China beschleunigt das Zollfrei-Verfahren bei Importen

Um die Zollfrei-Verfahren bei importierten Maschinen und Anlagen zu beschleunigen, hat der Staatsrat in China angekündigt, dass im Bestätigungsschreiben (Letter of Confirmation) eine Prüfung und Genehmigung der geförderten ausländischen Investitionsprojekte entfallen wird. Diese Neuerung trat mit Wirkung zum 01.05.2015 in Kraft.

Es stellt sich nun aber für viele betroffene Unternehmer die Frage, wie sie auf diese Änderung reagieren sollen.

Auswirkungen der Änderungen

Seit Jahren ist dieses „Bestätigungsschreiben“ ein wichtiger Bestandteil im Zollfrei-Verfahren für importierte Maschinen und Anlagen. Welche Auswirkungen wird diese Änderung nun bringen?

  • Im Hinblick auf die geförderten ausländischen Investitionsprojekte stellt das zuständige Handelsministerium nicht mehr das Bestätigungsschreiben für die geförderten in- und ausländischen Investitionsprojekte (Letter of Confirmation on Domestic or Foreign-invested Projects Encouraged by State) aus und prüft auch nicht mehr die Liste der importierten Zollfrei-Maschinen und Anlagen vom im Ausland engagierten Unternehmen. 
  • Vor der Ausstellung der Genehmigungsurkunde an das Unternehmen gibt das zuständige Handelsministerium die benötigten Informationen in eine Datenbank über ausländische Investitionen ein.
  • Unternehmen, die vor dem 22.07.2014 eine Genehmigung (einschließlich entsprechender Kapitalerhöhung) ohne Ausstellung des Bestätigungsschreibens erhalten haben, und diejenigen Unternehmen, die zwischen dem 22.07.2014 und 30.04.2015 (einschließlich entsprechender Kapitalerhöhung) genehmigt wurden, sofern die Gründung den geförderten Branchen angehört, sollen das Antragsformular ausfüllen und beim zuständigen Handelsministerium einreichen.

Praxisvorschlag:

  • Die Unternehmen sollten die geförderten ausländischen Investitionsprojekte mit den Vorgaben im Katalog vergleichen und sorgfältig prüfen, ob die eigenen Geschäftsfelder identisch mit den geförderten Projekten im Katalog sind, und das Formular (Summary Table for the Information on Encouraged Foreign-invested Projects) sorgfältig ausfüllen.
  • Es ist eine intensive Kommunikation mit dem Zollamt und den zuständigen Behörden vor Einreichung der Unterlagen notwendig, um unnötige Probleme beim Antrag hinsichtlich der Einführung des neuen Systems zu vermeiden.
  • Das Unternehmen sollte sich über die Regelungsänderungen informieren und sich darauf gut vorbereiten.
  • Da diese Regelung sich noch in einer Testlauf-Phase befindet, könnte es regional unterschiedliche Umsetzungen geben.

Wir werden Sie über dieses Thema natürlich weiter informieren und im konkreten Fall gern beraten.