Der spanische Immobilienmarkt ist im Aufschwung und für Investoren sehr interessant. Er funktioniert aber nach eigenen Regeln.
Das Jahr 2016 war das Wendejahr im spanischen Immobilienmarkt. Seitdem konnten wir ein kontinuierliches Wachstum feststellen, denn der Markt stieg im Vergleich zum Jahr 2015 um 8,3 % und wird bis Ende des Jahres 2017 voraussichtlich mindestens 10 % zum Vorjahr ansteigen.
Zu dieser Wende hat vor allem die Stabilisierung der politischen und wirtschaftlichen Situation Spaniens beigetragen sowie die in den letzten Jahren notorisch geringen Rendite für Geldanlagen.
Bis zum 1. Halbjahr des laufenden Jahres 2017 wurde festgestellt, dass 15 % der Immobiliengeschäfte durch Ausländer getätigt wurden. Die Deutschen stehen nach den Engländern und Franzosen an dritter Stelle.
Beginnend mit 2008 fingen die Preise für spanische Immobilien an zu fallen. Aber aktuell ist ein Anstieg des Preisniveaus zu verzeichnen. Damit wächst natürlich der Immobilienmarkt.
Es gibt auch einen klaren Trend, dass wieder Neubauten erstellt werden.. Von den gesamten ca. 430.000 verkauften Liegenschaften im 1. Halbjahr 2017 waren ca. 74.000 Neubauten, der Rest sind Wiederverkäufe. Wir können also festhalten, dass der spanische Immobilienmarkt wieder im Aufschwung ist und für Investoren sehr interessant wird, da die Preise immer noch unter den Marktpreisen von vor der Krise liegen.
Wir möchten allerdings mit Nachdruck daran erinnern, dass der Immobilienerwerb in Spanien nach speziellen Regeln abläuft, die sich von deutschen Gepflogenheiten stark unterscheiden.
Wir beraten Sie gerne und weisen vorab auf folgende wichtige Aspekte hin, die bei einem Immobilienerwerb in Spanien beachtet werden müssen:
- Erstellung von privatem Kaufvertrag
- Prüfung von Lastenfreiheit
- Prüfung anderer Arten von Schulden (Eigentümergemeinschaft, lokale Steuern …)
- Vorbereitung der Notariatsurkunde sowie Grundbuchsperre zur Absicherung der Lastenfreiheit
- Eintragung beim Grundbuchamt etc.
Ebenfalls, wie wir bereits in anderen Artikeln erläutert, ist es auf jeden Fall von Vorteil, in Spanien ein Testament abzuschließen. Obwohl das Erbrecht nach eigenem Recht gültig ist, wird der Ablauf des Erbverfahrens sehr kompliziert und langwierig, wenn man nicht über ein individuelles Testament verfügt. Gerne beraten wir Sie auch zu diesem Thema.