Beschlossen hat Schwarz-Gelb bislang nur unerhebliche Steuervereinfachungen
In konkrete Beschlüsse gefasst hat Schwarz-Gelb bislang nur wenige und eher unerhebliche Steuervereinfachungen. Der große steuerpolitische Wurf bleibt bislang aus. Ein Überblick:
3,33 Euro weniger Steuern pro Monat
Aushängeschild des Steuer-Reförmchens ist die sogenannte Arbeitnehmerpauschale. Wer als Angestellter arbeitet, konnte bislang ohne Nachweis von Belegen sogenannte Werbungskosten in Höhe von 920 Euro vom zu versteuernden Einkommen abziehen. Zu den Werbungskosten zählen Ausgaben, die dazu dienen, die Einnahmen zu sichern, also beispielsweise entsprechende Literatur oder Fortbildungskurse.
Diese jährliche Pauschale wird jetzt um sage und schreibe 80 Euro erhöht. Das macht selbst bei einem Spitzensteuersatz von 45 Prozent plus Soli eine maximale Steuerersparnis von weniger als 40 Euro aus. Pro Monat beläuft sie sich somit auf maximal 3,33 Euro!
Die Erhöhung der Werbungskostenpauschale gilt zwar bereits für das Jahr 2011, kann aber erst bei der Lohnabrechnung für Dezember berücksichtigt werden. Denn das laufende Haushaltsjahr soll nicht mehr belastet werden. Grundsätzlich ist die Erhöhung der Werbungskostenpauschale sinnvoll. Eine merkliche Entlastung beim Finanziellen (wie gesagt, maximal 3,33 Euro pro Monat) oder beim Belegsammeln wird für die allermeisten Arbeitnehmer aber wohl ausbleiben.
Kindergeld wird einfacher
Bei Kindern über 18 Jahre wird künftig nicht mehr überprüft, ob diese selbst Geld verdienen. Entscheidend dafür, ob Kindergeld gezahlt wird, ist nur noch, ob die volljährigen Kinder zur Schule gehen, studieren oder eine Berufsausbildung absolvieren. Gleiches gilt für den Kinderfreibetrag.
Die Kinderbetreuungskosten, also beispielsweise Kita oder Hort, können künftig auch dann steuerlich geltend gemacht werden, wenn nicht beide Elternteile arbeiten. Bei der Steuererklärung soll sich die bislang dreiseitige „Anlage Kind“ dadurch um eine Seite verkürzen. Diese Vereinfachungen gelten ab dem kommenden Jahr. Die Änderungen beim Kindergeld und den Kinderbetreuungskosten führen tatsächlich zu einer Vereinfachung. Weitere Maßnahmen dieser Art wären wünschenswert.
Pendlerpauschale nur noch jährlich
Kaum eine Steuerentlastung ist so umstritten wie die Pendlerpauschale. Pro Kilometer zwischen Wohnung und Arbeitsstätte werden 30 Cent vom zu versteuernden Einkommen abgezogen – maximal 4.500 Euro im Jahr. Liegen die Kosten von öffentlichen Verkehrsmitteln darüber, können auch diese geltend gemacht werden. Bislang musste der Kostenvergleich auf täglicher Basis vorgenommen werden. Künftig reicht eine jährliche Vergleichsrechnung. Auch hier handelt es sich um eine für sich genommen sinnvolle Vereinfachung. Mehr als ein Mosaikstein im großen Ganzen ist diese Maßnahme aber nicht.
Steuererklärung nur noch alle zwei Jahre
Künftig soll es möglich sein, nur noch alle zwei Jahre die Einkommensteuererklärung beim Finanzamt abzugeben. Dies rechnet sich aber nur für den Steuerzahler, bei dem eine Nachzahlung fällig wird. Wem dagegen eine Rückerstattung zusteht, der gibt dem Fiskus gewissermaßen ein unverzinstes Darlehen, wenn er die Fristverlängerung nutzt. Und noch etwas ist bemerkenswert: Auch beim zweijährigen Rhythmus muss, wie bisher, für jedes Jahr eine gesonderte Einkommenssteuererklärung ausgefüllt und abgegeben werden. Das Ausmaß der Vereinfachung hält sich hier somit in sehr engen Grenzen. Dies gilt auch deswegen, weil die Zweijahresfrist extra beantragt werden muss und sowieso nur Arbeitnehmern offen steht.