Warum Steuersubventionen wie die Absetzbarkeit von Handwerkerleistungen überflüssig sind.
Die SPD ist mit ihrem Vorhaben, die Absetzbarkeit von Handwerkerarbeiten abzuschaffen, vorerst gescheitert. Trotzdem sind diese und andere Steuersubventionen absolut überflüssig. Alle reden von der notwendigen Vereinfachung des Steuerrechts, gemacht wird allerdings wenig bis gar nichts. Jüngstes Beispiel: die steuerliche Absetzbarkeit von Handwerkerrechnungen.
Bislang ist es möglich, 20 Prozent der Lohnkosten, beispielsweise für Gartenarbeiten oder handwerkliche Tätigkeiten im Haushalt, bis zu einer Obergrenze von 6.000 Euro im Jahr vom zu versteuernden Einkommen abzusetzen – also maximal 1.200 Euro. Ziel dieser Steuersubvention ist die Bekämpfung der Schwarzarbeit und die Ankurbelung der Konjunktur. Allerdings dürften beide Effekte kaum erreicht werden. Dies legt zumindest eine Studie der Universität Freiburg nahe, die von der Regierung beauftragt wurde. Danach hätte das Gros der Haushalte Handwerker auch dann in Anspruch genommen, wenn deren Arbeitskosten nicht steuerlich subventioniert worden wären. Die Absetzbarkeit von Handwerkerkosten zählt mit einem Volumen von 1,5 Milliarden Euro pro Jahr zu den teuersten und wirkungslosesten Steuer-Subventionen überhaupt.
Nachvollziehbare Kritik besteht auch an verschiedenen ermäßigten Umsatzsteuersätzen. Beispiel McDonald‘s: Wenn ein Gast den Hamburger im Schnellrestaurant isst, fallen 19 Prozent Mehrwertsteuer an. Nimmt der Restaurantbesucher die Speisen und Getränke dagegen mit, gilt der für Lebensmittel ermäßigte Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent. Beim Wasser im Supermarkt werden 19 Prozent fällig, beim Leitungswasser zu Hause dagegen nur sieben Prozent. Gemüsesaft wird mit 19 Prozent besteuert, Gemüse selbst aber nur mit sieben Prozent. Wirklich Sinn macht das nicht.
Fragwürdige Abgeltung- und Ministeuern
Bei Kursgewinnen aus Wertpapiergeschäften, bei Zinsen oder Dividenden langt das Finanzamt mit 25 Prozent Abgeltungsteuer plus Solidaritätszuschlag zu. Angesichts der Notwendigkeit, auch privat für das Alter vorzusorgen, ist die Abgeltungsteuer aber eindeutig kontraproduktiv. Es wird derjenige steuerlich bestraft, der beispielsweise mit einem Fondssparplan auch an die Zukunft denkt. Außerdem ist kaum nachzuvollziehen, warum der Staat Kapitalerträge pauschal, alle übrigen Einkunftsarten aber individuell besteuert.
Darüber hinaus gibt es eine Reihe von Steuern, die dem Fiskus so wenig einbringen, dass sich der Aufwand sie zu erheben und einzutreiben kaum rechnet. Die Biersteuer bringt dem Staat gerade einmal 800 Millionen Euro pro Jahr, die Sektsteuer sogar nur 450 Millionen Euro. Da sollte es der Fiskus besser handhaben wie beim Wein – der wird gar nicht besteuert.
Schließlich erhebt der Staat eine Reihe von Steuern, deren Lenkungsfunktion zumindest fraglich ist. Während die Eigenheimzulage Anfang 2006 gestrichen wurde, bestehen nach wie vor Sonderabschreibungen zur Erhaltung von Baudenkmälern. Zur Förderung des Denkmalschutzes wären direkte Zuschüsse sicherlich sinnvoller als Steuersubventionen. Denn so ist die Förderung abhängig vom individuellen Steuersatz. Bei Zuschüssen würde der Staat alle Bauherren gleichbehandeln. Dies gilt in ähnlicher Weise für die Kinderbetreuungskosten. Auch die Kirchensteuer kann als Sonderausgabe vom zu versteuernden Einkommen abgezogen werden. In einem Land, in dem Kirche und Staat eigentlich strikt getrennt sind, passt das kaum zusammen.
Würde der Staat diese zweifelhaften Steuersubventionen streichen, ließe sich die Abschaffung der kalten Progression bei der Einkommensteuer, des sogenannten Mittelstandsbauchs, leicht gegenfinanzieren. Davon profitierten vor allem kleinere und mittlere Einkommen. Das Steuersystem würde dadurch etwas einfacher und ein Stück weit gerechter.