Im November 2022 ist die neue Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) der EU verabschiedet worden. Sie soll durch die Mitgliedsstaaten bis 2024 umgesetzt werden. Was sind ihre Kernpunkte?
Das Thema Nachhaltigkeit hat Einzug in die Wirtschaftsprüfung gefunden. In zwei Teilen hatten wir Ende 2022 die aktuelle sowie die zukünftige Rolle der Wirtschaftsprüfer beim Thema Nachhaltigkeit erläutert. Weil sich die Rahmenbedingungen extrem schnell ändern, ist nun bereits ein Update fällig.
Zuletzt sind viele neue Regularien zum Thema unternehmerische Nachhaltigkeit entstanden, die sich auch durch den heißen Diskurs zeitweise so schnell änderten, dass sie nach kurzer Zeit schon wieder überholt waren. Nun ist die neue Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) im November 2022 verabschiedet worden und seit Jahresanfang gültig. Bis spätestens Juli 2024 muss sie von den Mitgliedsstaaten in nationales Recht umgewandelt werden. Was sind die Kernpunkte der CSRD?
Ziel der CSRD
Ziel der neuen Nachhaltigkeitsrichtlinie ist eine verbesserte Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen, um Greenwashing entgegenzuwirken. Die Berichterstattung soll verlässlicher und übersichtlicher für den Stakeholder werden. Dafür sollen Unternehmen nun nach einheitlichen Kriterien berichten und ihre Nachhaltigkeitsberichte verpflichtend prüfen lassen.
Reportingstandards
Zentraler Bestandteil der CSRD stellen die neuen Reportingstandards dar. Die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) wurden durch die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) entworfen und setzen den Prinzipien der CSRD einen festen Rahmen. Die Leitbilder der Berichterstattung stellen die „doppelte Wesentlichkeit“ sowie präzise und verständliche Informationen dar. Herausforderung dabei wird sein, für den Bericht einen angemessenen Rahmen zu behalten. Um dem „Information Overload“ entgegenzuarbeiten, also keine doppelten oder unnützen Informationen zu berichten und den Bericht nicht zu lang werden zu lassen, sollen Unternehmen zuerst eine Wesentlichkeitsanalyse betreiben. Sie können außerdem auf bereits anderswo berichtete Informationen verweisen.
Doppelte Wesentlichkeit
Unter dem Leitbild „doppelte Wesentlichkeit“ sollen Unternehmen sowohl die Inside-out- als auch die Outside-in-Perspektive beim Reporting beachten. Die einzelnen Kategorien sollen zum einen aus Gesellschaftsperspektive betrachtet werden: Wie beeinflusst das Unternehmen positiv wie auch negativ das Umfeld? Zum anderen soll die Betrachtung aus Unternehmensperspektive erfolgen: Wie wird das Unternehmen durch die Gesellschaft oder Umwelteinflüsse beeinflusst?
Aufbau der ESRS
Die ESRS lassen sich in zwei Blöcke unterteilen: Der erste Block befasst sich mit übergeordneten Informationen wie generellen Unternehmensinformationen sowie einer unternehmerischen Nachhaltigkeitsstrategie. Der zweite Block wird durch die themenspezifischen Standards gebildet. Diese sind in die drei bekannten Sparten geteilt: E – Environmental (Umwelt), S – Social (Soziales) und G – Governance(Unternehmensführung). Alle drei Sparten enthalten weitere Vorgaben zur Spezifizierung der jeweils zu berichtenden Informationen. Themen und Umfang jedoch können und sollen die Unternehmen selbst entscheiden, um nicht unternehmensrelevante Informationen zu vernachlässigen.
Geltungsbereich
Die doch recht umfangreichen neuen Standards und die vereinheitlichte Nachhaltigkeitsberichterstattung gelten jedoch zunächst ab dem Geschäftsjahr 2024 und nur für große, kapitalmarktorientierte Unternehmen mit mehr als 500 Arbeitnehmenden. Für alle großen Kapitalgesellschaften sowie alle großen Unternehmen öffentlichen Interesses gelten die neuen Standards dann ab dem Geschäftsjahr 2025. Und ab Geschäftsjahr 2026 soll dies auch für kapitalmarktorientierte KMUs Anwendung finden.
Auch wenn bis dahin für die meisten Unternehmen noch etwas Zeit ist, lohnt es sich bereits jetzt, sich Gedanken über die unternehmerische Nachhaltigkeitsstrategie zu machen, weil dies den zeitintensivsten Teil der Erstellung der Nachhaltigkeitsberichterstattung darstellt.