: 7 %, Kreise: 5 %, Sonstige: 1 %
  • Staatlicher Bildungszuschlag (ducation surcharge): 3 %
  • Lokaler Bildungszuschlag (local education surcharge): 2 %
  • Unterschiedlicher Zuschlagssatz in verschiedenen Regionen

Stempelsteuer (stamp duty: SD)

Die Stempelsteuer ist eine Steuer, die auf Einheiten und Einzelpersonen erhoben wird, die innerhalb Chinas entsprechende Dokumente ausführen oder erhalten.

Steuersatz: 0.03 %,0.05 %, 0.10 %, 0.005 % (je nach Vertrag) 

Nr.

Steuerposten

Steuersatz

1

Kauf- und Verkaufsvertrag 

0.03 %

2

Veredelungsvertrag

0.05 %

3

Bauprojekt-, Vermessungs- und Entwurfsvertrag

0.05 %

4

Bau- und Installationsprojektvertrag 

0.03 %

5

Mietvertrag (Eigentum) 

0.10 %

6

Frachttransportvertrag

0.05 %

7

Lagervertrag 

0.10 %

8

Darlehensvertrag mit einer Bank oder anderen Finanzinstituten

0.005 %

9

Sachversicherungsvertrag 

0.10 %

10

Technologievertrag 

0.03 %

11

Eigentumsübertragungsdokument

0.05 %

12

Geschäftsbuch: Kapitalkontobuch

0.05 % *

Geschäftsbuch: Betriebsbücher

CNY 5 für jedes Buch **

13

Lizenzen / Zertifikate über Rechte

CNY 5 für jedes Zertifikat

* Anwendung der Steuerbefreiung in halber Höhe 
** Anwendung der Steuerbefreiung in voller Höhe 

Umweltschutzsteuer (environmental erotection tax: EPT)

Die Umweltschutzsteuer  ist seit dem 01.01.2018 in Kraft. Entsprechend der tatsächlichen Situation des Unternehmens wird sie vom Finanzamt und vom Amt für Umweltschutz festgelegt

Grundsteuer

Bei Abschluss eines Mietvertrags hat der Mieter 12 % Grundsteuer zu zahlen, wenn der Vertrag vorsieht, dass die Grundsteuer vom Mieter zu tragen ist. Sie wird auf den Mietwert des Mietobjektes gemäß folgender Formel erhoben: Steuerpflicht = Mieteinnahmen x 12 %

Bei Eigenbesitz wird sie auf den Restwert der Immobilie  gemäß folgender Formel erhoben: Steuerpflicht = Steuerpflichtig = Restwert der Immobilie x (1 - (10 % ~ 30 %)) x 1,2 %

Grundsteuer für Städte und Gemeinden

Bei der Unterzeichnung eines Mietvertrags kann es sich um eine Bodennutzungssteuer bezogen auf Vermietung oder eigene Nutzung handeln. Wenn der Vertrag vorsieht, dass diese vom Mieter getragen wird, hat der Mieter diese Grundsteuer für Vermietung zu entrichten. 
Formel: zu zahlende Steuer = Steuersatz (nach Landklasse) x Grundstücksfläche.

Auch für eigene Landnutzungsrechte wird Grundsteuer fällig gemäß der Formel: zu zahlende Steuer = Steuersatz (nach Landklasse) x Grundstücksfläche

Zölle (customs duty)

Zölle werden auf die Waren erhoben, die nach China gemäß der Import- und Export-Kontingente importiert werden dürfen. Ausfuhrzölle gelten allerdings nur für ein paar wenige Ausfuhrwaren. Empfänger und Besitzer der eingeführten Waren sind zur Zahlung der Zölle gemäß der Zolltarifnummern (HS Codes) verpflichtet.

Berechnungsmethode:

Zoll = der zollpflichtige Wert der eingeführten Waren x Zollsatz

Zollpflichtiger Wert der importierten Waren = Transaktionswert der Waren + Einkaufskosten (einschließlich Fracht-, Versicherungs- und andere Dienstleistungsgebühren)

Individuelle Einkommenssteuer (individual income tax: IIT) seit dem 01.01.2019

Löhne und Gehälter für ansässige Personen

Stufe

zu versteuerndes Jahreseinkommen (RMB)*

Steuersätze

Schnell berechnender Abzug (RMB)

1

<= 36.000

3%

0

2

36.001-144.000

10%

2.520

3

144.001-300.000

20%

16.920

4

300.001-420.000

25%

31.920

5

420.001-660.000

30%

52.920

6

660.001-960.000

35%

85.920

7

> 960.000

45%

181.920

Anmerkung: Das in dieser Tabelle genannte jährliche zu versteuernde Einkommen bezieht sich auf das Gesamteinkommen einzelner Einwohner gemäß den Bestimmungen von Artikel 6 des individuellen Einkommenssteuergesetzes. Die Höhe des Einkommens in jedem Steuerjahr wird um 60.000 RMB und Sonderabzüge und sonstige abgezogene Salden reduziert, die nach dem Gesetz bestimmt werden. 

Ausländische in China ansässige Steuerpflichtige können nur zwischen der Geltendmachung von Steuerbefreiungsvorteilen nach den alten Richtlinien oder den zusätzlichen Sonderabzügen der neuen Richtlinien wählen. Einmal festgelegt, kann dies im laufenden Steuerjahr nicht mehr geändert werden. Die Frist für die Verwendung der alten Richtlinien endet am 31. Dezember 2021. Danach finden nur noch die neuen Richtlinien Anwendung.

Arbeitsvergütungen, Autorenhonorar und Lizenzgebühren für ansässige Personen

Stufe

zu versteuerndes Jahreseinkommen (RMB)*

Steuersätze

Schnell berechnender Abzug (RMB)

1

<= 20.000

20%

0

2

20.001-50.000

30%

2.000

3

> 50.000

40%

7.000

Anmerkung: Nicht ansässige Personen erhalten Löhne oder Gehälter und berechnen den steuerpflichtigen Betrag auf die Monatsbasis und gemäß dieser Steuertabelle.

Definition des Steuerzahlers

Einen „Wohnsitz in China” hat, wer sich aufgrund seines ständigen Wohnsitzes, seiner Familie oder seiner wirtschaftlichen Interessen für gewöhnlich in China aufhält.


Aufenthaltsstatus
DefinitionSteuerpflicht
Ansässige
natürliche Personen
Natürliche Personen mit Wohnsitz in China oder natürliche Personen ohne Wohnsitz in China, die jedoch innerhalb eines Steuerjahres insgesamt 183 Tage oder länger in China gewohnt haben.Weltweites
Einkommen
Nichtansässige natürliche PersonenNatürliche Personen, die keinen Wohnsitz in China haben und nicht in China gewohnt bzw. residiert haben, oder natürliche Personen, die keinen Wohnsitz in China haben, aber insgesamt innerhalb eines Steuerjahres weniger als 183 Tage in China gewohnt / residiert haben.Nur Einkommen aus China

Verrechnungspreise (Transfer Pricing)

Verrechnungspreise beziehen sich auf Preise, die zwischen verbundenen Unternehmen für die konzerninternen Transaktionen von Waren, Dienstleistungen, immateriellen Vermögenswerten usw. berechnet werden.
Gemäß der State Administration of Taxation muss jedes gebietsansässige Unternehmen, das der Besteuerung auf tatsächlicher Basis unterliegt, und jedes nicht gebietsansässige Unternehmen, das Niederlassungen oder Büros in China hat und Körperschaftssteuer auf tatsächlicher Basis einreicht und zahlt, eine zeitgleiche Dokumentation vorlegen, wenn der jährliche Betrag der verbundenen Transaktionen bestimmte Schwellenwerte erreicht. Bei Verrechnungspreisen ist oftmals das Problem, dass keine zeitgemäße Dokumentation vorliegt.
Als Unternehmen in ausländischem Besitz, das der chinesischen Steuerverwaltung untersteht, ist neben der Einhaltung der einschlägigen Vorschriften ein vorausschauendes Verrechnungspreismanagement unerlässlich.


Dokumentation

Leistungsumfang der Unternehmen

Hauptdokument (master file)1. Das Unternehmen hat im laufenden Jahr grenzüberschreitende Transaktionen mit verbundenen Parteien durchgeführt, und die Firmengruppe, zu der die oberste Holdinggesellschaft, die den Jahresabschluss des Unternehmens konsolidiert, gehört, hat eine Stammdatei erstellt.
2. Der jährliche Gesamtbetrag der Transaktionen mit verbundenen Parteien übersteigt 1 Milliarde RMB.
Lokale Datei
(local file)
1. Der Betrag der Übertragung des Eigentums an Sachanlagen übersteigt 200 Millionen RMB (im Falle von Mautabwicklungsaktivitäten wird der Betrag auf der Grundlage der Preise der jährlichen Ein- und Ausfuhrzollanmeldung berechnet).
2. Der Betrag der Übertragung von finanziellen Vermögenswerten übersteigt 100 Millionen RMB.
3. Der Betrag der Eigentumsübertragung immaterieller Vermögenswerte übersteigt 100 Millionen RMB.
4. Der Gesamtbetrag anderer Transaktionen mit verbundenen Parteien übersteigt 40 Millionen RMB.
Spezielle Datei
(special file)
1. Wenn Unternehmen Kostenteilungsvereinbarungen abschließen oder durchführen, ist ein Sonderheft über Kostenteilungsvereinbarungen zu erstellen.
2. Wenn der Verschuldungsgrad einer verbundenen Partei eines Unternehmens über dem Standardverhältnis liegt und es daher notwendig ist, die Einhaltung des Fremdvergleichsgrundsatzes zu erläutern, ist ein spezielles Dokument über Unterkapitalisierung zu erstellen.

Das Team von bdp China hat langjährige praktische Erfahrungen damit, wie man in und mit China Geschäfte führt. Wir stehen Ihnen damit gerne auf Ihrem Weg nach Fernost zur Seite.