Wir möchten Sie in dieser und folgenden Ausgaben darüber informieren, welche Knackpunkte bei der Gründung eines produzierenden Unternehmens sind.

Auch in den kommenden Jahren werden zahlreiche deutsche Unternehmen den Weg nach China gehen, sei es, dass ihre chinesischen Kunden effektivere und schnellere Lieferzeiten verlangen, sie in RMB fakturieren möchten oder die Lokalisierung in China nachgewiesen werden muss. 

Für deutsche Investoren kann der Markteintritt und die Gründung eines Unternehmens in China eine riskante Angelegenheit und zeitraubende Aufgabe sein. Wer hier Fehler macht, bekommt höchstwahrscheinlich schnell Probleme, etwa wenn Personal oder Ressourcen fehlen, das Netzwerk unzulänglich ist oder einfach zu geringe Erfahrungen vorhanden sind, um in China bestehen zu können.

Wir möchten Sie in dieser und folgenden Ausgaben darüber informieren, welche Knackpunkte bei der Gründung eines produzierenden Unternehmens in China zu beachten sind.

Investitionszuschuss und Steuererleichterung

Deutsche Unternehmen werden mit Investitionszuschüssen und Steuererleichterungen gefördert, die abhängig von Gesamtinvestitionssumme, Steuerzahlungen, Beschäftigung und Industriezweigen sind. Sie sollen damit zur Gründung eines Produktionsunternehmens in China ermutigt werden, das für die chinesische Seite neue Beschäftigungsmöglichkeiten schafft, fortschrittliche Technologien einführt und die Produktqualität verbessert.

Investitionsverfahren werden in der Regel in zwei Teile gegliedert, die gleichzeitig durchgeführt werden: die Verhandlung und die Unterzeichnung von einer Investitionskooperationsvereinbarung. 

Bei den Verhandlungen einer Investitionskooperationsvereinbarung mit der Wirtschaftszone spielen die Mitglieder des Verhandlungsteams eine große Rolle. Ein Senior Consultant (Chinaexperte), der langjährige Erfahrungen mit chinesischen Unternehmen und der Regierung hat, ist unverzichtbar. Er kann interkulturelle Konflikte abbauen und ggf. adäquate Gegenmaßnahmen einleiten. Im Allgemeinen werden die Vereinbarungen über die Investitionszusammenarbeit mehrmals verhandelt und auch regelmäßig angepasst, wodurch die Fertigstellung des Vertrags oftmals sehr langwierig sein kann. Da das Risiko von Verzögerungen in den Verhandlungen unvermeidlich ist, empfehlen wir den Termin für jede Phase des Projekts in der Investitionskooperationsvereinbarung zu erfassen. Da die Städte sich sehr stark unterscheiden, sind auch die Subventionsarten und -methoden in jeder Wirtschaftszone unterschiedlich.

Bei Investitionszuschüssenist zu beachten, dass der Zeitpunkt und die Höhe für die Bezahlung von Investitionszuschüssen in der Investitionskooperationsvereinbarung klar definiert werden sollten. Erreicht der Investor den versprochenen jährlichen Umsatz nicht planmäßig, so wird die Höhe des Zuschusses als Prozentsatz des erreichten Umsatzes bezahlt. 

Bei den Vereinbarungen über Steuererleichterungensollten die betroffenen Steuerarten und die Subventionsmethoden  inkl. Steuerbefreiungen und -ermäßigungen genau geregelt werden. Auch die Rücklaufquote und der Rücklaufzeitraum sollten in der Investitionskooperationsvereinbarung klar festgelegt werden. 

Darüber hinaus ist es essenziell, Besuche in der Wirtschaftszone durchzuführen und dabei das Investitionsumfeld sowie die lokalen Reglungen für Fördermittel zu recherchieren. Mitarbeiter sollen im Vorfeld etablierte Unternehmen besuchen, um anhand von qualifiziertem Feedback und Erfahrungsaustausch eine grundlegende Basis für die Verhandlungen zu schaffen.

Exkurs: Verhandlungen und kulturelle Besonderheiten

Die chinesischen Vertreter sind daran gewöhnt „zunächst über Prinzipien und später über Details“ zu verhandeln. Die deutschen Vertreter legen den Fokus auf die konkrete Situation. Sie steigen direkt ins Thema ein und wollen konkrete Klauseln besprechen. Die deutsche Seite sollte diese Verhandlungsstrategie überdenken und den Verhandlungsstil an die chinesischen Gepflogenheiten anpassen. Nur dann haben sie Chancen auf eine Einigung. Mangelnde Kommunikation und Vernachlässigung kultureller Unterschiede sabotieren den Erfolg der Verhandlungen.

Die Standortwahl

Die Auswahl des Standortes ist eine essenzielle Entscheidung. Muss der Standort innerhalb einer Wirtschaftszone geändert werden, kommt ein kompliziertes Änderungsverfahren zum Tragen. Bei der Änderung der Wirtschaftszone innerhalb einer Stadt muss diese von der alten Wirtschaftszone genehmigt werden sowie eine Abmeldung vom bisherigen Finanzamt und Anmeldung innerhalb der neuen Wirtschaftszone erfolgen. Bei der dabei obligatorischen Steuerprüfung werden bestehende Steuerschulden geprüft, die beglichen werden müssen. Aus diesen Gründen empfehlen wir eine frühzeitige Auseinandersetzung mit der richtigen Standortwahl, bei der die jeweiligen Vor- und Nachteile sorgfältig gegeneinander abgewogen werden sollten.

Die Aufbringung des Stammkapitals (Gründungskapital) 

Das Stammkapital oder auch Eigenkapital ist als erste Investition in die WFOE (Wholly Foreign-Owned Enterprises) auch das Gründungskapital der Gesellschaft und die einzige Möglichkeit eines steuerfreien Geldtransfers nach China. Aus diesem Grund empfehlen wir, das benötigte Gründungskapital im Vorfeld sorgfältig zu ermitteln, damit der Zeitraum bis zur ersten Realisierung von Umsätzen überbrückt werden kann. Fehlkalkulationen und mangelndes Eigenkapital führen in China oftmals zu schwerwiegenden Problemen im Tagesgeschäft.

Besteht gleichwohl Kapitalbedarf, gibt es folgende Möglichkeiten:

Kapitalerhöhung

Das Unternehmen kann das Eigenkapital erhöhen, was jedoch einen erheblichen Verwaltungsaufwand darstellt. Dieser Prozess kann bis zu drei Monate beanspruchen. 

Gesellschaftsdarlehen

Die State Administration of Foreign Exchange (SAFE) muss die Finanzierung von Gesellschafterdarlehen an die chinesische Tochter genehmigen, da diese Zahlung aus Deutschland kommt. Auch dieser Prozess nimmt einige Zeit in Anspruch, denn ohne die Registrierung sind der Erhalt von Zinszahlungen der deutschen Muttergesellschaft und eine Rückzahlung des Darlehens nicht möglich. Zudem ist zu beachten, dass die gesetzlich festgelegten Quoten beim Gesellschafterdarlehen eingehalten werden müssen (Stammkapital bzw. eingezahltes Stammkapital und Gesamtinvestition).

Dabei muss die Höhe der vereinbarten Kreditzinsen dem marktüblichen Wert entsprechen. Zinszahlungen an die Muttergesellschaft unterliegen der chinesischen Quellensteuerpflicht mit einem Steuersatz von 10 % nach dem aktuellen Doppelbesteuerungsabkommen (DBA).

Da relevante Unterlagen zum Kredit ggf. von der Devisenbehörde (SAFE) zur Prüfung angefordert werden können, empfiehlt es sich, diese inklusive Nachweisen zu Auszahlungen und Verwendungen aufzubewahren. Ein „Gesellschafterdarlehenskonto“ sollte zur Bereitstellung des Gesellschafterdarlehens bei der Bank eingerichtet werden.

Lokale Bankdarlehen

Eine weitere Möglichkeit den Kapitalbedarf zu stillen, ist die Beantragung eines Kredits bei einer lokalen Bank, was bei ausländischen Unternehmen jedoch nur unter bestimmten Auflagen und Absicherungen erfolgen kann. 

Da in China kein Kontokorrentkredit zur Verfügung gestellt wird, kann ersatzweise ein Rahmenkredit in vereinbarten Tranchen bei der Bank beantragt werden. Die Zinszahlungen orientieren sich hierbei an dem tatsächlich beanspruchten Kreditbetrag.

Wenn der Kredit ausschließlich zur Deckung von Kosten aus den normalen Geschäftsaktivitäten genutzt werden soll, können Betriebsmittelkredite mit einer Laufzeit von bis zu fünf Jahren beantragt werden. Die Erfüllung der Zweckmäßigkeit wird von der entsprechenden Bank geprüft. Zudem verlangen Behörden die vollständige Rückzahlung der Kredite, noch bevor eine Verlängerung der Laufzeit möglich ist, einige Banken sogar in Höhe der vollständigen Einzahlung des Eigenkapitals.

Produktions-, Handels- oder Dienstleistungsgesellschaft?

Das Unternehmen muss bereits im Registrierungsprozess den Geschäftsbereich (Business Scope) klar definieren. Eine WFOE kann dann nur in dem festgelegtem Umfang operieren. Im Allgemeinen gibt es drei verschiedene Typen von WFOEs, für die bestimme Anforderungen erfüllt werden müssen:

  • Produktionsgesellschaft (Manufacturing WFOE)
  • Handelsgesellschaft (Trading WFOE)
  • Dienstleistungsgesellschaft (Service/Consulting WFOE) 

Die Gründung einer Dienstleistungsgesellschaft ist am einfachsten, da sie nicht nur am wenigstens Kapital benötigt, sondern auch mit dem niedrigsten Zeitaufwand verbunden ist.

Die Gründung einer Handelsgesellschaft bedarf aufgrund des Im- und Exportgeschäfts einer Anmeldung bei den Zollämtern.

Bei der Gründung einer Produktionsgesellschaft wird ein vorhandenes Fabrikgelände bereits vor Anmeldung vorausgesetzt, dessen Adresse auch die der künftigen WFOE ist und von der Verwaltungsbehörde für Industrie und Handel überprüft werden kann. Hinzu kommt eine Risikoanalyse zum Ausmaß des Umwelteinflusses der Fabrik durch das Umweltschutzbüro, da Chinas Umwelt massiv durch Fabriken belastet wird. 

Der Gründungsprozess

Der zweistufige Gründungsprozess wird in einen Genehmigungs- und einen Registrierungsprozess unterteilt, bei dem die zuständige Behörde für Genehmigungen das MOC (Minister of Commerce) ist und die zuständige Behörde für Registrierungen die SAIC (State Administration for Industry and Commerce) sowie weitere lokale Behörden.

Seit Oktober 2016 sind die Genehmigungsverfahren durch eine vereinfachte Online-Anmeldung ersetzt, bei dem die erforderlichen Unterlagen hochgeladen werden können. Für bestimmte Industriesektoren wie Medizin sind Genehmigungen vor und nach dem Gründungsprozess erforderlich.

In der folgenden Ausgabe von bdp aktuell erläutern wir u. a. die Bedeutung der Stempel in China sowie die nötigen Überlegungen vor der Eröffnung des Firmenkontos und die Anforderungen an die Buchführung.

Der Markteintritt in China

Der Markteintritt in China (1)  Wir öffnen Tore

Wir möchten Sie in dieser und folgenden Ausgaben darüber informieren, welche Knackpunkte bei der Gründung eines produzierenden Unternehmens sind.

Wir möchten Sie in dieser und folgenden Ausgaben darüber informieren, welche Knackpunkte bei der Gründung eines produzierenden Unternehmens sind.

Der Markteintritt in China (2)  Unternehmensaufbau in China

Wir setzen in dieser Ausgabe von bdp aktuell unsere Reihe zum Unternehmensaufbau in China fort und informieren Sie darüber, welche Knackpunkte bei der Gründung eines produzierenden Unternehmens in China zu beachten sind.

Wir setzen in dieser Ausgabe von bdp aktuell unsere Reihe zum Unternehmensaufbau in China fort und informieren Sie darüber, welche Knackpunkte bei der Gründung eines produzierenden Unternehmens in China zu beachten sind.

Der Markteintritt in China (3)  Unternehmensaufbau in China

Wir setzen in dieser Ausgabe von bdp aktuell unsere Reihe zum Unternehmensaufbau in China fort und informieren Sie darüber, welche Knackpunkte bei der Gründung eines produzierenden Unternehmens in China zu beachten sind.

Wir setzen in dieser Ausgabe von bdp aktuell unsere Reihe zum Unternehmensaufbau in China fort und informieren Sie darüber, welche Knackpunkte bei der Gründung eines produzierenden Unternehmens in China zu beachten sind.

Der Markteintritt in China (4)  Unternehmensaufbau in China

Wir schließen in dieser Ausgabe von bdp aktuell unsere Reihe zum Unternehmensaufbau in China ab und informieren Sie darüber, welche Knackpunkte bei der Gründung eines produzierenden Unternehmens in China zu beachten sind.

Wir schließen in dieser Ausgabe von bdp aktuell unsere Reihe zum Unternehmensaufbau in China ab und informieren Sie darüber, welche Knackpunkte bei der Gründung eines produzierenden Unternehmens in China zu beachten sind.