Mit einem attraktiven Geschäftsmodell kann jetzt auch wieder der Mittelstand die Tür zum Kapitalmarkt öffnen

War in den letzten Jahren der Kapitalmarkt als Finanzierungsquelle für den Mittelstand weitgehend versiegt, so deutet die zunehmende Zahl von Börsengängen in jüngster Zeit darauf hin, dass auch kleine und mittelgroße Unternehmen wieder ernsthaft über Börsengänge nachdenken sollten. Dazu müssen sie aber bestimmte Bedingungen erfüllen.

Börsentauglichkeit

Vor einem Börsengang oder Initial Public Offering (IPO) stellt sich grundsätzlich die Frage, ob ein Unternehmen überhaupt börsentauglich ist. Wir halten die Erfüllung folgender Kriterien für notwendig:

  • Erfolg versprechendes und möglichst bewährtes Geschäftsmodell
  • Umsätze ab mindestens 5 Mio. Euro
  • klare Unternehmensstruktur
  • erfahrenes Management
  • solide Finanzstruktur, Eigenkapitalquote mindestens 15 - 20 %
  • positive Due Diligence
  • testierter (Konzern-)Jahresabschluss als Aktiengesellschaft
  • BaFin-genehmigter Verkaufsprospekt, ausnahmsweise auch ein Exposé

Das geeignete Marktsegment

Der Weg an die Börse führt entweder in den nach EU-Recht amtlich regulierten Regulated Market oder in den von den jeweiligen Börsen privatrechtlich regulierten Open Market (bzw. Freiverkehr). Für den Open Market gelten einfachere Zulassungsbedingungen und weniger rigide Transparenzanforderungen als für den  Regulated Market, der wiederum aufgeteilt ist in Prime Standard und General Standard. Die strengsten Regeln stellt dabei der Prime Standard auf. Unternehmen, die hier notiert sein wollen, müssen über die gesetzlichen Vorschriften hinausgehende Anforderungen an höchste Transparenz erfüllen.

Während Unternehmen im Regulated Market weitreichende internationale Sichtbarkeit anstreben, zielen Unternehmen im Open Market auf einen überschaubareren Kreis vorwiegend professioneller Investoren. Innerhalb des Open Markets mit seinen privatrechtlich definierten und weniger strengen Transparenzanforderungen hat die Frankfurter Wertpapierbörse Ende 2005 den Entry Standard geschaffen, der für Unternehmen geeignet ist, die eine erhöhte Aufmerksamkeit erreichen wollen, aber (noch) nicht bereit oder willens sind, die Maßstäbe des Regulated Market zu erfüllen. Sie müssen für diese bessere Sichtbarkeit freiwillig mehr als die Minimalvoraussetzungen im Open Market erfüllen.

Der Entry Standard soll es Unternehmen ermöglichen, die Börse kostengünstig und ohne zu hohe formale Pflichten als Handels- und Finanzierungsplattform zu nutzen. Der Entry Standard richtet sich deshalb insbesondere an kleinere, junge mittelständische Unternehmen. Beteiligungsgesellschaften und ausstiegswilligen Gesellschaftern kann er als Exit-Kanal dienen.

Einstieg und Aufstieg

Die für den anspruchsvollen Mittelstand anstrebenswerten Marktsegmente sind Entry Standard und General Standard, wobei eine typische Börsenkarriere im Entry Standard beginnen könnte, um dann den Aufstieg in den General Standard anzustreben. Wer Investoren leichter überzeugen will, ist ohnehin gut beraten, (Publizitäts-)Standards freiwillig etwas überzuerfüllen.

Einfache Zulassung

Für die Zulassung zum Frankfurter Entry Standard muss ein Grundkapital von mindestens 250.000 Euro vorhanden sein und mindestens ein Jahresabschluss vorliegen. Die Rechnungslegung kann auch nach HGB erfolgen. Bei öffentlichen Angeboten muss ein BaFin-genehmigter Prospekt vorgelegt werden, bei prospektfreien Privatplatzierungen ist ein Exposé formal ausreichend, gleichwohl aber ein Prospekt empfehlenswert.

Der Weg an den Entry Standard der Frankfurter Wertpapierbörse führt ausschließlich über einen gelisteten Kapitalmarktcoach („Listing Partner“). Dieser – und nicht das Unternehmen – muss den Antrag auf Einbeziehung des Unternehmens in den Entry Standard bei der Börse stellen. Der Kapitalmarktcoach hat neben einer von ihm abzugebenden Verpflichtungserklärung gleichzeitig die Einbeziehungsunterlagen bei der Deutschen Börse einzureichen. Er soll auch die Transparenzanforderungen gegenüber dem Emittenten überwachen.

Transparenzanforderungen

Im Entry Standard müssen ein testierter Konzern-Jahresabschluss innerhalb von sechs Monaten (General Standard: vier Monate) und ein Halbjahresbericht innerhalb von drei Monaten (General Standard: zwei Monate) vorgelegt werden. Es besteht keine formalisierte Publizitätspflicht für Ad-hoc-Mitteilungen und Directors Dealings. Stattdessen müssen wesentliche Unternehmensnachrichten oder -umstände, die für die Bewertung des Wertpapiers oder des Unternehmens bedeutsam sein können, nur auf der Website des Unternehmens zeitnah veröffentlicht werden. Das gilt auch für ein Unternehmenskurzporträt und einen Unternehmenskalender.

bdp als IPO-Berater

Ein Unternehmen mit Börsenambitionen benötigt stets einen IPO-Berater, der den Emittenten berät und den gesamten Prozess des Börsengangs mit allen Beteiligten koordiniert. Dafür bieten wir Ihnen gerne die Kapitalmarktexpertise von bdp an.