Bei Warenkreditversicherern punkten durch Veröffentlichung der Jahresabschlüsse

In unserer Serie zur ganzheitlichen Unternehmensführung möchten wir Ihnen nahebringen, neben dem quantitativen Ranking das qualitative Rating nicht zu vernachlässigen. Für eine positive Bewertung ist maßgeblich, dass der Unternehmensleitung in den Bereichen Unternehmensstrategie, Management und Personal ein klarer Kurs attestiert werden kann. Wir erläutern, welche Kriterien dabei eine Rolle spielen.

Seit 2007 besteht für Kapitalgesellschaften und Personengesellschaften ohne natürliche Person als persönlich haftenden Gesellschafter die Pflicht zur Offenlegung der Jahresabschlüsse in elektronischer Form.

Die Warenkreditversicherer sowie Wirtschaftsauskunfteien greifen auf diese Daten zu und bilden daraus die Ratingeinstufungen und den Rahmen für die Limitvergabe. Häufig sind die offengelegten Abschlüsse die einzige Informationsquelle zu Bilanzen und GuV und damit für einen wesentlichen Teil der Ratingeinstufung.

Durch eine gezieltere Informationspolitik können Unternehmen hier punkten:

  • Schnelle Veröffentlichung statt Ausnutzen der Fristen bis zum letzten Tag
  • Ausführlichere GuV und Bilanz statt der Mindestangaben
  • Wenn Mindestangaben bei der Offenlegung, dann Übersenden der vollständigen Jahresabschlüsse an die wichtigsten Warenkreditversicherer

Das Ausnutzen der gesetzlichen Frist zur Offenlegung bis zum letzten Tag oder gar das Überschreiten der Frist ist nicht förderlich für die Ratingeinstufung. Eine verspätete Offenlegung führt bei einigen Instituten zu einer automatischen Herabsetzung der Einstufung.

Das Ausüben von Vereinfachungsrechten führt in der Regel zu geringeren Limiten, die Lieferanten nutzen können, und beeinträchtigt somit unnötig die Liquidität. So erfolgt die Limitvergabe u. a. anhand des Umsatzes. Eine Verkürzung der GuV auf die Rohertragsangabe ist unter diesem Blickwinkel nicht hilfreich.

Auch die mögliche Zusammenfassung von Bilanzpositionen kann zu geringen Limiten führen, da z. B. die Fristigkeiten von Verbindlichkeiten nicht mehr erkennbar sind und aus Risikoüberlegungen dann von kurzfristigen Verbindlichkeiten ausgegangen wird.

Hier sollte jeder Unternehmer abwägen, welche möglichen Nachteile aus einer eingeschränkten Publizität dem Vorteil einer höheren Ratingeinstufung tatsächlich entgegenstehen. Häufig wird als Nachteil aufgeführt, dass Kunden und Wettbewerber Informationsvorsprünge erhielten. Dieses Argument zieht aber nur begrenzt, denn z. B. das Jahresergebnis wird in jedem Fall sichtbar.

Fällt die Entscheidung dennoch in Richtung Ausnutzung von Vereinfachungsrechten, dann sollten die relevanten Warenkreditversicherer und Wirtschaftsauskunfteien mit den ausführlichen Jahresabschlüssen versorgt werden.