Zusammen mit der Erbschafts- und Schenkungssteuer wird jetzt in Andalusien auch die Vermögenssteuer abgeschafft.
Nach der Gemeinschaft Madrid, wo die Vermögenssteuer schon 2008 abgeschafft wurde, wird sie nun auch in der autonomen Gemeinschaft Andalusien abgeschafft. Dies wurde am Montag, den 19.09.2022 vom Präsidenten der andalusischen Regierung, Juan Manuel Moreno, offiziell bekannt gegeben.
Statistische Daten zeigen, dass die Vermögenssteuer ein Hindernis für große Investitionen und die Ansiedlung von Menschen mit einem hohen Lebensstandard ist. Der Präsident der Junta de Andalucía, Juan Manuel Moreno, ist überzeugt, dass die Einnahmen, die ihm durch die Abschaffung der Vermögenssteuer entgehen, durch den Zuwachs an neuen Steuerpflichtigen kompensiert werden, welche die Einnahmen aus der Einkommenssteuer erhöhen und neue Investoren nach Andalusien locken. Dies ist dieselbe Strategie, die auch die Abschaffung der Erbschafts- und Schenkungssteuer inspiriert hat, eine der ersten Entscheidungen, die Herr Moreno traf, als er 2018 an die andalusische Regierung kam.
Juan Manuel Moreno argumentiert, dass die Abschaffung der Erbschafts- und Schenkungssteuer sowie andere Steuersenkungen 288.000 neue Steuerzahler nach Andalusien gebracht haben, seit die PP (konservative Partei in Spanien) in dieser Gemeinschaft regiert.
Zuvor wurde eine Steuer auf Vermögen über 700.000 Euro erhoben. Bisher lag die Mindestbefreiung von der Vermögenssteuer in Andalusien bei 700.000 Euro, und die Bemessungsgrundlage umfasste bewegliches und unbewegliches Vermögen, mit Ausnahme des Hauptwohnsitzes bis zu 300.000 Euro. Dies betraf sowohl Steuerresidenten, d. h. natürliche Personen, die in Spanien mit ihrem weltweiten Einkommen voll besteuert werden, als auch Nicht-Residenten, wenn ihr in Spanien befindliches Vermögen 700.000 Euro überstieg.
Der Präsident der Junta Andalucía (Regierung Andalusien) räumt ein, dass er mit „leitenden Angestellten“ in Kontakt steht, die ihren Sommerurlaub an der andalusischen Küste verbringen und nun dank Homeoffice ein halbes Jahr ihres Lebens an der andalusischen Küste verbringen. Sie teilten ihnen mit, dass die Abschaffung der Erbschafts- und Schenkungssteuer sie zwar dazu veranlasst habe, eine Eintragung in dieser spanischen Region in Erwägung zu ziehen, aber die Vermögenssteuer auch „im Weg“ stand. Jetzt gibt es für nationale und internationale Investoren mit Vermögenswerten in den autonomen Gemeinschaften Madrid und Andalusien keine Ausreden mehr, denn die Änderung tritt mit dem Steuerjahr 2022 in Kraft, sodass sie diese Steuer nicht mehr zahlen müssen.