Bald muss die Steuererklärung für 2013 abgegeben werden. Es gibt neue Möglichkeiten, die Steuererstattung zu erhöhen
Es ist an der Zeit, sich endlich die Steuererklärung für 2013 vorzunehmen. Denn auch wenn der Abgabetermin in diesem Jahr minimal nach hinten verschoben werden musste, weil der 30. Mai als eigentlicher Stichtag auf einen Samstag fällt, so sind es doch nur noch wenige Tage bis zum 02. Juni 2014. Dann müssen alle Unterlagen beim Finanzamt vorliegen. Wenn Sie noch nach neuen Anregungen suchen, wie Sie Steuern sparen können, dann sollten Sie die Liste neuer Möglichkeiten studieren, die wir Ihnen aufgelistet haben. Wenn Sie sich noch zusätzliche Zeit benötigen, lassen Sie sich von bdp helfen: Dann endet die Abgabefrist erst zum 31. Dezember 2014.
Erhöhter Grundfreibetrag
Der Grundfreibetrag erhöht sich von 8.004 Euro auf 8.130 Euro und im Jahr 2014 um weitere 224 Euro. Für Ehepaare erhöht sich der Betrag somit auf 16.260 Euro. Steuerzahler können deshalb mit einer kleinen Nachzahlung rechnen. Je nach Steuerklasse gibt es maximal 2,11 Euro im Monat mehr. Das macht übers Jahr gerechnet 25,32 Euro. Ehepaare bekommen im Höchstfall 50,64 Euro mehr heraus. Es gibt aber noch weitere Änderungen, die für die Steuererklärung 2013 von Bedeutung sein könnten:
Getrennte Veranlagung
Eine getrennte Veranlagung von Verheirateten ist seit dem Veranlagungszeitraum 2013 nicht mehr möglich. Ehepaare könnten an deren Stelle die Einzelveranlagung für Ehegatten wählen. Bei dieser Veranlagungsform können Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen jetzt nicht mehr nach Belieben aufgeteilt werden, sondern werden von demjenigen geltend gemacht, der die Kosten tatsächlich getragen hat. Eine hälftige Aufteilung auf die Ehegatten kann beantragt werden.
Der Vorteil der Zusammenveranlagung ist der sogenannte Splittingtarif, der sich bei hohen Unterschieden der Ehegatteneinkommen auswirken kann. Für eine Einzelveranlagung kann z. B. eine hohe Abfindung, die besonderen Steuerbegünstigungen unterliegt, sprechen.
Gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften
Das Bundesverfassungsgericht hat 2013 entschieden, dass Ehen und gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften steuerlich gleichzubehandeln sind. Rückwirkend bis 2001 können eingetragene Lebenspartner vom Splitting profitieren. In der Steuererklärung für 2013 gibt es erstmals nicht nur „Ehemann“ und „Ehefrau“, sondern auch „Lebenspartner A“ und „Lebenspartner B“.
Ehrenamt und Übungsleiter
Im Jahr 2013 konnten ehrenamtliche Helfer in Vereinen und Organisationen 220 Euro (insgesamt 720 Euro) mehr Aufwandsentschädigungen erhalten, ohne dafür Steuern zu zahlen. Für Rettungssanitäter und ähnliche Ehrenamtler (Trainer im Sportverein) stieg die abgabenfreie Grenze um 300 Euro auf 2.400 Euro im Kalenderjahr 2013. Die gleiche Anpassung gilt für ehrenamtliche Pfleger, Betreuer und Vormünder.
Umzugskostenpauschale
Bei beruflich begründeten Umzügen kann ein wesentlicher Anteil der Aufwendungen als Werbungskosten geltend gemacht werden. Neben den Kosten für Makler oder Möbelpacker kann auch generell eine Umzugskostenpauschale angesetzt werden. Die Pauschale ist 2013 leicht gestiegen: Für Umzüge bis zum 31. Juli liegt sie bei 687 Euro (Verheiratete: 1.374 Euro), ab August bei 695 Euro (Verheiratete: 1.390 Euro). Für jede weitere Person (z. B. Kinder) beträgt der neue Pauschbetrag 303 Euro bzw. seit August 306 Euro.
Außergewöhnliche Belastungen
Für Menschen, die unmittelbar vom schweren Hochwasser im Juni 2013 betroffen waren, hat das Bundesfinanzministerium Verfahrenserleichterungen vorgesehen. Sie können die „notwendigen Aufwendungen für die Wiederbeschaffung von Hausrat und Kleidung“ in der Steuererklärung geltend machen, heißt es in einem Erlass an die Finanzämter.
Scheidungskosten werden künftig aufgrund von strittiger Rechtsprechung nicht mehr als außergewöhnliche Belastungen von der Finanzverwaltung anerkannt. Absetzbar sind die Kosten demnach nur noch, wenn der Steuerpflichtige damit eine existenzbedrohende Lage abwenden will. Sofern bei der Scheidung also nicht die Existenz auf dem Spiel steht, sind die Kosten nun gar nicht mehr absetzbar. Dies ist jedoch rechtlich strittig, und deshalb ist zu empfehlen, außergewöhnlichen Belastungen weiterhin in der Steuererklärung geltend zu machen und ggf. einen Einspruch gegen den Steuerbescheid einzulegen.
Altersvorsorgeaufwendungen
Beiträge bis zu 20.000 Euro (Verheiratete: 40.000 Euro), die Sie in die gesetzliche Rentenversicherung, an berufsständische Versorgungskassen oder in eine private „Rürup-Rente“ investieren, sind von der Steuer befreit – allerdings nur zum Teil. Für das Jahr 2013 berücksichtigt das Finanzamt 76 Prozent, also maximal 15.200 Euro (30.400 Euro für Verheiratete). Das sind zwei Prozent mehr als im Jahr 2012. Erst im Jahr 2025 wird der volle Beitrag anerkannt.
Elektrofahrzeuge
Neu ist auch die Besserstellung von Hybrid- und Elektroautos als Dienstwagen. Bisher waren Elektrofahrzeuge, die auch privat genutzt werden sollten, steuerlich eher unattraktiv. Denn bei der Ein-Prozent-Regelung entscheidet der jeweilige Listenpreis über die Besteuerung. Und der ist bei Elektroautos wegen der teuren Batterie sehr viel höher als bei konventionellen Fahrzeugen. Nach der Neuregelung wird nun der Preis minus der Batteriekosten zugrunde gelegt, konkret wird der Listenpreis um 500 Euro pro Kilowattstunde der Batterie, maximal um 10.000 Euro gemindert.
Bitte sprechen Sie uns an, damit Sie alle Möglichkeiten ausschöpfen können.