Bitte halten Sie die gesetzlichen Anforderungen an die Rechnungslegung ein und beachten unbedingt alle Aufzeichnungspflichten!

Aus gegebenen Anlässen möchten wir Sie dringend an die Anforderungen an die Rechnungslegung sowie bindende Aufzeichnungspflichten erinnern! Wir bitten Sie dringend, diese Hinweise unbedingt zu beachten, da sonst der Vorsteuerabzug bzw. der Betriebsausgabenabzug nicht möglich sind!

Verblassendes Papier

Rechnungen, auf denen die Schrift verblasst (z. B. Thermopapier!), sind auf normales Papier zu kopieren und zur Originalrechnung zu heften. 

Bewirtungskosten 

Bei Bewirtung in einer Gaststätte sind Angaben zum Anlass und zu den Teilnehmern zu machen. Werden diese strikten Aufzeichnungspflichten nicht eingehalten, kann das Finanzamt die Bewirtungskosten selbst dann streichen, wenn es keine Zweifel an der angemessenen Höhe und betrieblichen bzw. beruflichen Veranlassung der Aufwendungen hat. 

Die Angaben über den Anlass der Bewirtung müssen den Zusammen-hang mit einem geschäftlichen Vorgang oder einer Geschäftsbeziehung erkennen lassen. Nicht ausreichendsind Bezeichnungen wie Geschäftsbesprechung, Besprechung, Kundenpflege, Akquise oder Geschäftsessen. 

Rechnungsanforderungen und Vorsteuerabzug 

Bitte beachten Sie die Pflichtangaben in der Rechnung:

  • Anschrift und Name des leistenden Unternehmers
  • Name und Anschrift des Leistungsempfängers
  • Angabe der Steuernummer oder Umsatzsteuer-
    Identifikationsnummer
  • Rechnungsdatum
  • Fortlaufende Rechnungsnummer
  • Beschreibung der erbrachten Leistung
  • Zeitpunkt der Leistung
  • Entgelt
  • Steuersatz und Steuerbetrag
  • weitere Angaben (z. B. Hinweise zu Aufbewahrungsfristen, Angaben zur Differenzbesteuerung).

Vereinfachungen bei Kleinbetragsrechnungen

Vereinfachungen sind bei Kleinbetragsrechnungen möglich. Dies sind seit dem 01.01.2017 Rechnungen bis zu einem Gesamtbetrag von 250 Euro. Hier genügen folgende Angaben:

  • der vollständige Name und die vollständige Anschrift des leistenden Unternehmers,
  • die Bezeichnung der erbrachten Leistung,
  • das Entgelt und der Umsatzsteuerbetrag in einer Summe, d. h. der Bruttobetrag, sowie
  • der Steuersatz bzw. ggf. der Hinweis auf die Steuerbefreiung.

Für weitergehende Erläuterungen setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung.